" OLG Düsseldorf Urteil vom 05. März 2002, AZ: 20 U 130/01
...Das Gericht ging dabei von dem Grundsatz aus, „dass eine Werbung als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können.“ Die Verbraucher würden erwarten, dass die angebotenen Waren in allen Filialen greifbar vorrätig sind. Es muss also dafür gesorgt werden, dass diese Waren zum Verkaufsbeginn in ausreichender Menge zur Verfügung stehen."
§ 5 Abs. 5 UWG
Das Gesetz schreibt vor, dass in der Regel ein Vorrat für zwei Tage angelegt werden muss, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen. Der bloße Hinweis "Solange Vorrat reicht" führt nicht zu einer Verkürzung.
Beispiele:
• Prospekt „gültig von ... bis ...“ – dann muss die Ware auch so lange vorrätig sein
• Gemeinschaftsprospekt mehrer Filialen – dann muss die Ware in allen Filialen vorrätig sein, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Produkte in bestimmten Filialen nicht erhältlich sind
• Monatsprospekt – Vorrat für mindestens eine Woche
• Versandkatalog „Frühjahr/Sommer“ – dann sollte die Ware einen nicht unerheblichen Anteil der Gültigkeitsdauer des Katalogs vorhanden sein
Gründe, die einen früheren Verbrauch als zwei Tage rechtfertigen können:
• Unerwartete und außergewöhnlich hohe Nachfrage
• Nicht zu vertretende unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten
• Fehlende Bevorratungsmöglichkeit gerade des beworbenen Produkts (Vorsicht – das kann nicht rechtfertigen, dass ein stark beworbener PC, bei dem mit hohem Käuferansturm zu rechnen ist, nur in 5 Exemplaren in einer Filiale steht!)
(Quelle IHK Frankfurt)
Wie das auch immer ausgeht und selbst wenn MM ne Strafe/Abmahnung bekommt, sie haben ihr Ziel mal wieder erreicht, ein Haufen Leute standen/stehen da im Laden und lassen sich über den Tisch ziehen, da macht die Strafe den Kohl auch nicht fett zumal die argumentieren werden das 50.000 Stk. ausreichend gewesen sein...
CH