ZitatOriginal geschrieben von booner
Rein praktisch gedacht würde ich ohnehin meinen Hintern verwetten wollen, dass die LV-Geldbörse gefaked ist. Kann man sich das ganze Theater also sparen...
Bruder im Geiste oder so ähnlich.... ![]()
CH
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ZitatOriginal geschrieben von booner
Rein praktisch gedacht würde ich ohnehin meinen Hintern verwetten wollen, dass die LV-Geldbörse gefaked ist. Kann man sich das ganze Theater also sparen...
Bruder im Geiste oder so ähnlich.... ![]()
CH
ZitatOriginal geschrieben von phoneparadies.de
Ich lach' mich schlapp...
Wer hier gleich mit Aussagen wie " geh zum Anwalt " usw. kommt hat entweder kein Auto oder noch nie einen Unfall gehabt :o
Oder einfach schon genug derartiger Vorfälle erlebt, in denen es nicht so reibungslos läuft wie von Dir dargelegt...
CH
ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Ich habe nur eine einzige Frage, kommt er damit durch? Wenn ja, kann sich ja jeder mit sowas herausreden, wenn ihm der Kaufpreis zu gering ist.
Kurz und knapp: Ja
Rein rechtlich eigentlich nicht, Du könntest z.B. dem Vk schreiben, dass Dir die Beschädigung egal ist und er die Ware trotzdem versenden soll, er wird Dir dann antworten, dass er das Ding bereits entsorgt hat etc. pp.
Den Aufwand den Du betreiben müsstest um doch noch an die Tasche zu kommen steht imho in keinem Verhältnis zu dem "Erfolg" den Du erzielen würdest.
Buch es als Erfahrung aus und merke: Bei Ebay gibt es viele ************
CH
EDIT:
Booner hat den formal-juristischen Weg aufgezeigt, der von mir beschriebene ist näher an der Praxis
Könnte euch in Braunschweig ne kuschelige Garage incl. Feldbetten anbieten.
Gruß
CH
Du hast doch ne RS also wieso noch überlegen?
Geh zu nem kompeteten Anwalt und lass den das für Dich regeln.
Kostet Dich nichts und Du sparst Zeit + Nerven.
CH
ZitatOriginal geschrieben von booner
Ich sehe hier bei derart niedrigen, zu erwartenden Nacherfüllungskosten weit und breit keine Unverhältnismäßigkeit :confused:
Das könnte in der Tat so sein. Wenn alle Gegenstände dieser Gattung diese Beschaffenheit aufweisen, müsste man auf die fehlende Eignung für den vorausgesetzten Zweck abstellen.
Ich meinte das eher in Hinblick auf die Bedeutung des Mangels.
Bzgl. der fehlenden Eignung:
Ist die Lautstärke beim Reifen denn wirklich zu berücksichtigen?
Oder ist das nicht etwas sehr subjektives?
Stellt es einen Mangel dar, wenn man sonst gefahrlos mit dem Reifen fahren kann?
Ich hätte da meine Zweifel ob das so durchgeht.
Ist ein CD-Rom-Laufwerk mangelhaft wenn es seinen Dienst tut, dem Benutzer aber zu laut erscheint?
Das wären Faktoren bei denen ich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung lieber verzichten würde.
CH
Da steht wenn dann auch nicht, das etwas verboten ist, sondern das es genehmigungspflichtig ist.
Kann mir nicht vorstellen, dass dieser Passus heutzutage in einem Ausbildungsvertrag nicht enthalten ist
CH
Wobei ich bezweifele, dass der Vk in dem Fall zugeben würde je einen Mangel anerkannt zu haben...
Außerdem könnte man dann auch mit dem Abs. 3 des 439 aus Vk-Sicht argumentieren...
Zumal es ja scheinbar nicht wirklich ein Mangel ist sondern diese Lautstärke bei derartigen Reifen häufiger vorkommt.
CH
Bevor Du Dir da vertieft Gedanken machst solltest Du erstmal Deinen zukünftigen AG fragen, ob er Dir eine solche Nebentätigkeit überhaupt erlaubt.
CH
Re: Re: Reifen sehr laut Garantiefrage
ZitatOriginal geschrieben von booner
Sämtliche Aufwendungen, die im Rahmen der Nacherfüllung gemacht werden (z.B Montage, Transportkosten), muss der Verkäufer tragen.
Genau da liegt doch der Hund begraben:
"im Rahmen" heißt ja nur, dass die durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten vom Vk zu tragen sind, aber nicht die Kosten die ihm evtl. entstehen wenn er sich für die Zwischenzeit Ersatz beschafft.
Man kann Media Markt ja auch für die Dauer einer Reparatur nicht die Rechnung für ein Leihgerät präsentieren
CH