Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Ich habe nur eine einzige Frage, kommt er damit durch? Wenn ja, kann sich ja jeder mit sowas herausreden, wenn ihm der Kaufpreis zu gering ist.


    Kurz und knapp: Ja


    Rein rechtlich eigentlich nicht, Du könntest z.B. dem Vk schreiben, dass Dir die Beschädigung egal ist und er die Ware trotzdem versenden soll, er wird Dir dann antworten, dass er das Ding bereits entsorgt hat etc. pp.


    Den Aufwand den Du betreiben müsstest um doch noch an die Tasche zu kommen steht imho in keinem Verhältnis zu dem "Erfolg" den Du erzielen würdest.


    Buch es als Erfahrung aus und merke: Bei Ebay gibt es viele ************


    CH


    EDIT:
    Booner hat den formal-juristischen Weg aufgezeigt, der von mir beschriebene ist näher an der Praxis

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich sehe hier bei derart niedrigen, zu erwartenden Nacherfüllungskosten weit und breit keine Unverhältnismäßigkeit :confused:




    Das könnte in der Tat so sein. Wenn alle Gegenstände dieser Gattung diese Beschaffenheit aufweisen, müsste man auf die fehlende Eignung für den vorausgesetzten Zweck abstellen.


    Ich meinte das eher in Hinblick auf die Bedeutung des Mangels.


    Bzgl. der fehlenden Eignung:
    Ist die Lautstärke beim Reifen denn wirklich zu berücksichtigen?
    Oder ist das nicht etwas sehr subjektives?
    Stellt es einen Mangel dar, wenn man sonst gefahrlos mit dem Reifen fahren kann?


    Ich hätte da meine Zweifel ob das so durchgeht.


    Ist ein CD-Rom-Laufwerk mangelhaft wenn es seinen Dienst tut, dem Benutzer aber zu laut erscheint?


    Das wären Faktoren bei denen ich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung lieber verzichten würde.


    CH

    Wobei ich bezweifele, dass der Vk in dem Fall zugeben würde je einen Mangel anerkannt zu haben...


    Außerdem könnte man dann auch mit dem Abs. 3 des 439 aus Vk-Sicht argumentieren...


    Zumal es ja scheinbar nicht wirklich ein Mangel ist sondern diese Lautstärke bei derartigen Reifen häufiger vorkommt.




    CH

    Re: Re: Reifen sehr laut Garantiefrage


    Zitat

    Original geschrieben von booner


    Sämtliche Aufwendungen, die im Rahmen der Nacherfüllung gemacht werden (z.B Montage, Transportkosten), muss der Verkäufer tragen.


    Genau da liegt doch der Hund begraben:


    "im Rahmen" heißt ja nur, dass die durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten vom Vk zu tragen sind, aber nicht die Kosten die ihm evtl. entstehen wenn er sich für die Zwischenzeit Ersatz beschafft.


    Man kann Media Markt ja auch für die Dauer einer Reparatur nicht die Rechnung für ein Leihgerät präsentieren


    CH