-
Um es kurz zu machen:
Du wirst Dich entweder mit den lauten Reifen abfinden müssen oder diese einschicken lassen. (Es sei denn Du hast eine explizite Garantie des Hersteller die solche Fälle deckt.)
Von der gezetzlichen Gewährleistung her, hat der Vk/Hersteller bei Mängel das Recht diese zu prüfen und ggf. zu beheben, dass geht aber nur wenn er den beanstandeten Gegenstand dafür auch zur Verfügung hat.
Einen Anspruch auf ein Leihgerät oder Leihreifen hast Du nicht.
Ist auch nicht anders als wenn der neue DVD-Player kaputt ist, für die Zeit der Reparatur stehst Du ohne etwas da.
CH
-

CH
-
AB = Auftragsbestätigung (per E-Mail)
CH
-
Du könntest damit anfangen, Dich mit Deinem Anliegen an einer der vielen Meisl-Beiträge zu hängen... (Das wird wohl ein netter Mod für Dich übernehmen.)
Wie viele AB`s hast Du denn bekommen?
CH
-
Hier der Link:
So schwer ist das doch nicht?
Aber die §§ 4+5 musst Du dann schon noch selber lesen, so wie es bereits gepostet wurde.
Und schau Dir auch mal § 7 an, Dein AG muss Dir nicht 30 Tage am Stück gewähren.
CH
-
Zitat
Original geschrieben von zealot
Weißt du was er da so für Aufgaben hat?
Klar wird man während des Wehrdienstes nicht zum Piloten ausgebildet, aber man wird schon einiges lernen können und ich mag Flugzeuge halt lieber als Panzer oder Schiffe.
Das was man in nem Büro so macht...
Klopapier bestellen u.a.
Was glaubst Du denn da lernen zu können? Flugzeugtechnik? Wohl eher nicht.
Die GA ist bei allen Truppenteilen sehr ähnlich, danach sitzt Du bei irgendeinem höheren Tier im Vorzimmer und spielst Sekretär und Chauffeur oder darfst einen auf Funker Vogt machen.
CH
-
Thema Kündigung per Fax:
Siehe hier:
Form der Kündigung
Thema PC:
Du kannst Deine "Spuren" nur bedingt verwischen, eben den Verlauf und die Cookies löschen, i.d.R. gibt es aber sowieso ein Protokoll der IT-Abteilung welche die Zugriffe aufs I-net speichert.
Dienstlicher Mail-Account:
Ich würde da gar nichts machen, soll der Ex-Arbeitgeber sich drum kümmern und sei es das er den Account stillegt.
Gehalt:
Wenn der AG wissen will welche Vorstellungen man hat, dann nicht die Gegenfrage stellen "Was bieten Sie?", lieber sagen bisher habe ich XY € verdient und möchte mich verbessern.
CH
-
Also alle Leute die ich kenne, die ihren Wehrdienst bei der Luftwaffe abgeleistet haben, sind nur bedingt in die Nähe von Flugzeugen gekommen geschweige denn das sie mal in einem drin gesessen hätten.
Wehrdienstpflichtige bekommen dort i.d.R. nur die "Bodenjobs" oder sitzen in der Funkerbude (oder wer Glück hat darf in die Instandhaltung).
Kommt halt drauf an welche Vorstellung Du hast, wenn es aber in Richtung Pilot o.ä. gehen soll dann solltest Du Dich eher auf einen längerfristigen Aufenthalt beim Bund einstellen (so ungefähr 12 Jahre) dann kann man darüber nachdenken. Für die 9 (?) Monate die Du Dir die Uniform anziehst lohnt es sich für den Bund nicht irgendwas in eine mögliche Flugausbildung zu investieren.
Ach ja und dafür braucht man auch T1 selbst mit T2 hat sich das Thema schon erledigt.
Stichwort: "kompetente Führung, saubere Einrichtung, nette Leute, neue Flugzeuge usw."
Du solltest Dir mal von einigen Deiner Bekannten die das schon durch haben mal was erzählen lassen. Die von Dir genannten Kriterien lassen sich mit "Bund" nur schwer vereinbaren.
CH
-
Geld solltest Du erst zahlen wenn die Übergabe des Briefes erfolgen kann.
Alle anderen Versprechungen des Vk sind Schall und Rauch...
Oder hat er Dir den Wagen schon übergeben?
CH
-
Nun ja Klinsmann hat halt auf die Jugend gesetzt und imho dabei ein wenig die Erfahrung vergessen.
Und Kahn machte wirklich nicht den besten Eindruck auch wenn ihm sicherlich keine direkte "Schuld" an den Gegentreffern zugeschoben werden kann. Der Aussi-Keeper hat just in diesem Moment einen ähnlichen Ball wie beim 2ten Treffer weggefischt
CH