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http://www.welt.de/sport/fussb…Euro-versteckt-haben.html
Wenn da auch nur ein bisschen was dran sein sollte sind die Tage von Herrn Hoeneß wohl endgültig gezählt und seine "Entschuldigung" ist auch für die Füße. In diesem Fall war es das mit "Bewährung" und der FCB braucht dann auf jeden Fall einen neuen Präsidenten...
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Original geschrieben von Sebastian
SteMa, ich glaube Du hast analysis paralysis bzw. Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Dem ist nichts hinzuzufügen
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Ich würde an Deiner Stelle dem VM schreiben, dass Du wie gewünscht zum Oktober ausziehst und damit ist die Sache vom Tisch
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Hr. Trittin hat es neulich in einem Interview so schön gesagt:
Er arbeitet darauf hin, dass seine Überzeugungen irgendwann zur Mehrheitsmeinung werden - und wenn die Menschen ihm nicht aus Überzeugung folgen, dann müsste man es halt mit Gesetzen und Verboten erreichen.
Böse Zungen sprechen da von einer Ökodiktatur. Oder wie es so schon in den Pressestimmen hieß:
Bei ihrer Gründung hieß es bei den Grünen: "Es ist verboten zu verbieten..." nur hat sich die Partei davon schon lange verabschiedet.
Und das ganze auch noch denglish als "Veggie-Day" zu betiteln, unabhängig was dahinter steht, allein bei dem Begriff Rollen sich einem die Fußnägel hoch...
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Original geschrieben von stanglwirt
vielleicht ist das der knackpunkt.
Das mag sein, er hat ja aber wohl schon deutlich mehr als 1 Mio. "nachgezahlt" - wäre ja nicht notwendig wenn das schon verjährt gewesen sein soll. Aber warten wir einfach mal ab.
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Original geschrieben von rasputin
Warum sollten bei ihm andere Maßstäbe angesetzt werden, als bei anderen Steuersündern?
Nun ja - schwere Steuerhinterziehung verjährt erst nach 10 Jahren - insofern verwundert es hier schon, dass die Presse irgendwas darüber schreibt, dass hier die fragliche Summe ach o Wunder dann doch unter der "Ab 1 Mio. gibt es zwingend eine Haftstrafe" Grenze liegen soll. Hat halt ein "Gschmäckle".
Das fragliche Konto gibt es ja noch nicht mal 10 Jahre - und die Verjährung fängt ja nicht mit der Einrichtung des Kontos an.
Gleiches gilt für die zusammengeschusterte Selbstanzeige - ein Reporter stellt allen möglichen Leuten unangenehme Fragen und dann wird in einer Nacht und Nebel Aktion schnell die Selbstanzeige angefertigt - dazu wohl auch noch unvollständig. So etwas kann dann nicht mehr strafbefreiend wirken.
Aber bleibt abzuwarten, ob U.H. vor Gericht nun einen Sonderstatus bekommt oder wie jeder andere Steuerhinterzieher behandelt wird. Sollte es keinen Bonus geben kann das Urteil eigentlich nur eine Haftstrafe sein - und spätestens damit wäre U.H. als Bayern Präsident nun endgültig nicht mehr tragbar.
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Ein Mieterverein kostet im Jahresbeitrag meist weniger als ein Anwalt für ein erstes Schreiben nimmt - das ist dann ja auch alles noch außergerichtlich. (Mal davon ab, dass in vielen Vereinen auch RAs sitzen und die Beratung übernehmen, nur eben nicht Ls eigenes Mandat auf eigene Rechnung).
Insofern spricht nichts dagegen das außergerichtliche Geplänkel über den Verein laufen zu lassen und wenn es tatsächlich dann vor Gericht geht die Akte an den eigenen RA abzugeben.
fLeX
Und selbst wenn der Vermieter sich einen Anwalt nimmt - die Hürden für eine rechtmäßige Kündigung nur weil der VM meint das Haus jetzt veräußern zu wollen sind nun mal (zu Recht) sehr hoch, insofern ist hier die Frage ob der VM überhaupt rechtswirksam kündigen kann. Wenn dies nicht der Fall ist, warum sollte der Mieter dann ausziehen? Pacta sunt servanda - und zwar von beiden Seiten. Oder würdest Du wenn Dir Dein AG morgen mitteilt "Ach übrigens ab Mittwoch brauchen Sie nicht wiederzukommen..." dann auch sagen "Klar, ok such ich mir halt was neues, Hauptsache keinen Streß..."
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Original geschrieben von Mozart40
So einfach ist es glücklicherweise nicht. In einigen Bundesländern muß die Sammlung angemeldet werden (Ordungsamt?).
Ja und? Selbst wenn man in gerade mal 4 Bundesländer eine Sammlung anmelden muss bleibt die Aussage, dass das sammeln von Spenden nicht grds. verboten ist sachlich und inhaltlich richtig. Und selbst in den besagten 4 Bundesländer kann die Behörde die Anmeldung im Prinzip nicht ablehnen - außer wenn ich als Sammelzweck "Unterstützung von Al Quaida" angebe.
Und wirklich kontrolliert wird danach eh nicht, weshalb sich gerade zwielichtige Sammler gern die offiziellen Sammlerausweise mit einer "geschönten" Anmeldung besorgen um dann in der Öffentlichkeit als vermeintlich seriös dazustehen.
Insofern: Ein Verbot sieht für mich anders aus.
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Original geschrieben von knickepitten
Ich will hier gar nix abwälzen, mich interessiert einfach nur die rechtliche Würdigung der möglichen Ansprüche, die neben den deliktischen (die sind mir schon klar) bestehen. Ich habe dazu in angemessener Zeit eben nichts gefunden.
Wirst Du auch in unangemessener Zeit nichts finden, ohne das jetzt wie sonst bei solchen Fragen üblich in irgendwelchen hochtheoretischen Grundsatzdiskussionen ausarten zu lassen:
Außer gegenüber dem Werfer hast Du gegen keinen der anderen auch nur irgendeinen Anspruch.
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Original geschrieben von Sliders
Witzigerweise wurde die Frage nicht beantwortet. Die Frage war ja, ob es erlaubt ist oder nicht.
Spenden zu sammeln ist nicht verboten - grds. kann das jeder für jeden Zweck tun. Vielmehr ist es wirklich eine Frage der steuerlichen Beurteilung, nicht das irgendwann das FA anklopft und genau wissen will was mit dem bezogenen Geld passiert ist. Hier muss also eine exakte "Buchhaltung" geführt werden - nicht das noch jemand auf die Idee kommt da hat jemand sich unversteuert Geld in die eigene Tasche gesteckt.
Insofern bleibt es dabei: Ja es ist möglich und nein das macht in diesem Rahmen keinen Sinn weil der damit verbundene Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.