Beiträge von ChickenHawk

    Re: iPhone 4S - größeren Akku einbauen?


    Zitat

    Original geschrieben von wOhohl
    Hey Leute,


    ist es möglich in einem iPhone einen größeren Akku einzubauen?


    Nein - dann bekommt man das Gehäuse ja nicht mehr zu ;)


    Wenn gemeint war ob man einen leistungsstärkeren Akku einbauen kann:
    Grds. gibt es sicherlich Billig-China-Ware auf denen dann 2.500 mA stehen - ob die dann aber tatsächlich auch solche Leistungswerte haben darf bezweifelt werden.

    SteMa: Ist nicht böse gemeint, aber da Du ja offensichtlich von der juristischen Thematik nicht viel Ahnung hast, lass es in diesem Fall dringend sein hier selbst irgendwie rumzuwurschteln und investiere lieber die paar € für professionelle Beratung.


    Gibt nichts schlimmeres als wenn man sich aus Unwissenheit im Schriftverkehr mit der Gegenseite erstmal selbst kräftig ins Knie schießt und dann erst wenn alles zu spät ist zum Profi geht (auf den danach dann kräftig geschimpft wird wenn es in die Hose gegangen ist.) Das ist hier kein Kauf über Ebay bei dem es um 250,- € geht - hier kann sich von mir aus jeder selbst gern austoben, aber es geht um euer Zuhause und wie Du selbst geschrieben hast, vergleichbarer und bezahlbarer Wohnraum steht nicht gerade im Überfluss zur Verfügung.


    Also bitte kein McGyver oder Tim Tailor Aktionen starten!

    Zitat

    Original geschrieben von Flex74


    3. Es war einem von vorneherein klar, dass man zu miete wohnt, d. h. irgendwann mal ausziehen muss, wo ist das Problem? Man wollte flexibilität und hat bisher kein Eigentum erworben, vielleicht ist das auch gut so, falls das Objekt überteuert und renovierungsbedürftig ist.


    Sorry aber das ist eine etwas verquere Sicht der Dinge. Wenn ich nur zeitlich befristet irgendwo etwas mieten will, dann schließe ich einen Zeitmietvertrag ab. Wenn ich ein unbefristetes Mietverhältnis eingehe bzw. anbiete ist das eben kein zeitlich befristetes Ding nur weil es dem VM jetzt so in den Kram passt. Gibt ja auch genügend Mieter die 20 oder mehr Jahre in ein und derselben Wohnung/Haus wohnen.


    Und "gütlich" mit dem VM einigen ist jetzt auch erst einmal schön daher gesagt. Der VM hat doch hier angefangen komisch zu werden indem er eine unwirksame Kündigung ausgesprochen hat, nachdem der Mieter seinen Plänen und überzogenen Preisvorstellungen nicht nachkommen wollte.
    Hier muss auch nichts zurückgenommen werden oder strenggenommen nicht einmal widersprochen werden, da die wesentlichen Angaben für eine Kündigung aus diesem Grund fehlen.


    Grds. bin ich auch immer ein Freund davon sich zunächst vernünftig zu unterhalten, hier scheint der VM aber einen bestimmten Plan zu verfolgen (Teilung der Grundstücke + Verkauf) und das wird er nicht nur aus Nächstenliebe für die potentiellen Käufer tun.

    Warum Geld investieren, wenn es auch für umsonst geht? Das Free-Abo ist zu klein und die anderen Funktionen des kostenpflichtigen Pakets brauchst Du im Endeffekt gar nicht.


    Ich würde da auch nicht zu viel Zeit und Arbeit reinstecken, klar ist es nett wenn sich die Gäste im Nachgang ein paar Bilder anschauen können (sofern man selbst nicht schon welche gemacht hat), aber wirklich Bock sich hinterher noch x-hundert Bilder des Brautpaares und der Feier reinzuziehen haben wohl die wenigsten. Da wird höchstens man schnell geschaut, ob man die eigene Visage wiederfindet und ein paar Highlightbilder angesehen und das war es.


    (Und auch wenn man es zunächst nicht glauben will: Auch das Brautpaar selbst hat irgendwann die Schnauze gestrichen voll sich immer wieder dieselben Motive anzusehen...) ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Die Frage ist, ob das ein Härtefall ist – meines Wissens nicht, da ein erforderlicher Schulwechsel nach einem Umzug eben zu den normalen Lebensumständen gehört.


    Hier braucht es gar keinen Härtefall - es handelt sich nicht um eine Eigenbedarfskündigung - und wie geschrieben § 566 BGB sieht vor, dass im Fall des Verkaufs der Käufer an die Stelle des VM tritt.


    Natürlich weiß der VM wahrscheinlich, dass er kaum einen Käufer für ein vermietetes Objekt findet - eben genau aus dem Grund, dass der Käufer hiermit lange Zeit nicht frei darüber verfügen kann und versucht daher so jetzt die unliebsam gewordenen Mieter loszuwerden.


    EDIT:
    Das einzige was hier als Kündigungsgrund für den VM sprechen könnten wäre die mangelnde wirtschaftliche Verwertung - diese muss im Kündigungsschreiben aber dezidiert dargelegt werden und davon hatte der TE nichts erwähnt.

    Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Im Zuge dessen könnte man natürlich über einen Aufhebungsvertrag nachdenken.


    Als Mieter kannst Du innerhalb der zulässigen Fristen auch einen unbefristeten Mietvertrag immer kündigen - da braucht es keinen Aufhebungsvertrag für.


    Aber wie gesagt, da lass Dir von kompetenter Seite helfen z.B.


    http://mieterverband-niederrhein.de/


    Kosten als Jahresbeitrag 92,- € und ist damit nicht wirklich kostenintensiv.


    Die sollten dann auch ein passendes Schreiben für den VM aufsetzen wo ihm klargemacht wird, dass seine Kündigung unwirksam ist.

    Na ja den § 566 BGB kennst Du dann ja mit Sicherheit schon. Im Prinzip wäre es hier nicht möglich die Kündigung für den Mietvertrag mit dem beabsichtigten Verkauf zu begründen.


    Denkbar wäre jetzt nur der Verkauf des Hauses und dann eine Kündigung wg. Eigenbedarf durch den Erwerber - wobei es hier auch je nach Bundesland eine Sperrfrist geben kann in der nach Kauf keine entsprechende Eigenbedarfskündigung möglich ist.


    Grds. hast Du (sofern unbefristetes Mietverhältnis) gar keine so schlechte Karten hier nicht kurzfristig ausziehen zu müssen - ob es langfristig Spaß macht sich mit seinem VM zu streiten ist ne andere Geschichte.


    Ich würde Dir trotzdem empfehlen das Geld für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein zu investieren - kostet nicht die Welt und die können Dir kompetent helfen bevor Du da selbst rumwurschtelst.

    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Das stimmt definitiv nicht.


    Was ist denn dann nicht gut oder schlecht bei Amazon was den Service angeht? Und zwar jetzt grundsätzlich und nicht nur im (bedauerlichen) Einzelfall?


    Ich habe schon mehrfach mit dem Service Kontakt aufnehmen müssen, bin immer schnell und zuvorkommend bedient worden und habe noch nicht eine einzige Mail mit sinnbefreiten Textbausteinen erhalten.


    Ein Elektrogroßgerät wurde 4 Tage(!) vor Ablauf der 2jährigen Gewährleistungen kostenlos abgeholt, Beweislastumkehr hat keinen interessiert und kurze Zeit später war der Neupreis auf meinem Konto.


    Bei einem DVD Set fehlte (obwohl verschweißt) eine DVD, ein Anruf und zack ging ein neues Paket auf den Weg und man hat sich noch entschuldigt.


    Und da könnte ich noch weiter machen. Insofern kann ich persönlich den Service bei Amazon in der Tat nur loben.

    Was hat das im Geplauder zu tun?


    Und falls das damit gemeint sein sollte: Die NAVIGON select Telekom Edition welche als App auf manchen T-Mobile Geräten zu finden ist funktioniert mit D1 Laufzeitverträgen (ggf. auch mit original D1 Prepaidkarten?) aber nicht mit Fremdkarten anderen Anbieter wie Congstar auch wenn diese im D1-Netz laufen.