Beiträge von ChickenHawk

    Re: Bluetooth - Freisprechen auch fürs Motorrad möglich?


    Zitat


    Es gibt ja anscheinend inzwischen schon eine Bluetooth Lösung von einem Helm-Hersteller.Dabei ist die Technik hinten im Nacken integriert. Kostet allerdings rund 600?.


    Habt ihr vielleicht einen Lösungsansatz, wie man so etwas zu einem niedrigeren Preis im Eigenbau verwirklichen könnte?


    Richtig sowas gibt es schon


    Guggst Du hier:


    Vemar Interactive


    Dein Vater kann sich ja so einen Helm mal in den entsprechenden Shops zum testen ausleihen (soll auch bei Polo gehen) und ich bin der Meinung er wird dann sehr schnell feststellen, dass Motorrad fahren und telefonieren nun so überhaupt nicht zusammenpassen.
    Von der Sprachqualität bei den Fahrgeräuschen mal ganz abegsehen.


    Entweder man fährt so langsam das man eh gleich anhalten könnte oder man versteht kein Wort. (Und so sicher ist das dann sicher auch nicht schnell zu fahren und sich durch ein Gespräch ablenken zu lassen. Hat halt keine 4 Räder und kippt schneller um als ein Auto)


    Gruß
    CH

    Re: Autokauf - Gewährtleistung oder Garantie


    Zitat


    Was ist der unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie?


    Wie bereits gesagt dir Suche anschmeißen und Du wirst ne Menge finden.


    Kurz zusammengefasst:


    Die gesetzliche Gewährleistung deckt ab, das an dem von Dir gekauften Fahrzeug keine Mängel bei Übergabe des Fahrzeugs vorliegen. Tritt ein Mangel auf, muss der Vk dir innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, das dieser Mangel nicht zum Zeitpunkt de Fahrzeugübergabe vorlag sonder danach enstanden ist. Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um.


    Was die Garantie des Händlers abdeckt, steht in dem entsprechenden Vertrag.
    Dazu gibt es keine Pauschalaussagen, da eine Garantie eine freiwillige Leistung ist und jeder daher selbst entscheiden kann was er garantieren will


    Gruß
    CH

    Re: P900: Nachteile durch D1-Branding? Händler hat mich ver.....t


    Zitat

    Wenn ich irgendwelche Nachteile wegen des Brandings habe, möchte ich dieses Telefon im Rahmen des Fernabsatzgesetzes wieder zurückgeben.


    Im Rahmen des Fernabsatzsgesetzes kannst Du das Gerät eigentlich nicht mehr zurückgeben, denn diese Regelung ist nicht dafür gedacht, das man Sachen ausprobiert und dann wieder zurückschickt. (Wie gesagt eigentlich die Praxis sieht anders aus.)


    In Deinem Fall kannst Du das Gerät aber Problemlos wieder zurückgeben, da es sich um eine Schlechtleistung des VK handelt. Eigentlich müsste Dir dann auch der volle Kaufpreis zurückerstattet werden, das bloße Entfernen der Displayfolie ist sicher kein Grund den Kaufpreis vermindert zu erstatten. (Es sei denn Du hast das Gerät tatsächlich schon länger in Betrieb gehabt und Dir dann erst überlegt, dass Du kein D1 Branding willst.)


    CH

    Zitat


    Ach ja, wer Kandidat Eins auf der Lieferliste ist, kann ich euch auch sagen:


    Ferdinand Piech!


    Du meinst wohl den Pietschesrieder was? :D


    Der Piech hat doch in seiner jetzigen Funktion nicht mehr das nötige Kleingeld für das Spielzeug.


    Und sofern die bei Bugatti nicht die Fehler von MB wiederholen wollen testen sie den V/max auf einer entsprechend präparierten Teststrecke


    CH

    Weil nicht Deine Freundin (rum)liegt sondern die Cola...


    Heißt ja auch:


    Hast Du noch vor hier länger rum zu liegen


    und nicht


    Hast Du noch vor hier länger rumliegen

    Zitat

    Original geschrieben von Pathos
    Gibts hier denn keine trockenen Germanisten? :D


    Ein Germanist würde Dir sagen, es heißt:


    "Könnten Sie mir bitte sagen, ob es in diesem Haushalt noch eine koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk für mich gibt?"


    Herum zu liegen gibt es imho genauso wenig wie einzigste


    Gruß
    CH