Suche ein Samsung Klapphandy SGH A300 oder A800.
Allgemeiner Zustand gut.
Angebote bitte mit Preisvorstellung per PN
Gruß
CH
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Suche ein Samsung Klapphandy SGH A300 oder A800.
Allgemeiner Zustand gut.
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Gruß
CH
Moin,
ich bin auf der Suche nach:
Oberschale Nokia 6310i silber
Siemens S45 Tastaturmatte
Siemens S45 Öffnungswerkzeug
Wenn jemand davon noch was abzugeben hat bitte PN an mich.
Gruß
CH
Wasser oder Flüssigkeit hat es nicht abbekommen.
Der Fehler tritt wohl konstant auf bzw. es kann auch mal vorkommen das es nach 3 falschen Buchstaben auch mal wieder den richtigen anzeigt.
Andere Fehler treten nicht auf, man kann das Phone sonst komplett benutzen.
Gruß
CH
N´abend,
also wie schon richitg gesagt sind die § auf die sich der Käufer beruft nicht ganz richtig. (Richtig wäre in diesem Fall §434,437,439)
Das spielt allerdings keine Rolle da es nicht darauf ankommt welche § er benutzt sondern nur das er Dir gegenüber einen Mangel angezeigt hat.
Nach der heutigen Gesetzeslage geht die Nachbesserung dem Rücktritt vor.
In §437 BGB steht "Ist die Sache mangelhaft, so kann der Käufer....:
1. nach §439 Nacherfüllung verlangen (Nacherfüllung= Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (hier nicht möglich da Einzelstück))
2. nach den §440 etc. ... vom Vertrag zurücktreten
Hieraus ergibt sich das eine Nachbesserung vor dem Rücktritt steht. Außerdem spricht §440 von einer verweigerten oder erfolglosen Nachbesserung als Vorraussetzung für einen Rücktritt.
Die Kosten für die Nachbesserung (Porto etc.) musst Du (hast Du ja auch) tragen.
Schreibe ihm am besten noch mal ne Mail (immer freundlich bleiben) in der Du noch mal ausdrücklich Deinen Willen zur Nachbesserung zum Ausdruck bringst und weise auf §437 hin.
Wenn er das verweigert und immer noch mit Anwalt droht lass ihn ruhig kommen.
Alles weitere besprichst Du dann am besten mit einem Anwalt Deines Vertrauens denn die dürfen als einzige verbindliche Rechtsberatung betreiben.
Gruß
CH
Außerdem wenn man das auserordentliche Glück hat zu den Illuminaten oder Freimaurern zu gehören darf man dann doch noch eine Disco betreiben allerdings nur im Garten von Dieter Bohlen da dieser in letzter Zeit so oft unterwegs ist das ihn der Krach als "Anwohner" nicht stören kann
Gruß
CH
Moin,
ich habe einem Bekannten der sein 3410 Display kaputt gemacht hat (beim Bierfasstragen gegen das Handy in der Hosentasche geknallt) ein neues Display eingebaut.
So weit so gut es läuft auch. Allerdings hat er jetzt das Problem wenn er SMS schreibt und die 6 bzw. ein M haben möchte das Gerät mal ein x mal ein z anzeigt etc.
Dasselbe beim wählen also statt der 6 ne ander Zahl.
Woran kann das liegen? Ist das ein Software Problem oder ist bei Displaybruch evtl. auch die Platine bzw. die Leiterbahnen in Mitleidenschaft gezogen worden?
Kennt jemand das Problem und hat am besten noch gleich ne Lösung parat?
Gruß
CH
EDIT: Kann der Beitrag bitte ins "Lötstation" geschoben werden? Danke
Dann schau Dir doch von denen auch mal den Anfang von "War" an ist schon älter lange bevor es im Irak geknallt hat.
Auch nicht schlecht.
Und so böse Musik machen die ja nun auch nicht, schließlich ist Manson da noch immer Staatsfeind Nr 1 (zumindest auf dem musikalischen Sektor)
Gruß
CH
Was soll den das Theater von wegen Frühlingszeit und Bikes erwachen wieder:confused:
Ist doch alles total Blödsinn die wahren Biker fahren das ganze Jahr über:D
Der Rest sind alles Weicheier;)
Okay Spaß beiseite ich bin auch schon seit längerem auschließlich auf 2 Rädern unterwegs. Fahre das ganze Jahr über (außer bei Schnee und Eis).
Diesen "Winter" stand mein Baby gerade mal so 3 Wochen in der Garage.
Denn "Kalt" ist kein Argument dagegen kann man sich schützen.:p
Hm Einsteigermaschinen?
ER5 CB500 Bandit600 und mein ganz persönlicher Tip SV650 (S)
Die ist superhandlich und hat auch für (Wieder)Einsteiger genug Druck.
Bloß nicht den Fehler machen nach einiger Zeit/Jahren Pause gleich auf ne 130PS Hinternfeile zu springen und sich dann in der nächstbesten Kurve medienwirksam wegwerfen.
Also sturzfreie "Saison" auch an die Weicheier:D ![]()
Gruß
CH
Es gibt mittlerweile mehrere Urteile dazu:
Wenn es ein Bild von einem Handy/Dummy ist ohne das in der Beschreibung explizit beschrieben wird das es ein Dummy / funktionsuntüchtiges Gerät ist ist der Käufer nicht an den KV gebunden und es gibt kein Geld evtl. noch Anzeige wg versuchten Betruges.
Kannst es ruhig glauben:D
Gruß
CH