Beiträge von Pankoweit

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    Angeblich wird in dem aus drei Geistlichen und zwei Wirtschaftsprüfern bestehenden Gremium noch um abschließende Formulierungen gerungen.


    Sicherlich äußerst treffend, diese Formulierung … :D:rolleyes:

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    Original geschrieben von mws55
    Ansonsten ist durchaus zur Wahrheit oder zumindest zu deren Nähe zu raten.


    Gibt es überhaupt die Wahrheit, oder liegt diese (so es sich nicht um Dinge dreht, die ohnehin sakrosankt sind, da schriftlich fixiert) nicht immer im Auge des Betrachters? Und wer bestimmt dann, was noch nahe genug an einer absoluten Wahrheit dran und was schon ein Stück zu weit davon entfernt ist? :cool:

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    Oder kennst du sonstige Fälle, in denen das BAG und Co. das Recht zur Lüge legalisiert haben?


    Nein – bin aber auch kein Jurist nicht.

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    Original geschrieben von Printus
    Arbeitsrechtlich kann es durchaus zu bösen Konsequenzen führen wenn sich hernach herausstellt, dass ein Mitarbeiter aufgrund von Darstellungen oder Aussagen eingestellt wurde, die sich später als "Luftnummer" erweisen. Ein bisschen gedehnt, flexibel und beschönigt darf, ja muss man Dinge präsentieren. Es sollte aber im Kern wahr sein. Wenn es zu weit hergeholt wird, hat man sich die Stelle aufgrund einer Täuschung erschlichen und das gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Mitarbeiter zu entlassen. Unehrlichkeit oder Lügerei ist keine dem Arbeitgeber zumutbare Grundlage für ein Beschäftigungsverhältnis.


    Natürlich ist es im Kern wahr, das belegen schon die Papiere schwarz auf weiß in Form von Abschlüssen und Arbeitszeugnissen. Ein Dachdecker wird sich also schwerlich als Friseur verkaufen können, selbst wenn er es wollte. Hingegen ist das ganze Blabla im Vorstellungsgespräch doch in jeder Hinsicht dehnbar – wer will damit beginnen die Grenzen abzustecken, wo das Flunkern beginnt und wo es aufhört? „Gute Kenntnisse“ in den Augen des Kandidaten können aus Sicht des Arbeitgebers nichts weiter als Grundkenntnisse sein, was ihm aber noch lange nicht das Recht gäbe, den Bewerber der Lüge zu bezichtigen. „Verhandlungssicheres Englisch“ hingegen, darüber gibt es als Nachweis kein schriftliches Dokument, weswegen es im ureigensten Interesse des AG sein muss, solche Kenntnisse im Vorstellungsgespräch auch abzuklopfen, wenn er nicht kurz nach Einstellung des neuen Mitarbeiters feststellen will, dass dieser als Sprachrohr nach Übersee überhaupt nicht taugt.


    Im Übrigen wurde das Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch schon mehrfach gerichtlich festgestellt, bei unerlaubten Fragen vonseiten des Arbeitgebers etwa.

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    Original geschrieben von BartS1975
    Kann es sein, dass die Überweisungsgeschwindigkeit erneut angestiegen ist? Heute Nachmittag ist eine Überweisung von ING-DiBa nach DKB innerhalb von ca. 2 Stunden eingetroffen.


    Scheint so zu sein – heute Mittag hatte ich 5 Überweisungen zur Sparda-Bank getätigt, heute Abend waren die schon sämtlich ausgeführt.

    Njet.

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