ZitatOriginal geschrieben von 31509
Der Ausweis ist meines Erachtens das mindeste.
Teilst du das den VK vorher mit?
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ZitatOriginal geschrieben von 31509
Der Ausweis ist meines Erachtens das mindeste.
Teilst du das den VK vorher mit?
Wayback Machine – http://archive.org/web/web.php
Dass eine monatliche Rate von 50 Cent mit jedweden Gebühren für einen derartigen „Ratenkauf“ nicht Schritt halten könnte, sollte klar sein. Aber der Hintergrund, dass dieses 8,46-Euro-Produkt nur ein Teil eines höherpreisigen Gesamt-Ratenkaufs in diesem Shop darstellt, macht dieses Ratenangebot nicht lustig noch kurios.
Aber vielleicht meint Mozart ja was ganz anderes … ![]()
Re: Öffentliche Disqualifikation mittels Ignore-Mitteilung statthaft?
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Ist es hier statthaft, daß man in verschiedenen Diskussionssträngen einen anderen TTler - zum Teil wiederholt - neben der durchaus sachgerechten Antwort darauf hinweist, daß man ihn im Ignore verzeichnet hat?
Jemanden ignorieren, aber diesen Jemand dennoch mit Antworten bespielen – das ist doch ignorant! Kommt durch die zusätzlichen Klicks, die vom Ignorierer investiert werden, des Ignorierten Beitrag lesen zu können, das Ignorieren hierdurch nicht einer Adelung gleich?! :p
ZitatOriginal geschrieben von SH888
Ja mit einem "Schlangenbohrer" in die Ziegelwand. Das machen nur echte Profis
In der heutigen Printbeilage meiner Zeitung ist auf Seite 1 der Knabe mit der Bohrmaschine zusätzlich aus einer anderen Perspektive geknipst worden. Und zu Grinsemanns Ehrenrettung muss gesagt werden, dass es sich tatsächlich um einen echten Steinbohrer handelt. (Auf dem Papier ist die typische Spitze eines solchen Bohrers sehr genau zu erkennen.)

(Zuzutrauen wär’s ihm aber gewesen … ;))
ZitatOriginal geschrieben von fragger123
Ohne ein regelwidriges Verhalten des Mieters gibt es m.E. nach keinen vernünftigen Grund außer Eigenbedarf und somit dürfte es äußerst schwer werden, eine wirksame Kündigung hinterherzuschieben, sofern der TE sich nichts zuschulde kommen lässt.
Am wahrscheinlichsten scheint mir der Fall zu sein, dass der Vermieter Eigenbedarf durch die Tochter vorschützen wird. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von SteMa
Ein Problem entsteht dabei dabei jedoch für uns, die angemietete Garage auf dem Nebengrundstück müssen wir leider aufgeben, da es für Garagen leider keinen besonderen schutz gibt.
Was bedeutet das nun wieder, „keinen besonderen Schutz“?? – Gehört die Garage zur Mietsache oder nicht?
Oder redest du davon, dass ja irgendwann die Grenze „verschoben“ werden soll?
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Wahrscheinlich eine, die den Bestimmungen des BGB entspricht. :confused:
Und wie könnte die mithin also aussehen, die neue Kündigung? Ich bezweifle nämlich, dass eine Eigenbedarfs- oder wie auch immer begründete Kündigung, die dieser ersten unwirksamen förmlich nachgeschoben wird, vor Gericht irgendeinen Bestand hätte.
SteMa Wie sollte denn nach Meinung des Anwalts eine korrekte hinterhergeschobene Kündigung aussehen?
Richtig so. (Und damit meine ich Frau K.)
Na und – der Vermieter könnte auch im selben Haus wohnen, was änderte das denn?
Der Kündigungsschutz für Mieter wird in Deutschland großgeschrieben, und der jetzige Vermieter wird nach seinem laienhaften ersten Versuch in der nächsten Zeit ohnehin keine rechtsgültige Kündigung mehr landen können.