Beiträge von Pankoweit

    Re: Öffentliche Disqualifikation mittels Ignore-Mitteilung statthaft?


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ist es hier statthaft, daß man in verschiedenen Diskussionssträngen einen anderen TTler - zum Teil wiederholt - neben der durchaus sachgerechten Antwort darauf hinweist, daß man ihn im Ignore verzeichnet hat?


    Jemanden ignorieren, aber diesen Jemand dennoch mit Antworten bespielen – das ist doch ignorant! Kommt durch die zusätzlichen Klicks, die vom Ignorierer investiert werden, des Ignorierten Beitrag lesen zu können, das Ignorieren hierdurch nicht einer Adelung gleich?! :p

    Zitat

    Original geschrieben von SH888
    Ja mit einem "Schlangenbohrer" in die Ziegelwand. Das machen nur echte Profis :D


    In der heutigen Printbeilage meiner Zeitung ist auf Seite 1 der Knabe mit der Bohrmaschine zusätzlich aus einer anderen Perspektive geknipst worden. Und zu Grinsemanns Ehrenrettung muss gesagt werden, dass es sich tatsächlich um einen echten Steinbohrer handelt. (Auf dem Papier ist die typische Spitze eines solchen Bohrers sehr genau zu erkennen.)



    (Zuzutrauen wär’s ihm aber gewesen … ;))

    Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Ohne ein regelwidriges Verhalten des Mieters gibt es m.E. nach keinen vernünftigen Grund außer Eigenbedarf und somit dürfte es äußerst schwer werden, eine wirksame Kündigung hinterherzuschieben, sofern der TE sich nichts zuschulde kommen lässt.


    Am wahrscheinlichsten scheint mir der Fall zu sein, dass der Vermieter Eigenbedarf durch die Tochter vorschützen wird. :D


    Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Ein Problem entsteht dabei dabei jedoch für uns, die angemietete Garage auf dem Nebengrundstück müssen wir leider aufgeben, da es für Garagen leider keinen besonderen schutz gibt.


    Was bedeutet das nun wieder, „keinen besonderen Schutz“?? – Gehört die Garage zur Mietsache oder nicht?
    Oder redest du davon, dass ja irgendwann die Grenze „verschoben“ werden soll?

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wahrscheinlich eine, die den Bestimmungen des BGB entspricht. :confused:


    Und wie könnte die mithin also aussehen, die neue Kündigung? Ich bezweifle nämlich, dass eine Eigenbedarfs- oder wie auch immer begründete Kündigung, die dieser ersten unwirksamen förmlich nachgeschoben wird, vor Gericht irgendeinen Bestand hätte.

    Na und – der Vermieter könnte auch im selben Haus wohnen, was änderte das denn?


    Der Kündigungsschutz für Mieter wird in Deutschland großgeschrieben, und der jetzige Vermieter wird nach seinem laienhaften ersten Versuch in der nächsten Zeit ohnehin keine rechtsgültige Kündigung mehr landen können.