Es ist unüblich, veranlasst von Schulungen oder außergewöhnlichen Tätigkeiten ständig aktualisierte Arbeitszeugnisse einzufordern, darauf hat ein AN auch keinen Anspruch. Was nicht bedeutet, dass diese Dinge in Arbeitszeugnissen nicht die erforderliche Bewertung erhalten sollen, darauf hat der AN sehr wohl einen Anspruch. Und dein Chef ist, zumal bei seiner Auslastung, ohnehin nicht derjenige, der mal dein Arbeitszeugnis aufsetzt – der unterschreibt es letztlich nur. Daher: Einfach die Füße stillhalten. :cool:
Beiträge von Pankoweit
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Warum er das so bald schon wieder verkauft, weiß ich nicht, aber die Beschreibung hatte doch wohl auch der erste Verkäufer schon nur kopiert …
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Die Befreiung gilt auch für einen Lebenspartner.
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Zitat
Original geschrieben von HHFD
Oder mal anders ausgedrückt: Wenn ich im Zelt schlafe und da ein Briefkasten dran ist, und ich beim Einwohnermeldeamt mit dieser Adresse gemeldet bin, muß ich trotzdem keine GEZ-Gebühr zahlen, weil ein Zelt keine Wohnung ist.
Allein die Tatsache, daß man gemeldet ist, bedeutet nicht, daß man auch in einer Wohnung im Sinne der GEZ wohnt.
Doch, da du in einem Zelt keinen Wohnsitz anmelden kannst. Irgendwo aber wirst du deinen Wohnsitz haben, und hierfür hast du dann deinen Beitrag zu zahlen (oder jemand anderes an Stelle, Stichwort Wohngemeinschaft).Andernfalls müsstest du eher Sorge tragen, dass dein Zelt dann nicht als Zweitwohnung angesehen wird, dafür würdest du nämlich doppelt zur Kasse gebeten …

Jemand hingegen, der keinen Wohnsitz hat, wird natürlich auch keinen Beitrag zahlen müssen, da keine Wohnung.
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Zitat
Original geschrieben von HHFD
Hmm, mal überlegen.Ich habe eine Wohnung, und möchte die vermieten. In einem Zimmer dieser Wohnung wohne ich, möchte also nur den Rest vermieten.
Dummerweise bist du dann dennoch mit deiner „Zimmer-Wohnung“ beim Einwohnermeldeamt registriert …
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Na ja, auch ein Dachdecker ist Handwerker und kann gemeinhin mehr als Dach decken – der wäre meine Anlaufstelle, wenn ich so gar keine Ahnung hätte. Und ganz ohne Ahnung solltest du selbst lieber die Finger davon lassen.
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Hast du nicht ’nen Kumpel aus der GWS-Fraktion, der dir das für ein deftiges Mittagessen nebst ein paar kühlen Bierchen machen kann?

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Zitat
Heißt also für unser Angebot 1: Bis Juni Drosselung nach 30 GB, danach nach 15 GB.
Selbst wenn das so wäre, solltest du dich hüten, dieses inoffizielle Merkmal von Vodafone LTE Zuhause Telefon & Internet zu einem hochoffiziellen Merkmal deines Angebots zu machen. -
Zitat
Original geschrieben von mober
Ab dem 15.01.2013 können Kunden ihr verbrauchtes Volumen auf der Internetseite center.vodafone.de überprüfen.
Das stimmt, zumindest aber ist es so geplant.ZitatZudem nimmt es Vodafone mit der Drosselung derzeit noch nicht genau. In den meisten Tarifen (z.B. bei unserem Angebot 1) wird aktuell erst ab 30 GB gedrosselt, die Drosselung nach Tarif wird in den meisten Tarifen erst ab Juni 2013 umgesetzt.
Das stimmt nicht, Vodafone hat im August dieses Jahres mit der Drosselung begonnen, es wurden diesbezüglich auch Schreiben an die Kunden versandt. Und vermutlich wird die Drosselung laut Vertrag mit Einführung des Volumenzählers eingeführt, also in weniger als drei Wochen.ZitatUnd die 384 kbit/s nach Drosselung werden bei mir stabil und langfristig ganz genau erreicht.
Ist aber nicht verallgemeinerbar, hängt – wie so vieles bei LTE – von den Einzelumständen ab. Im Übrigen: Also wurdest du doch schon gedrosselt, und das sogar „langfristig“!? :cool:
ZitatVoraussichtlich ab 15.01.2013 wird es zubuchbare Volumenpakete geben.
Wobei über die Preise noch nichts bekannt ist.