Mitunter muss man aber selbst kündigen, da, wie oben erwähnt, der neue Anbieter erst nach Ablauf der Widerrufsfrist aktiv wird und hierdurch dann die Kündigungsfrist beim alten Anbieter schon abgelaufen sein kann.
Beiträge von Pankoweit
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Mach, wie du’s magscht. Aber in der Frage des Threaderstellers ist das gegenangezeigt.

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Zitat
Eben doch! Einige Banken führen ein Tagesgeldkonto wie ein Girokonto (so auch meine Hausbank) und dort sind Lastschriften, Überweisungen usw. möglich.
Nein, das ist es per definitionem erst mal nicht. Aber wenn du es sagst, wird es bei deinem Tagesgeld-Giro-Konto wohl so sein, dass es in gewissem Umfang auch für den Zahlungsverkehr zugelassen ist. Das ist aber die Ausnahme und bedeutet für den TE, dass er sich besser von deiner Hausbank fernhalten sollte …
Weiterhin könnte man auch noch direkt auf das gute alte Sparbuch überweisen lassen, wenn das noch einer haben sollte …
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Original geschrieben von Anja Terchova
Auch wenn von einem Tagesgeldkonto nichts abgebucht werden kann, gibt es dann einfach Mahnung, und du hast genaus Aerger am Hals.
Kann sein. Aber vor die Wahl gestellt, ob ich eine Mahnung bekommen möchte und der Schmu dann damit relativ früh auffliegt, oder ob ich keine bekommen möchte, sich stattdessen jemand von meinem Konto bedient und ich dann irgendwann meinem Geld noch hinterherlaufen darf – da entscheide ich mich lieber für Ersteres …
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Original geschrieben von Andreas Böhm
Nur zur Info: Auch vom Tagesgeldkonto können Lastschriften gezogen werden. Habe ich in meiner Bankpraxis oft genug für Kunden gemacht.
Ein Tagesgeldkonto ist kein Girokonto, aber das weißt du sicherlich. Als Kunde würde ich da nicht mitspielen. -
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Original geschrieben von Kamikaze
Mir war unbekannt, dass "Fremde" auf mein Tagesgeldkonto überweisen können. Dann mache ich das sicherheitshalber leer und lasse ihn das Geld darauf überweisen.
Das brauchst du noch nicht mal leer zu machen, denn Rücküberweisungen vom Tagesgeldkonto sind nur auf dein eigenes Referenzkonto möglich. (Und Überziehungen sind ausgeschlossen.) -
Lass ihn den Betrag auf dein Tagesgeldkonto überweisen.
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Nur nicht auf deiner Website …

BTT
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Original geschrieben von mober
Somit ist die Vodafone Werbeaussage "1 Monat kostenlos testen" nicht wirklich richtig. Ich habe diese Aussage ungeprüft von Vodafone übernommen. Sorry.
Vodafone spricht in Zusammenhang mit der Zufriedenheitsgarantie aber nicht von „1 Monat kostenlos testen“, sondern von einem einmaligen Rückgaberecht innerhalb von 30 Tagen. -
Dann würde ich noch abwarten, der November ist ja noch nicht rum …