Dann haben deine Freude ihre E-Mail-Adressen bestimmt bei Yahoo!
(SCNR :D)
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Dann haben deine Freude ihre E-Mail-Adressen bestimmt bei Yahoo!
(SCNR :D)
Auch: EinsExtra am Do, 20:15 Uhr (Sa, 22:00; So, 18:30)
ZitatOriginal geschrieben von vodafrank
Deinem Wunsch ist Woler bereits nachgekommen. Viel mehr Möglichkeiten wirst du nicht haben.
Und wie hätte Woler das tun können ohne diesen Thread?
Was meinst du mit "eine gute Beurteilung"?
ZitatOriginal geschrieben von Revilo
Und ja, sie bestehen weiterhin auf diese Mahngebühren (E-Mail bekommen)...
Und was genau können wir jetzt noch für dich tun? Wohl nichts mehr, da du auf alle relevanten Fragen der User offensichtlich keine Antwort geben willst, stattdessen dich lieber weiter herumlamentieren sehen möchtest.
ZitatOriginal geschrieben von Heeman
Germanistisch ist Variante eins richtig, im Volksmund aber auch zweiteres gebräuchlich und wird ebenso anerkannt.
Die Flexion von Aufgabengebiet gehört nicht gerade zu deinem Wissensgebiet ... ![]()
Beides richtig.
Vermutlich hattest du aber 30 Tage Zeit zum Bezahlen, ist es so? ![]()
Die erste Zahlungserinnerung kam ja wohl nicht per E-Mail, oder?
(Vermutlich besteht die eigentliche Frage darin, ob mit einer ersten Mahnung bereits Mahngebühren auferlegt werden dürfen - was aber unschwer zu ergoogeln sein sollte.)