Beide Fälle sind, so sie sich so zugetragen haben, einfach unter aller Sau. Punkt.
Allerdings - kleiner Einspruch : So lange hätte ich nie und nimmer gewartet.
Einschreiben mit Fristsetzung und Androhung der außerordentlichen Kündigung wewgen Nicht-Erfüllung des Vertrages seitesn VF.Und die Einzugsermächtigung zurück nehmen. Bei Nichbeachtung der Frist die außerordentliche Kündigung per sofort erklären.
Wenn auch das nicht bearbeitet wird bei VF, Klage einreichen. Spätestens wenn VF die auf dem Tisch hat, reagieren sie.
Und auch nicht davor zurück schrecken, eine Anzeige zu stellen, wenn VF trotz widerrufener Einzugsermächtigung abbucht.
Mit der fehlenden Gutschrift gilt ja das gleiche - so man die Zusage der Gutschrift belegen kann, würde ich nach erfolgloser Fristsetzung einen Mahnbescheid schicken. So teuer sind die Vordrucke im Laden auch nicht, und entweder VF reagiert nicht - dann kann ich den zur Vollstreckung bringen oder VF widerspricht und das landet vor Gericht. Dann werden sie bei berechtigter Forderung das Geld nach der Verhandlung schon rausrücken. Plus Gerichtskosten.Plus Anwaltskosten.
Das Problem ist, das diese Verzögerungstatik Methode hat. Einfach erstmal aussitzen. 9 von 10 Kunden geben irgendwann auf und verzichten auf die Gutschrift. Macht einen ordentlichen Ertrag von VF, wenn ich das mal Überschlagsweise mit den Kundenzahlen.
Wenn der Anschluß nicht tut und der Kunde brav weiterzahlt und alle 2 Wochen an der HL nervt, besteht auch hier kein Grund, irgendwas zu ändern. Außer, der Software des Sprachcomputers die Nummer des Kunden, mit der er immer Anruft einzuprogrammieren, auf das dieses Nummer nicht mehr durchgestellt wird.
Allerdings : Das betrifft nicht nur VF. Im Prinzip kommt sowas bei jedem TK Anbieter regelmäßig vor.
Das hat durchaus was mit der Auslagerung der Call-Center nach Timbuktu zu tun und dem Abbau von Arbeitsplätzen im Bereich qualifizierter Mitarbeiter.