Hab ich heute Morgen auch gelesen ... mit der entbrannten Box und FritzFon an und wieder anmelden hat die Zeit auf dem Telefon allerdings sofort gestimmt ... also irgendein Zusammenhang mit der O2 FW besteht wohl.
Beiträge von uwm
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Tja, der hat besseres zu tun, als ein Gesetz zu unterschreiben das uns den Alltag erleichtern würde ...
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Danke. Hat geklappt.
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s.Titel.
Wie bekomme ich auf meine FB die Original FW ?
o2 meint wohl, es gäbe keine Zeitumstellung, jedenfalls stimmt die Uhrzeit jn der Box und auf dem fritzfon nicht. Die FB lässt sich nicht überreden, die Zeit zu aktualisieren und auch die Programmierung
übers Telefon geht nicht.
Wollte das jetzt mit der Original FW probieren, aber was ich an Anleitungen gefunden habe übersteigt meine Kenntnisse ... hat jemand eine Idiotensichere DAU kompatible Anleitung ? -
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Los, Leute ... meldet euch !
Hmm ... immer noch zu teuer ? - Vorschläge Bitte !!!
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Tja das wird wohl leider so schnell nix mehr. Unser alter Bundespräsident ist geflüchtet, und der neue plant für Montag schon die erste Auslandsreise. Für sowas profanes wie ein Gesetz zu unterzeichnen bleibt da halt keine Zeit. :mad:
Da auch ich keine Ahnung habe, was nach dem 30.6. mit dem Special complete XL passiert müßte ich noch davor die Portierung fur die Nummer meiner Frau einleiten, leider muß dazu unser neuer Bundespräsident erstmal Zeit finden für eine Unterschrift ....
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Die Aussage, man solle sich an phonehouse wenden, man könne da nix machen, man sei kein Kunde, erhält man übrigens bei allen Netzbetreibern, wenn man dort wegen einem bei tph abgeschlossenen Vertrag anfragt.
tph vermarktet aber mittlerweile Originalverträge. Könnte entweder am Wissensstand der Mitarbeiter bei den Netzbetreibern liegen - oder an einer Übereinkunft, die bei der Migration getroffen wurde, dass tph-Kunden immer an tph verwiesen werden sollen.
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Danke euch.
Jetzt habe ich es auch.
Für mich ist es nunmal einfacher, wenn ich bei einem aufgebrachten Kunden freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen kann, das ein rechtlicher Anspruch nicht begründet ist, ich aber aus reiner Kulanz alles tun werde, um ihm troztdem zu helfen.
Viele Kunden beruhigen sich dann erstaunlich schnell.
Und das ist es ja, was ich erreichen will.
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Es handelt sich um ein Xtra Pac. Gekauft bei einemElektrofachmarkt, und weil bei uns das große T über der Tür steht, meinte die Dame, als "die T" solle ich mich gefälligst darum kümmern.
Ich hatte das Thema leider schon öfter bei meinem vorherigen Arbeitgeber, das sich bestimmte Geräte partout nicht entsperren lassen wollten, und der Reparaturservice Dienstleister hat sich grundsätzlich für nicht zuständig erklärt.
Ich wollte jetzt für mich und das nächste mal einfach den rechtlichen Hintergrund wissen, ob der Kunde jetzt tatsächlich darauf bestehen kann, das sich ein Gerät nach 2 Jahren entsperren läßt oder ich im Zweifelsfall darauf hinweisen kann, das eine Anspruch auf Entsperrung eben nicht besteht und es sich hier um eine rein freiwillige Leistung handelt ...
Wenn die Kiste woanders gekauft wurde, bin ich raus, klar ... aber wenn der nächste aufschlägt, dem ich das Handy früher mal verkauft habe und ich wieder vor dem Problem stehe, kann ich mich dann im Eskalationsfall darauf berufen, das der Kunde den Anspruch auf Entsperrung gar nicht hat oder nicht ?
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Samsung S5230 (Star). Entsperrcode angefordert, nach Anleitung fremde SIM eingelegt, dann sollte ein Eingabefenster erscheinen, in dem man den Entsperrcode eingeben kann. Sim wurde mit "Karte nicht gültig" abgelehnt, keine Möglichkeit einen Code einzugeben.
Handy wurde nicht bei uns erworben, ich bin der Meinung, die Kundin muß sich jetzt an ihren verkaufenden Händler wenden wegen Gewährleistung - einschicken, Umtauch, was auch immer.
Das hat die Dame aber nicht eingesehen, da über der Tür der Name des Netzbetreibers steht, von dem das Prepaid Paket stammt, sollten wir uns gefälligst darum kümmern.

Was mich zu der grundsätzlichen Frage treibt : Hat der Kunde einen Anspruch auf die Entsperrung, oder ist das eine freiwillige "kann, muß aber nicht sein" Leistung ?