Frank, wenn ich als Geschädigter den KVA direkt an die Versicherung schicke laufe ich doch (leider) schon Gefahr, das die Versicherung sich mich als "leichte Beute" sieht.
Und wetten, das "rein zufällig" mein KVA dann sofort gekürzt wird, der KVA meines Nachbarn, der keine Lust und keine Zeit und keinen Nerv hat und sofort alles dem Anwalt überlassen hat nicht ?
Ich traue Versicherungen genauso weit, wie dem Gebrauchtwagenhändler am Ortsausgang mit einer 19 Jahre alten S-Klasse " Scheckheft, Rentner, nur 22.500 km" .
Ich habe mal eine Zeit lang in einer Autovermietung gearbeitet - hauptsächlich Unfallersatz abgewickelt - seitdem sind Versicherungen bei mir sowieso unten durch.
Würden Versicherungen Regenschirme vermieten gegen eine Nichtnutzungsgebühr je Tag ohne Regeneinsatz, dann würden sie das nur im Sommer bei 35 Grad und stabiler Hochdrucklage tun...
Ich würde meinem Anwalt lieber die Kosten für die Dienste als "Kurier" aus eigener Tasche zahlen als am Ende mit einem halbierten KVA dazustehen, weil der Werkstattmeister der das getippt hat irgendein Komma falsch gesetzt hat.
Ich kann doch nichts dafür, das die Versicherer sich eigene Fachleute halten, die den ganzen Tag nur eingereichte Schäden darauf prüfen, ob man wegen einer Falschformulierung nicht die Leistung verweigern kann ...