Beiträge von uwm

    Kannst Du selber machen. Belege (Unterlagen) über den Hauskauf und den erfolgten Umzug des Vorbesitzers besorgen, von DTAG bestätigen lassen das 1&1 den Port nicht freigibt und bei 1&1 per einstweiliger Verfügung die Freigabe erzwingen.


    Ansonsten rennst Du gegen Mauern - die DTAG kann nicht einfach abklemmen, 1&1 wird da Du nicht Anschlußinhabers warst nicht mit Dir reden und dich zurück zur DTAG schicken, die schicken dich wieder zu 1&1 .... :rolleyes:

    ... und in 1,5 Jahren, rechtzeitig vor Ablauf der 24 Monate ändert VF die AGBs dahingehend, das TW nicht mehr möglich sind und sich der Vertrag wenn er nicht 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird um 8,7 Jahre verlängert zu den regulären Preisen. :p


    Nachdem was VF jetzt mit den neuen TW Konditionen abgezogen hat würde ICH um einen 24 Monatsvertrag bei VF einen großen Bogen machen, VF hat ja schon gezeigt, wie kreativ sie sind, wenn es darum geht, aktive Kundenbindung zu betreiben :D

    Ja, die Ports werden vermietet - die DTAG kann die aber trotzdem nicht einfach "abklemmen".


    Und Marcell wird nur die Standardmail zurückschicken " ihr Anliegen ist uns wichtig (=interessiert uns einen Sch ... dreck). Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen. Bitte geben Sie uns noch etwas Zeit ( = so drei bis vier Monate mindestens, bis wir Ihnen mitteilen, das wir da nix machen wollen) ihr Anliegen zu beantworten. Marcel (der Hausmeister) Davis " :rolleyes:


    Ich bin seit 10 Jahren in der TK-Branche, und ich habe wirklich mehr als 1 mal versucht, mit 1&1 vernünftig zu rden - die Arbeiten an solchen Fällen nur auf richterliche Anweisung. :flop:

    Äh - eine einstweilige Verfügung beantragen oder bis zum St. Nimmerleinstag warten.
    :rolleyes:
    Der Wahnsinn hat bei 1&1 Methode und kommt öfter vor, das nach einer Anschlußkündigung der Port mal eben "einbehalten" wird.


    Auf Anrufe, emails und Schreiben reagiert 1&1 übrigens nicht - es sei denn es steht als Absender "Amtsgericht Montabaur" drauf :flop:

    Ich finde es ja löblich, das VF sich bewegt - allerdings Bitte nicht vergessen :


    VF Verträge sind neuerdings Endlosschleifen - TW erst nach 12 Monaten für 50 Euro möglich, Vertrag verlängert sich um 2 Jahre :D


    Da bleibe ich ehrlich gesagt lieber bei meiner all-net Flat + SMS Flat für 40 Euro bei o2 - die ist erstens noch günstiger und zweitens monatlich kündbar und drittens kostet sie nur dann 40 Euro wenn ich die Karte auch nutze, sonst kostet sie nix :p

    Argh !!! :mad:


    So, kurzer Nachtrag -jetzt hängt die Festnetznummernportierung doch - entgegen dem zugesagten 17.02 ist es jetzt der 24.02 lt. TMD und o2.


    Ich krieg die Krise :rolleyes:


    Bin grade ziemlich gefrustet ....


    Da versucht TMD mit aller Gewalt noch ein paar Tage länger Mondpreise zu erlösen - an denen hängts nämlich, erst o2 den 17. bestätigen und dann ätsch nehmen wir doch den 24 ... toll . :rolleyes:

    Das Problem ließe sich doch eigentlich ganz einfach lösen : meine schufa.de schickt mir brav eine SMS "ihre Daten haben sich geändert", sobald jemand bei denen anfragt oder etwas einträgt.


    Warum nicht einfach gesetzlich festschreiben, das jeder, der in den Datenbanken dieser dubiosen Datensammler landet, automatisch informiert werden muß sobald er dort bei irgendeiner Auskunftei angelegt wird ?
    Und vor allem : Ein gesetzlich verbrieftes Auskunftsrecht über die Gründe seiner Ablehnung bei einem Mobilfunkanbieter / Finanzdienstleister etc. ...

    Ich kann nur von meinen Erlebnissen sprechen : Habe für jemand vor ca. 1 Jahr die Selbstauskunft angefordert.
    Daraufhin wurden 15 per Vorrauskasse verlangt und dann kam irgendwann das Schreiben "wir haben keine Daten finden können".


    Toll ... :rolleyes:

    ... und dann findet Bürgel "bedauerlicherweise" keine Daten, verlangt aber fürs Nachschauen 15 Euro im vorraus - das hatte ich schonmal bei jemandem :D


    Es scheint einen klitzekleinen Unterschschied zu machen für wen die nachschauen - bei der Verbraucheranfrage gibt man sich offfenbar etwas weniger Mühe :mad:


    Natürlich müßte die Auskunft wahrscheinlich rechtlich gesehen kostenlos sein - nur wer investiert wegen 15 Euro nochmal 50 für das Schreiben vom Anwalt ...
    Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit größer, das der Endverbraucher es sein läßt, wenn man Geld verlangt. :rolleyes: