Beiträge von HMan

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    Gem. §545 BGB hast Du durch die weitere Nutzung ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.


    Naja wenn das aber zutrifft, so gilt doch für die stillschweigende Verlängerung dann doch trotzdem die neue Regelung, da diese stillschweigende Verlängerung ja nach dem 1.9.2001 erfolgte...

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    Hm also eigentlich hast Du ja seit 08/04 keine Wohnung mehr bzw. der Zeitmietvertrag ist ausgelaufen.


    Das ist mal das eine, das hab ich mir nämlich auch gedacht...


    Das Beste is das die beim Vermieter (is n gewerblicher) auch net wirklich Bescheid wissen...die Dame grad eben am Telefon meinte wir sollten einfach mal kündigen...Nur will ich eben nicht auf gut Glück kündigen, wenn das dann nämlich mit dem 1.6.2005 zutrifft...

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    Hatte es gestern ebenfalls in der Hand.


    :eek: Oh Mann und da hast Du es wieder hergegeben? Wer war denn der stolze Besitzer Nokia Ing.? Oder warum hatte der schon eins? Hat der was zum erscheinungtermin gesagt?

    Hoffe dass hier event. n Anwalt mitliest oder zum. Jemand der sich bissle besser mit sowas auskennt. Zitiere eben mal wörtlich aus meinem Mietvertrag:


    ''§22 Sonstige Vereinbarungen


    Dem/n Mieter/n ist bekannt, daß der Vermieter nicht der Eigentümer der Mietsache, sondern gewerblicher Zwischenmieter mit dem Recht zur Untervermietung ist. Der Vermieter ist ausschließlich auf die Dauer von 5 Jahren (beginnend ab 1.8.1999) zur Unervermietung berechtigt. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Vermieter über den genannten Zeitraum hinaus erfolgt nicht. eine etwaige Übernahme dieses Mietverhältnisses durch den Eigentümer direkt, richtet sich dann nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Auf jeden Fall endet das Mietverhältnis mit dm jetzigen Vermieter zum Ablauf deiner 5 jährigen Festmietzeit mit dem Eigentümer. Einer besonderen Kündigung des jetzigen Vermieters bedarf es nicht.''


    So meine Frage nun: ich wohne ja jetzt seit mehr als 5 Jahren in der Wohnung und nach altem Mietrecht sich ab 5 Jahren die Kündigungsfrist meinerseits verlängert, nämlich auf 6 Moanate...besagt diese Klausel doch eigentlich dass ich jetzt ein Mietverhältnis direkt mit dem eigentümer habe und die jetzt geltenden gesetzl. Refgelungen gelten, dass heisst nach neuem Mietrecht (seit 1.9.2001) nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe...verstehe ich das richtig?

    So jetzt sollte auch der HQ Link funltionieren...keine Ahnung warum der auf Spiegel Online führte... :confused:


    Tja genauso frage ich mich wie Eldar bzw. auch manche Leute in Tschechien schon die Geräte in der Hand haben...