Klare Sache: Dein Rechtsempfinden ist hier völlig korrekt. Ausziehen mußt du erst zum Ablauf deiner Kündigungsfrist, also 31. Oktober 24:00.
Beiträge von arne
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Zitat
Original geschrieben von knocker
Naja, manche Leute wechseln nicht nur ihre Unterhose, sondern auch ihre Uhr täglich!
:top:
Na, so ist der Kollege aber auch nur auf 7 positive Bewertungen gekommen. Vielleicht hat der das Bewertungssystem noch nicht so ganz verstanden...
Merkwürdig ist der Verkäufer, den chackodepacko bei EBay aufgetan hat: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…%26category0%3D%26fvi%3D1
Das Handy jeweils per Sofortkauf für ein Euro und jedes Handy doppelt. Zwei Auktionen sind noch aktiv: Wer traut sich?
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Dieser Thread trägt inklusive des Titels nur zur Verwirrung bei. Das liest sich, als wenn darüber entschieden worden wäre. Was die Anbieter dazu sagen ist letztlich doch aber unerheblich und mir persönlich deswegen auch vollkommen egal.
1. Wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort realisieren kann besteht selbstverständlich kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Entsprechende Kosten können dem Kunden auferlegt werden.
2. Kann die Leistung am neuen Wohnort nicht realisiert besteht nach überwiegender Meinung ein Kündigungsrecht. Ich kann mir hier auch nicht vorstellen, daß ein Amtsrichter anders entscheidet.
3. Wenn keine gleichwertige Leistung erbracht werden kann gilt meiner Meinung nach nichts anderes.
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Ich bin mit meiner Hausrat und Haftpflicht bei Cosmos Direkt: 10 Jahre Laufzeit/10% Rabatt. :top:
Die AGB's sind alle auf der Homepage einsehbar (und gelesen habe ich die auch). -
Natürlich sind das sehr dumme Menschen, klar sind die auch selbst schuld. Allerdings muß man auch berücksichtigen, daß häufig der soziale Hintergrund einfach ein ganz anderer ist. Die Dinge, die du wahrscheinlich von deinen Eltern mirbekommen hast, fehlen hier. Man führt diese Menschen dann leicht durch die Aussicht auf Gewinne und im Fernsehen zu sein in Versuchung. Alte Menschen sind vielleicht einsam und suchen nach Bechäftigungsmöglichkeiten, bei denen man nicht nur berieselt wird. Dann gibt es die "Macher" im Hintergrund, denen ein Gewissen völlig fehlt und die diese Situation ausnutzen. Das System läßt sich ja auch in vielen anderen Bereichen wiederfinden. Mitleid habe ich deswegen nun auch nicht gleich, trotzdem ist das eine riesen Schweinerei. :flop:
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Jeden kleinen Schaden der Versicherung zu melden halte ich für einen Fehler. Irgendwann kann hier auch mal eine Kündigung (mit entsprechenden Folgen hinsichtlich der anderen Versicherungen) drohen. Zudem lohnt sich der Abschluß der Teilkasko ohne SB im Vergleich schon wirtschaftlich meist überhaupt nicht. Für einen Schaden bis 150 Euro braucht man eigentlich ja auch keine Versicherung. Daher halte ich den Abschluß ohne SB für Unsinn. Grundsätzlich stimme ich aber vollkommen zu: Der Aufpreis für eine Teilkasko (mit SB) ist aus den o.g. Gründen in deinem Fall sicher sinnvoll.
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Schau dir mal deine Kabel von der Dose zum Empfänger an. An Premiere wird das sehr wahrscheinlich nicht liegen. Schaust du über eine D-Box? Die braucht eine recht hohe Signalstärke, welche auch bei mir nicht vorhanden ist. Ich habe aus dem Grund (leider!) den Empfänger gewechselt.
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Nach dem Spiel bin ich mir sicher, daß es eine wirklich spannende und interessante Saison wird. Bayern wird auch nicht alles überrollen können, was wir diese Woche ja schon gesehen haben. Werder sehe ich als den größten Titelkonkurrenten, solange der Sturm nicht den allgemeinen Erwartungen entspricht. Das muß man erst noch abwarten. Stuttgart und Schalke haben heute jedenfalls schon mal gezeigt, wo sie stehen.
Nächste Woche Werder-Bayern! :top: -
Na, dann warten wir mal lieber den Ausgang der Strafanzeige ab!

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Die Regelung findet sich aber mittlerweile regelmäßig in den AGB's. Da wird ein Betrag in Abzug gebracht, wenn der Verbraucher das Gerät über eine normale Prüfung der Funktion, etwa wie sie auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, in Gebrauch genommen hat. Ich schätze, daß die AGB schon okay ist, werde mir das aber morgen mal nachlesen.
Bei dir greift das doch aber nicht. Du hast das Gerät ja überhaupt nicht in Gebrauch genommen. Das Öffnen der Verpackung fällt da ja definitiv nicht drunter. Damit setzt du morgen dazu einfach ein kurzes Schreiben auf und schickst das an Quelle. Wenn die Antwort darauf abschlägig ist, stellt sich die Frage der Prozeßrisikos: Hast du jemanden, der deine Version so bestätigen kann? Wenn ja, klagst du halt bzw. läßt das einen Rechtsanwalt für dich machen. Das ist doch keine große Sache.