Beiträge von arne

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    Original geschrieben von ern1e
    ob die Motoren Freiläufer sind oder nicht hat nichts mit dem Modell des Autos zu tun, sondern eher mit der Technologie der Motoren


    Deswegen habe ich ja auch konkret nach dem 1.6 16V gefragt. Mit deiner Antwort hast du vorhin quasi mein Weltbild durcheinandergebracht. Verstanden hatte ich "bei VW gelernt" so, daß du da eine Ausbildung gemacht hast. Dann hättest du das ja sicher wissen müssen.
    Als jetzt aber: Ganz sicher sind nicht alle neuen (zumindest Golf IV) VW Otto-Motoren Freiläufer. Nach meiner Kenntnis gibt es sogar keinen einzigen beim Golf IV. Wer hat dir das erzählt? Die hübsche Blondine am Empfangstresen? :mad: Schade!

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    Original geschrieben von baeckerman
    Also ich würde eine Anzeige wegen Betrugs machen bei der Polizei. Sonst macht er sich bestimmt noch wegen Mitwisserschaftstrafbar.


    Zitier doch mal den §§ den du meinst. Du scheinst dich ja rechtlich richtig gut auszukennen... :rolleyes:


    Nun denn: Bei dem Sachverhalt wird es wohl irgendwann ein Strafverfahren geben, spätestens wenn die Ex aufhört zu bezahlen. Objektiv liegt zwar möglicherweise keine strafbare Handlung durch deinen Bruder vor, das Verfahren wird sich zunächst aber gegen ihn richten. Problematisch wird das, wenn sie Sachen bestellt hat, die etwa dem gemeinsamen Hausstand, also nicht eindeutig ihr, zuzuordnen sind. Sein Vorbringen könnte man dann als reine Schutzbehauptung einordnen. Ich empfehle daher unbedingt hier anwaltlichen Rat einzuholen: Eine Erstberatung ist auch nicht wirklich teuer, bei geringem Einkommen sogar kostenlos. Ich hoffe, du kannst ihm die Konsequenzen seines bisherigen Verhaltens klarmachen. Besonders intelligent war das nun nicht gerade.

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    Original geschrieben von ern1e
    So hab ich's gelernt bei VW ;)


    Ich dachte, es gibt beim Golf IV keine Freiläufer mehr. Nochmal: Bist du 100% sicher? Dann könnte ich ja beruhigt noch etwas abwarten. Das Risiko wäre ja überschaubar.


    Vengo
    Ich habe schon ein Angebot von einem Händler i.H.v. 380,- Euro inklusive VAG Teilen vor Ort (bei meinen Eltern in der Nähe von Bremen). Erfurt ist da zu weit weg.

    So, ich habe jetzt zumindest mal zwei Preise: 550,- bei PitStop und 380,- bei einem Händler bei mir im Ort. Trotzdem bin ich immer noch unsicher, ob das nun auch wirklich nötig ist. Bei einem Reifen z. B. kann ich sehen, ob das Profil runter oder das Gummi rissig ist.

    Zitat

    Original geschrieben von MeltingSnowman
    Ich hab zwar weder den blassesten Schimmer, gegen was man den Gegenüber dann anklagen sollte ("Rufschädigung"?!?),


    Sinngemäß richtig: Strafrechtlich kämen Beleidigung, Üble Nachrede, und Verleumdung in Betracht.

    Im Netz liest man ja immer wieder Probleme mit den Zahnriemen beim Golf IV. Zum Teil wird auch diskutiert, daß der Wechsel auch unabhängig von der Laufleistung spätestens nach 5-6 Jahren gewechselt werden sollte. Ein Reißen führt ja meistens gleich zum Motorschaden. Ich bin jetzt gerade erst bei 75.000 km, der Golf ist aber 7 Jahre alt. Die Sichtprüfung des Zustandes ist in meinem Fall (1.6 16V) erst bei 90.000 km im Rahmen der Inspektion vorgesehen.
    Bevor ich mir da jetzt irgendwas anschnacken lasse: Hier wird es doch bestimmt einige Golf IV Fahrer geben: Wie sind eure Erfahrungen dazu?

    Handyfreak83


    Ich bin ganz deiner Meinung. Allerdings gebe ich zu bedenken, daß viele mit Drogen überhaupt nicht umgehen können und eine Gefährdung für Dritte vorliegen kann. Immerhin haben wir mit Alkohol schon genug Probleme. Da ist die Legalisierung von weiteren Drogen immer auch eine Abwägungsfrage. Cannabis ist aber sicher eine gesellschaftliche Tatsache mit überschaubaren Folgen. Für eine Legalisierung spricht auch, daß so Kontrolle über die hier erzielten Gewinne ausgeübt werden könnte. So etwas darf sich aber aus meiner Sicht nur auf den privaten Rahmen beschränken. Ich bin dabei für ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit aufgrund der Gesundheitsgefahr und der Belästigung an sich für Nichtraucher. Das halte ich nur für konsequent ohne deswegen gleich militanter Nichtraucher zu sein. Bei mir zuhause darf schon geraucht werden. Aber Rauchen ist doch kein Genußmittel sondern nur eine schlechte Angewohnheit und man ist froh, wenn diese endlich los ist.


    (Das ganze hat mit dem BGB immer noch nichts zu tun. Vielleicht meinst das BtMG. ;) )

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    Original geschrieben von der_Aachener
    grundsätzlich hat Arne recht!


    Das wollte ich immer schon mal schriftlich haben :top: , juristisch ist das nicht richtig formuliert: "Grundsätzlich" bedeutet, daß es auch den atypischen Fall gibt, der hier nicht denkbar ist.


    Zu deiner Meinung: Ich halte das nicht für ein Problem. Der Vermieter hat ja auch ein Interesse an der nahtlosen Weitermietung der Wohnung. Wenn es keinen Nachmieter gibt, wird er den Mietvertrag sowieso nicht vorzeitig beenden wollen. Abgesehen davon, wenn die beiden eh keine neuen Wohnungen haben, gibt es ja keine andere Lösung.