Aus welchem Grund sollte o2 Geschäftskundentarife auch für Privatkunden anbieten?
Beiträge von stefanniehaus
-
-
Vodafone kann den Internet-Traffic natürlich problemlos analysieren.
Sei es über Ports, Protokolle, Zeil-Adressen und und und...
-
Technisch möglich sicherlich. Der Verkehr kann ja analysiert werden.
Alternativangebot:
o2 Inklusivpaket + Internet Pack M (online-Abschluss)
- 100 Freiminuten in alle Netze
- 200MB Daten, danach Drosselung.
- 24 Monate Laufzeitkostet 17€ (oder 20€ mit 100 Frei-SMS).
VoIP und Nutzung am Notebook/PC ist erlaubt, Peer2Peer nicht.
Netz müsstest du vorher mal testen, das wäre aber ja bei Vodafone auch der Fall.
Dasselbe gibts im Prinzip auch ohne Vertragslaufzeit:
o2o online mit Internet Pack M
wobei du damit für 17€ nur 66,66 Minuten telefonieren könntest -
Ohne Garantie:
Meines Wissens wird der angesprochene Traffic aktuell nicht berechnet.
Vodafone hat aber natürlich die Möglichkeit, den Traffic entsprechend zu filtern und jederzeit ohne Ankündigung in Rechnung zu stellen. -
Ja du täuscht dich.
Auch beim Internet Pack M gibt es keine Einschränkung womit man es nutzen darf.Es wird zwar als Internet-Flatrate fürs Handy angepriesen - dies aber eher wegen der Drosselung ab 200MB, die das Surfen am Notebook recht unbequem macht.
Aber die Nutzung am Notebook/PC/etc. ist nicht ausgeschlossen. -
Zitat
Original geschrieben von thomasmueller
\bitte wer hat ernsthafte tipps wie ich base mir mein sonderkuendigungsrecht gewaehrt?
nachweisbar und unter zeugen und mit vielen betroffenen in dieser wohngegend traten die probleme auf.Und noch ein drittes Mal:
Der Netzausfall gibt dir nicht automatisch das Recht zur außerordentlichen Kündigung.Punkt. Aus.
Da du kein Kündigungsrecht hast können wir dir auch keine Tipps geben.
-
-
Genau 5% vom Netto-Umsatz der letzten 6 Monate.
-
Der Netzausfall gibt dir aber nicht automatisch das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Protestieren kannst du gerne; nur interessieren wird es niemanden. -
Aus welchem Grund solltest du ein Recht auf außerordentliche Kündigung haben?
Nur weil du vom 27.04. bis 05.05.2010 nicht telefonieren konntest? Mitnichten!
Eine angemessene Frist wirst du in dem Zeitraum auch nicht gesetzt haben können.Ergo -> Kein Kündigungsrecht.