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Original geschrieben von harlekyn
Prima. Wenn der Provider dies gewaehrleisten kann, ohne meinen Datenverkehr zu durchschnueffeln, ist ja alles in Ordnung.
Und zum dritten Mal: Genau das erlaubt das Fernmeldegeheimnis ja explizit.
Wenn du damit nicht einverstanden bist, schließt du einen anderen Vertrag ab.
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Original geschrieben von harlekyn
Und nicht alles was irgendwo in den Vertragsbedingungen steht ist auch zulaessig 
Richtig. Aber solange es nicht für Unzulässig erklärt wird...
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Original geschrieben von harlekyn
Damit dreht sich deine Argumentation im Kreis - die Leistung ist nicht, gewisse Dienste auszuschliessen.
Die Leistuung ist in diesem Beispiel eine Internetnutzung ohne Tethering und VoIP.
Bei mir dreht sich nichts im Kreis 
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Original geschrieben von leeredose
Naja, der Betreiber schreibt auf seiner Webseite etwas von "Internetzugang"
Es zählen die Vertragsbedingungen und nicht das, was "irgendwo" steht.
Das ist nicht nur im Bereich Mobilfunk so 
Wer mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, schließ eben einen solchen Vertrag auch nicht ab.
Zudem finde ich eine Regelung, dass Tethering oder VoIP nicht erlaubt ist auch nicht überraschend. Das ist eine vollkommen gebräuchliche Regelung über alle Anbieter hinweg.
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Original geschrieben von harlekyn
Klar. Das heisst aber noch lange nicht, dass der Provider meine Daten auch kontrollieren darf nur weil er das gerne tun wuerde. Und damit sind wir wieder beim Fernmeldegeheimnis, das mMn deutlich staerker wiegt als die wirtschaftlichen Interessen eines Providers. 
Im gesetzliche Rahmen ist eine kontrolle schon möglich.
Und das Fernmeldegeheimnis lässt diese Art der Kotrolle zur Erbringung der Leistung ja auch explizit zu.
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Original geschrieben von harlekyn
Nochmal: Das ist nicht notwendig, denn die Leistung (Datenpakete von A nach B transportieren) ist unabhaengig von dem Inhalt der Datenpakete.
Die Leistung besteht aber nicht ausschließlich darin, Daten von A nach B zu transportieren. Es wird auch vertraglich vereinbart welche Daten transportiert werden dürfen!
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Original geschrieben von harlekyn
Die Leistung kann auch ohne DPI erbracht werden, da eine Unterscheidung nach Inhalt nicht erforderlich ist.
Nein, sonst könnte nicht unterschieden werden ob die Leistung auch wie vertraglich vereinbart genutzt wird.
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Original geschrieben von harlekyn
Daran scheiden sich die Geister.
An vielen sachen, die nicht gesetzliche verboten sind, scheiden sich die Geister 
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Das Fernmeldegeheimnis lässt ausrücklich die Analyse zu, wenn sie für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste notwendig ist; was in diesem Fall für die Unterscheidung VoIP, Internet etc. der Fall ist.
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Denkst du ich erkläre dir jetzt alles von Grund auf? Das kannst du auch ruhig selber.
Und an welcher Stelle soll nun ein Gesetzesverstoß vorliegen?