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Original geschrieben von faceman78
Der Preis ist GENAU identisch.
Mein IP100 kostet seit diesem Monat statt 10,- nur noch 9,99 Euro und somit genauso viel, wie der XS.
Und nein, ich darf auch nicht wechseln.
Meiner Meinung nach vollkommen kundenunfreundlich, zumal der umgekehrte Wechsel kostenlos ist.
Du hast beim XS für denselben Preis mehr Leistung.
Darum ist es ein Wechsel in einen "günstigeren" Tarif, weswegen der Wechsel nunmal erst nach 12 Monaten für 100€ möglich ist.
Dass es umgekehrt kostenlos geht ist auch sinnig. Man wechselt ja in einen Tarif, der weniger Leistung hat, aber genauso viel kostet.
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Preis ist soweit nahezu gleich, aber der Blue hat mehr Inklusivleistungen; deswegen dann die Tarifwechselgebühr.
Es zählt nicht immer nur die Grundgebühr.
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Sollte eine VVL in den o2o nicht mehr klappen, dann wäre der günstigste nach Mindestvertragslaufzeit kündbare Tarif der o2 Blue XS Flex für 9,99€ im Monat.
Die Laufzeit des Vertrages würde sich dann aber um mindestens 1 Monat verlängern.
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Richtig. Auch wenn man direkt in den o2o wechseln könnte, würde sich die Vertragslaufzeit nicht verkürzen.
Bei einer VVL ersetzt die neue Laufzeit ja nicht die alte, sondern wird an die alte angehängt.
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Original geschrieben von Consystor
stefanniehaus
So wie ich den Seehofer kenne, wird der gar nichts machen - es sei denn es ist in seinem eigenen Interesse.
Naja er hat seit dem Rücktritt von Wulff schon so einige Gesetze unterschrieben!
Ist halt nur die Frage ob er sich auch einem solch weitreichenden Gesetz annimmt oder ob er das dem neuen BP überlässt.
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Original geschrieben von Consystor
PS:
Weiß nun welche Novelle Du meinst. Wusste nicht, dass diese auch die Portierung während einer Vertragslaufzeit vorsieht. Das finde ich sehr sinnvoll.
Hast Du eine Quelle, die besagt, wann sie in etwa in Kraft treten soll?
Der genaue Zeitpunkt lässt sich nur erahnen.
Vor rund einem Monat haben sowohl Bundesrat als auch Bundestag die Novelle beschlossen.
http://www.teltarif.de/bundesr…bschiedet/news/45636.html
Jetzt musst sie noch vom Bundespräsidenten geprüft und unterschrieben und danach im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden.
Offen ist halt, ob unser stellvertretender Bundespräsident Horst Seehofer das machen wird oder ob dieser lieber wartet bis der nächste Bundespräsident gewählt worden ist.
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Richtig, du kannst die Nummer im Moment nicht wegportieren.
Und wenn du einen Rufnummerwechsel durchführst, geht die alte Nummer in den Rufnummerpool zurück und ist erst Recht nicht portierbar.
Gedulde dich einfach, bis die TKG-Novelle in Kraft getreten ist; dann muss der Anbieter die Nummer auch aus einem laufenden Vertrag freigeben.
Allzu lange sollte es nicht mehr dauern; diesen oder nächsten Monat sollte es dann soweit sein.
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Es kommt immer auf die vertraglichen Verinbarungen an.
Wenn man bei der Post das Produkt Büchersendung verwendet, darf die Post auch explizit die Sendung öffnen um zu kontrollieren ob es sich auch wirklich um eine Büchersendung handelt.
Bei einer Sendung ohne Einschränkungen darf sie das nicht.
Bei den Internetangeboten der meisten Mobilfunkanbieter handelt es sich aber nicht um Angebote ohne Einschränkungen.
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Nicht "geschäftlichen Interessen" sondern "geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste"
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So ists eben. Solange etwas nicht verboten ist, kann es genutzt werden und wird es auch genutzt.
Was uns dann der Gesetzgeber oder auch Gerichte in Zukunft schönes bringen werden, muss man abwarten 