Beiträge von stefanniehaus
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Einen Versuch wäre es sicherlich Wert.
Ich befürchte aber man wird sich trotzdem weigern. Wenn sich sonst erstmal rumspricht, dass der Anbieter eine Rückerstattung leistet ... -
Klagen konnte man schon immer. Ob mit Erfolg oder nicht stand und steht auf einem anderen blatt

Auch hier ist es ja wieder eine Einzelfallentscheidung gegen einen einzigen Anbieter. Soweit also nix neues. -
Bei dem Artikel stellt sich natürlich noch die Frage, wie die Sache gelagert ist, wenn der Anbieter auch ermöglicht eine Rechnung selbst zu überweisen.
In dem Fall läge eine direkte "Folge der Angebotsstruktur", wie im Artikel ausdrücklich erwähnt, nicht vor.Zudem haben die meisten Anbieter inzwischen ja die Preis um einen Passus ergänzt, nachdem der Kunde einen geringeren Schaden nachweisen kann.
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Die TKG-Novelle ist noch nicht in Kraft getreten; entsprechend gibts auch noch nichts neues...
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Bei einem Flex hat man eher schlechtere Chancen. Man könnte ja im Prinzip zum nächsten Monat wieder kündigen.
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Sonderkonditionen spielen aber bei der Eingruppierung keine Rolle. Ansonsten könnte es sowas wie eine Tarifwechselmatrix garnicht geben, da jeder Tarifwechsel eine individuelle Geschichte - abhängig von den aktuellen Sonderkonditionen - wäre.
Nun beziehen sich die Tarifwechselbedingungen aber nunmal auf den Grundtarif.Dass es Kombinationen Tarif+Sonderkonditionen gibt, mit denen man über die Leistungen eines anderen gleich teuren Tarif kommt, will ich auch nicht bezweifeln.
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Zitat
Original geschrieben von kues
Ich würde ja nicht "mehr", sondern "andere" Leistung sagen...Ansichtssache. Relevant ist immer nur der Grundtarif ohne irgendwelche Sonderkonditionen.
Inklusivpaket:
- 100 Freiminuten in alle Netzeo2 Blue XS
- Flatrate ins o2 Netz
- 50 Freiminuten in alle anderen Netze
- 50 Frei-SMS in alle Netze
- Internet-FlatSumma summarum ist der o2 Blue XS dann schon "höherwertiger"