Beiträge von stefanniehaus

    Und zur Handyzuzahlung:


    Wenn du jetzt in den o2o wechselst, brauchst du normalerweise den Handyaufschlag NICHT bis zum Ende der jetzt bereits eingeleiteten passiven Verlängerung zahlen sondern nur bis zum Ende der aktuellen Laufzeit. (bzw - wenn du dich jetzt bereits in den folgenden 12 Monaten befindest - dürfte der Handyzuschlag sofort entfallen).

    Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    Wenn du so argumentierst, wäre eine E-Mail (Nachweis gesendet Ordner) auch rechtswirksam.


    Wie marco5 schon gesagt hat: Man muss beweisen können, dass die Gegenseite das Schreiben erhalten hat. Ein Nachweis, dass etwas gesendet wurde, ist kein Nachweis, dass es auch angekommen ist ;-)

    Zitat

    Original geschrieben von knuddelbaer1989
    Aber ich habe ja noch nichtmal Vertragsunterlagen oder SIM hier somit ist es ein Nichterfüllen seites O2...


    Du hast doch alles im Shop abgeschlossen?
    Da bekommt man alle Unterlagen und die SIM gleich mit...

    Zitat

    Original geschrieben von knuddelbaer1989
    Naja ein Mobilfunkvertrag ohne Handy ist doch schon etwas witzlos oder sehe ich das falsch?


    Es legt sich ja nicht jeder alle 2 Jahre ein neues Handy zu.
    Ansonsten bräuchte man ja auch keine SIM-only-Tarife...

    Hast du einen Beleg, dass der Vertrag storniert wurde? Wenn nicht, siehts schlecht aus.


    Zudem ist das ein Problem mit dem Händler und nicht mit o2 selbst!
    Wenn bei o2 keine Stornierung eingeht, können die auch nichts mehr machen..

    Ich würde mich in der Sache nochmal freundlich, aber bestimmt an Mobilcom wenden.


    Denn offensichtlich ist die Kündigung ja eingegangen.
    Mobilcom hat ja einen Fehler bei der Erfassung zugegeben. Das Problem liegt somit bei Mobilcom.
    Wäre dem nicht so, hätte MC auf eine passive Verlängerung bestanden und dich nicht zu sofort aus dem Vertrag entlassen.
    Wenn Mobilcom die Kündigung nicht richtig erfasst, ist das dein Problem.


    Und die Behauptung, dass du den Vertrag noch genutzt hast, ist ja auch hanebüchen.


    Wende dich in der Sache nochmal an MC und erkläre das ganze.
    Da MC recht kompliziert ist, würdest du sonst nur über einen Anwalt weiter kommen; aber ob sich das lohnt...