-
Zitat
Original geschrieben von handytim
Und was ist dann eine nicht-öffentliche Nummer? Gibt es diese überhaupt?
Somit trifft der Punkt in den AGB wohl auf jede Nummer zu und o2 dürfte jede Nummer einfach so sperren. Ich denke, dass dieser AGB-Punkt keinen Bestand hätte...
Ist jede Rufnummer eine Zusammenschaltung? Nein. Also trifft das wohl kaum auf alle Nummern zu.
-
Zitat
Original geschrieben von Vesko
AGB sind daher nicht so interessant, wie ich finde.
Die Grundlagen eines jeden Vertrages sind nicht so wichtig? Naja...
und was ist eine Festnetznummer, wenn sie nicht öffentlich ist? Zudem wird bei einer "normalen" Festnetznummer ja nichts zusammengeschaltet.
-
Zitat
Original geschrieben von vince158
Da hätte ich nämlich eine Wunschnummer – zufälligerweise genau die, die jetzt
von meinem anderen Vertrag ausläuft.
Wie schon gesagt.. nachträgliche Portierung ist nicht möglich.
Eine neue Nummer mag vielleicht möglich sein; kenne mich da nicht so aus. Die Nummer würde dann aber aus dem Pool von T-Mobile kommen; und dort ist deine jetzige Nummer nicht vorhanden.
-
Zitat
Original geschrieben von Intruder
Was ich noch gerne wüsste: aus welcher Passage der AGB kann man ableiten, dass die Sperrung nicht zulässig ist?
Gibt es so direkt nicht. Es gibt eher im Gegenteil eine Passage, auf die o2 sich berufen könnte...
Der Kunde ist verpflichtet...
die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs oder Zusammenschaltungssystemen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit ande-ren Verbindungen zusammenschalten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung, Rufumleitung oder Zusam-menschaltung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von O2 betrieben werden.
...wobei o2 in dem Fall eigentlich die Karte sperren müsste und nicht die Nummer des Anbieters 
-
Ich vermute einfach mal, dass die Mitarbeiterin in ihrer Unwissenheit überhört hat o.ä., dass es sich um eine Portierung in einen laufenden Vertrag handelt; Portierung zu Vertragsbeginn ist ja möglich. Aber ärgerlich ist das sicherlich!
Technisch möglich ist die nachträgliche Portierung sicherlich, aber offensichtlich weder von T-Mobile noch von Vodafone gewünscht.
-
Zitat
Original geschrieben von KillingZoe
... dann macht es für mich Sinn wie es von O2 vorgeschrieben ist :p - aber welcher Zeitraum ist das? 
http://www.o2online.de/nw/asse…exclusivId=epo2p_tagcloud
-
Zitat
Original geschrieben von KillingZoe
Kann man von einem Genion M in einen Genion S wechseln?
In einem Genion M mit Handy ja, ohne Handy nein.
Zitat
Original geschrieben von KillingZoe
Und wie lang muss der Vertrag schon laufen, damit es überhaupt Sinn macht bei der Hotline anzurufen?
Was meinst du mit "Sinn"? Wann man wechseln kann ist von o2 vorgeschrieben. Wann es für dich Sinn macht ist deine persönliche Sache.
-
Ja, die Nummer gibts schon länger.
-
Geht auch; nur musst du dann natürlich davon ausgehen, dass du deine Nummer verlierst. Wenn dir das egal ist, dann kannst du das natürlich so machen.
-
Sorry fürs OT, aber:
Gibt es irgendwo eigentlich eine offizielle "Definition" von Festnetznummern bzw. Voraussetzungen für deren Vergabe?
Denn sowohl Chat-Lines als auch CallByCall-Anbieter sind wie hier schon angesprochen Dienste.
Meinem persönlichen Verständnis nach dürften diese Dienste garnicht über eine Festnetznummer bedient werden, sondern würden in den Bereich der Sonderrufnummern fallen.
Oder gibt es irgendwo eine genaue Definition?