Nur fällt die Nummer dann in den EPlus-Pool und nicht in den T-Mobile-Pool. Und die da von T-Mobile aus raus zu kriegen wird wohl nicht ganz so einfach sein ![]()
Beiträge von stefanniehaus
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Original geschrieben von prozac1
Es ist allgemein so, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald man die Sache in Gebrauch nimmt.Siehe dazu §312d III Nr. 2 BGB.
Wobei ein Anbieter (wie o2 beispielsweise) aus Kulanz natürlich einen Widerruf dennoch akzeptieren kann.
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Original geschrieben von mannesmann
Schaut einfach mal in § 305 c II BGB:"Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."
Das sieht schlecht aus für SIM-Kartenpfand, Zusammenschaltungsklauseln und andere "Hütchenspielertricks" in AGB.

Hilft nicht wirklich weiter. Das muss aber auch erstmal gerichtlich geklärt werden. Ich könnte ja im Prinzip alles was in den AGB steht anzweifeln.. das heißt nicht automatisch, dass alles nichtig ist.
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Naja die Klausel an sich ist ja ok und auch verständlich. Viel eher müsste geklärt werden was öffentlich ist und was nicht

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Da hast du aber sehr tief gekramt

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Im Prinzip aber für jeden nutzbar (wenn auch mit Anmeldung).
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Original geschrieben von Vesko
Und die Zusammenschaltungssysteme von Dialnow sind meines Wissens nicht öffentlich. Also auch nach dieser Argumentation dürfte o2 nicht sperren dürfen, einfach, weil es nicht in den AGB steht
Wie greifst du denn auf das System zu, wenn das nicht öffentlich ist?

Naja, starten wir eine neue Aktion: Kippen wir die AGB von EPlus und o2

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Original geschrieben von harlekyn
Was glaubst du, wozu sonst derart schwammige AGB gemacht werden?
Nicht, dass o2 AGB ueberhaupt noetig haette - man entscheidet auch ohne Grundlage nach eigenem Gutduenken (Stichwort Nebenleistungen).
Aber hierzu muss man ja dann zumindest sagen, dass EPlus eine fast identische Klausel in den AGB hat. Ist also nicht nur o2

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Naja so schwammig find ich das gar nicht.
Aber AGB sind immer das was man selbst dort herausliest
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Hmm... ihr interpretiert da aber sehr viel hinein
