Also ich bekomme auch trotz Papier-Rechnung den Hinweis, dass eine neue Rechnung online vorliegt.
Einfach noch mal 2-3 Tage abwarten...
Beiträge von stefanniehaus
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Re: Fragen zum Ausfüllen o2 Vertrag
ZitatOriginal geschrieben von Ostsol
1. Rechnung kann man auswählen: per Post oder Internet
Kostet die gedruckte Variante Aufpreis?Nein die gedruckte Variante kostet keinen Aufpreis.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Ostsol
4. Einzelverbindungnachweis, drei Möglichkeiten:
a) mit vollständiger Rufnummer
b) Telefonnummer um drei Stellen verkürzt
c) kein EinzelverbindungsnachweisKostet eine der drei Möglichkeit Aufpreis? (falls nicht: besser vollständige Rufnummer, oder?)
Nein für keine der Möglichkeiten fällt ein Aufpreis an. Zur besseren Kontrolle kannst du am Besten die Version mit vollständiger Rufnummer wählen
ZitatOriginal geschrieben von Ostsol
P.S.: Eine bestehende Rufnummer kann man ja jederzeit in einen laufenden o2 Vertrag portieren, oder?Jepp ist jederzeit möglich. Die bisherige Rufnummer verfällt dann.
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Die Angabe pro Monat stimmt doch.
Ein Abrechnungsmonat ist auch ein Monat... -
jepp.
In der Nacht vom 22.11. zum 23.11. würde dann abgeschaltet werden.. -
Stimmt. Und das kann hier der Fall sein, muss aber nicht.
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Das mit der Begriffsstutzigkeit bezog sich wohl eher auf deine Aussage, dass der Kunde durch die Vertragsaenderung beguenstigt wird.Ich hab mitnichten behauptet, dass es sich hier um eine Besserstellung des Kunden handelt. Ich habe nur bezweifelt, dass der Kunde, falls sich die Konditionen für den Kunden verbessern, dann das Recht auf eine fristlose Kündigung hat...
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Den Begriff "Sonderkündigung" hatte ich von GigaTom übernommen, weil ich mich eben darauf bezogen habe.
Meine Aussage klingt daher ein bisschen reißerisch, da dann deutlicher wird, dass die Aussage von GigaTom mit der "Sonderkündigung" so nicht uneingeschränkt gültigkeit hat...
Wer das nicht versteht... nun ja... -
Zitat
Original geschrieben von GigaTom
Ganz so einfach ist das mit der Umstellung nicht. Wie hier schon erwähnt wurde, ist der Tarif fester Vertragsbestandteil. Der Tarif steht auch im Vertrag drin. Wenn der Netzbetreiber den Tarif ohne Zustimmung des Kunden ändern will, besteht selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht. Unabhängig davon, ob der neue Tarif teurer oder günstiger für den Kunden ist. Haben sich die Verbraucherzentralen damit schon beschäftigt?Also dass man bei einer Vertragsänderung, die den Kunden begünstigt, ein Sonderkündigungsrecht hat, wäre mir neu. Seit wann das?
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Oder sagen wir so:
Beraten lassen kannst du dich natürlich auch in 5 Monaten o.ä.
Wenn aber jetzt zum Datum x den Tarif wechselt, kann es sein, dass du in 5 Monaten nicht wieder wechseln kannst. Je nachdem in welchen Tarif du nun kommst. -
Ok, dann ist es eben so gemeint, dass du dich JETZT beraten lassen kannst usw. So ist es gemeint.
Du kannst nicht vor dem eigentlichen Wechsel in einen anderen Tarif wechseln.
o2 hat dir mitgeteilt, dass die dich zum Datum x in das Inklusiv Paket 500 stecken. Willst du nicht in diesen Tarif, dann einfach anrufen. Du wirst dann zum Datum x in deinen Wunschtarif gepackt.