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1.) Rabatte werden grundsätzlich nicht übernommen. Da Tarifwechsel aktuell eh nur über VVL möglich sind, kann man aber natürlich versuchen einen Rabatt auszuhandeln. Erfolg: Ungewiss.
2.) Die Preiserhöhung gilt seit dem 1. Juli. Die 2. Preiserhöhung kommt am 5. Oktober.
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Alle Verträge unter einer Kundennummer haben doch denselben abrechnungszeitraum. Wie/Wann sollte sonst eine Rechnung ausgestellt werden?
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Jeder Anbieter ist dazu verpflichtet, die Rufnummer zur Portierung frei zu geben.
Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag beendet ist bzw. bei Prepaid eine Verzichtserklärung vorliegt.
Ob eine eingehende Portierung zugelassen wird, ist Entscheidung des jeweiligen Anbieters.
Viel mehr außer den Fristen gibts dann auch nicht zu berücksichtigen. Nur dass in der Regel der Inhaber des neuen und des alten Vertrages identisch sein müssen und auch beim Beantragen der Portierung die identischen Angaben gemacht werden müssen wie sie beim alten Anbieter vorliegen.
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Zitat
Original geschrieben von gelackmeierter
Man kann in den Briefen ja hinzufügen, dass man eine Rechtsschutzversicherung hat und diese ungerne beschäftigen würde. 
Das wäre natürlich eine Möglichkeit. Da kann sich der anbieter dann überlegen was sich mehr lohnt 
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Zitat
Original geschrieben von gelackmeierter
P.S.: Seit wann ist dieses Forum eigentlich von so vielen Leuten durchzogen, die nur die teilweise unzuläsigen Inhalte der MF-Anbieter-AGB nachplappern?
Vermutlich seitdem hier viel rechtlicher Quatsch erzählt wird, der richtig gestellt werden muss 
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Zitat
Original geschrieben von gelackmeierter
Ich kann deine Fragen nicht beantworten, aber wenn du eine Sperrgebühr berechnet bekommen hast, kannst du diese auch zurückverlangen. Dazu kannst du in einem Brief schreiben:
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Ferner hatten Sie meine Handy für XXX Tage gesperrt, was ebenso unzulässig war, gemäß des Urteils des BGH vom 22.02.2011 (Az. III ZR 35/10), nach der eine Sperrung erst bei einem Rechnungsrückstand von 75 EUR zulässig ist. Daher ist auch die Sperrgebühr in Höhe von 15,55 EUR exkl. MWSt., also über insgesamt 18,50 EUR unzulässig.
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Den Hinweis wird man aber getrost ignorieren, da Talkline hiervon nicht betroffen ist. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung.
Wenn man wegen der Sperrung vor Gericht ziehen will, dann viel Spaß. Aktuell ist eine vorherige Sperrung seitens Talkline (noch) rechtlich ok.
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Wurde bei mir im Zuge einer VVL auch gemacht.
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Zitat
Original geschrieben von Dragoncrawl
Ich hoffe mal stark, dass es nur 1,99 € kostet, wenn man die 1 gedrückt hätte, um zu der Auskunft zu gelangen.
So ist es. Die Auskunft kostet 1,99€, nicht dein bisher getätigter Anruf.
Die Ansage wirst du immer hören, wenn du eine nicht vergebene Nummer anrufst.
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Jepp alles korrekt.
Der Wechsel geht nur im Zuge einer Vertragsverlängerung. Bei dir also frühestens in 9 Monaten.
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Deine Nummer liegt noch 4 Wochen griffbereit für dich bei o2.
In der Zeit kannst du auch woanders einen Neuvertrag abschließen und dann die Rufnummer portieren. Das solltest du dann aber zeitnah auch erledigen.
Eine VVL bei o2 wäre auch möglich.
Nach den 4 Wochen hast du keinen Anspruch mehr auf die Herausgabe der Nummer.