Kann ich bestätigen.
Über Nacht aufgeladen, mitten in der Nacht voll gewesen, morgens nur noch 90%.
Bei 2.2.1 waren es noch 100%
Beiträge von stefanniehaus
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Fossel hat das schon richtig erfasst.
Das Update wird nur für die Geräte angeboten, die auch die originale offizielle Software drauf haben.
Wenn du mit Odin eine andere Version aufgespielt hast, bekommst du kein Update.Dann hast du 2 Möglichkeiten:
a.) Mit odin die offizielle 2.2.1er-Version aufspielen und dann per Kies aud 2.3.3 updaten (habe ich auch so gemacht)
b.) Direkt mit odin die 2.3.3er flashen.Siehe auch:
http://www.android-hilfe.de/or…elles-update-2-3-3-a.html -
Stimmt; bei einer VVL sieht die Situation natürlich anders aus.
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Rabattiert nein.
Du kannst zwar versuchen zu verhandeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass du einen Rabatt bekommst, liegt aber im einstelligen Bereich... -
Zitat
Original geschrieben von oemer
Meine persönliche Meinung ist immernoch: Abzocke. Und ich glaube auch nciht, dass ihr mit euren Argumenten überzeugen könnt.Dich können wir auch nicht mehr überzeugen.
Aber jeden anderen, der die Bedeutung des Wortes "Abzocke" kennt, dürften wir überzeugen können.Nur weil man sich ungerecht behandelt fühlt, ist es keine Abzocke. Da hat man dann was falsch verstanden.
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Warum sollte das nicht klappen?
Der alte Anbieter ist dazu verpflichtet die Rufnummer bis 4 Wochen nach Vertragsende freizugeben. -
Zitat
Original geschrieben von oemer
Und ich hoffe, dass dir soetwas auch passiert!Das beliebte Eigentor.
Könntest du mal sachlich bleiben? -
Zitat
Original geschrieben von oemer
Könnt ihr mal sachlich bleiben? Was hat jetzt die Diskussion mit der Türkei und der EU mit dem Thema hier zu tun?derschakal und der Rest:
Denkt ihr, es ist keine Abzocke, bspweise so hohe Roaming Gebühren zu verlangen?Da du ja selbst sagst, dass man sachlich bleiben sollte; du solltest es auch sein.
Nein, es ist keine Abzocke, da niemand gezwungen wird zu den Konditionen zu surfen und auch keinerlei Notsituation ausgenutzt wird.
Das ist die sachliche Betrachtungsweise, die du gerne haben möchtest.Dass du das nicht gerechtfertigt findest, ist ja auch ok. Hat mit sachlich bleiben aber auch nichts mehr zu tun

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Bei einem Laufzeitvertrag brauchst du beim alten Anbieter weder die Portierung zu beantragen noch sie in der Küdigung erwähnen.
Die Kündigung selbst gilt in dem Sinne als Freigabebestätigung der Nummer. -
Jupp. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.
Heute geführte Gespräche könnten also rein theoretisch am 31.12.2014 noch berechnet werden.