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Über einen Provider im o2-Netz wäre das Problem Portierung natürlich zu umgehen.
Aber so viele Provider gibts es dann ja auch nicht (Mobilcom-Debitel, Drillisch, Talkline...).
Und die haben nicht gerade den besten Ruf.
Alternativ müsste man eben die Nummer auf eine Prepaid-Karte bei einem anderen Anbieter und wieder zurück portieren.
Beides keine idealen Lösungen, weswegen viele auch den einfacheren Weg über VVL gehen.
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Genau. Jeder neu abgeschlossene Vertrag gilt auch als "Neuvertrag".
Du kannst auch schon 2 Verträge bei o2 haben und bist beim 3. Vertragabschluss wieder Neukunde.
Nur die Rufnummer kannst du nicht direkt mitnehmen.
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Bzgl. des EVN solltest du bei o2 mal nachhaken.
Bei mir werden alle Frei-SMS aufgelistet.
Und vollkommen unabhängig davon: Sobald über die Frei-SMS hinausgehend auch nur eine einzige SMS mehr verschickt wurde (also bei dir ab der 151. SMS), MÜSSEN im EVN auch alle 150 Frei-SMS aufgelistet werden, da sie ab diesem Zeitpunkt abrechnungsrelevant sind (du musst dann nachvollziehen können, wie du die 150 SMS erreicht hast).
Da scheint etwas mehr im argen zu sein.
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Full Ack!
Man weiß ja inzwischen wie zuverlässig die Aussagen an der Hotline sind 
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Es gilt weiterhin der Post von kalle25.
Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren.
Wenn du dir aber sicher bist, dass die Gespräche nicht angefallen sind, kannst du natürlich dagegen vorgehen.
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Zitat
Original geschrieben von astalavista66
du meinst aber wahrscheinlich nur business und nicht freiberufler oder?
Der direkte Wechsel Privatkunden/Selbstständige -> Business geht nicht, da das zwie verschiedene Systeme sind.
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Zitat
Original geschrieben von Catweasel
Ich meine, dass dort letzten Monat noch 40 Euro stand?
Wo? Der 40er war ein kurrzeitiges Aktionsangebot. Das ist schon Monate her. Reglulär sinds 50€.
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Zitat
Original geschrieben von iDet
Sei denn Du gehtst von Privatkunden o2 o in der Business o2 on .... Dann gibt es neue Karten.
Die Variante gibts aber nicht. 
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Und wo steht eigentlich, dass die Rufnummer während der Vertragslaufzeit aus einem Vetrag heraus portiert werden kann?
hier:
Zitat
Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.
§ 46 Abs. 4
http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…i,sprache=de,rwb=true.pdf
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Wenn du auf "Nachrichten" gehst (unten - drittes Symbol von links), dann werden dort sowohl empfangene als auch gesendete Nachrichten angezeigt.
Ganz oben steht "Neue Nachricht" "Neue Nachricht verfassen" und darunter stehen sowohl eingehende als auch ausgehende SMS.
Du hast in dem Sinne keine Trennung "SMS-Eingang" und "SMS-Ausgang"
Wenn du eine Nachricht anklickst, dann siehst du die komplette Konversation.
Blau hinterlegte Nachrichten sind ausgehende SMS, gelb steht für eingehende SMS.