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Original geschrieben von samsung1234
Meiner Meinung nach tritt das mit sofortiger Wirkung in Kraft, überall in der EU. Bei D1/D2 ist mir kein Vertrag mit 12 mnt. Laufzeit bekannt - daher müssen D1 D2 von der EU Komission bestraft werden und mit Sanktionen rechnen?
Es gibt nichts, was heute in Kraft tritt!
Eine Verpflichtung für die Anbieter gibt es erst, wenn es ein gültiges Gesetz gibt; und das ist aktuell nicht der Fall. Die Anbieter müssen aktuell weder einen 12monats-Vertrag anbieten, noch haben sie irgendwelche Strafen zu befürchten.
Weil eben die Gesetzesgrundlage fehlt.
Strafzahlungen/Sanktionen könnte es ausschließlich gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nicht-Umsetzung geben. Da werden wir aber auch noch weit von entfernt sein, weil sich das Gesetz mitten im Gesetzgebungsverfahren befindet.
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Original geschrieben von qwqw
Aber nun drohen ja trotzdem Massnahmen wie Strafzahlungen gegen die Anbieter selbst, wenn die den Verbraucherwunsch ablehnen oder sehe ich da was falsch?
Ja, das siehst du falsch 
Im Moment gibt es dazu noch kein gültiges Gesetz, also gibt es auch nichts, wogegen die Anbieter selbst verstoßen könnten.
Im Moment können die Anbieter noch ganz ruhig zuschauen.
Und die EU-Kommission wird - meiner Meinung nach - gegen Deutschland nicht so schnell vorgehen, da ja bereits ein fertiger Gesetzesentwurf mit entsprechenden Regelungen vorliegt, der aktuell im Bundestag und Bundesrat diskutiert wird.
Und ich denke nicht, dass die EU die laufende Gesetzgebung mit Drohungen beschleunigen kann.
Bei anderen Ländern, die in der hinsicht noch garnichts gemacht haben, dürfte die EU sicherlich kein Auge zudrücken.
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Es gibt kein EU-Gesetz dazu.
Die Länder sind dazu angehalten die Regelung in ihrer Gesetzgebung zu berücksichtigen.
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Solange 24 Monats-Verträge erlaubt sind, wird sich an der aktuellen Situation auch nicht viel ändern.
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Und um das noch zu ergänzen
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„§ 43b Vertragslaufzeit
Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, einem Teilnehmer zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen.“
http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…i,sprache=de,rwb=true.pdf
Seite 29
Und die Pressemitteilung des BMWI
http://www.bmwi.de/BMWi/Naviga…teilungen,did=381892.html
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Original geschrieben von bmf89
Also gilt das bsp. für uns noch gar nicht?
Wenn ja, wofür gilt das denn EU-weit wenn Deutschland sein eigenes Süppchen kocht?
Bei unseren ach so schnellen Politikern dauert das dann wieder Monate ...........!
In jedem EU-Land muss die Regelung in nationales Recht umgesetzt werden.
Manche Länder sind dort schneller, andere langsamer.
Und da Deutschland das zum Anlass nimmt, gleich das ganze Telekommunikationsgesetz zu überarbeiten, dauert das hier halt eben ein bisschen länger.
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In Deutschland sind es höchstens 24 Monate, ja. Aber es geht hier um die komplette EU.
Und es sollte auch kein Problem sein, wenn jeder Anbieter einen Vertrag mit maximal 12 Monaten Laufzeit anbieten MUSS.
Schließlich muss jeder Anbieter auch einen Auslandstarif anbieten, der die EU-Roamingvorgaben erfüllt. Das kann dann aber auch einer von vielen sein. Hauptsache er wird angeboten.
Entsprechend ist eine solche Regelung auch nur heiße Luft.
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Original geschrieben von bmf89
Nicht unbedingt, denn siehe:
http://ec.europa.eu/informatio…_id=6998&language=default
Es sollte nach Möglichkeit bis heute umgesetzt worden sein.
Das ist aber bei längst nicht allen EU-Mitgliedsländern der Fall.
Deutschland pakt die Regelungen beispielsweise in das überarbeitete Telekommunikationsgesetzes, welches erst im Laufe des Jahres, vielleicht sogar erst Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.
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Da steht ja, dass die Laufzeit HÖCHSTENS 24 Monate betragen darf und der Anbieter zudem Verträge mit 12 Monaten Laufzeit anbieten muss. Das ist soweit kein Widerspruch.
o2 beispielsweise würde mit dem o2o die Vorgaben schon erfüllen.
Zudem gelten die Regelungen erst dann, wenn sie in nationales Recht umgewandelt worden sind. Und da sind wir - zumindest in Deutschland - noch einige Monate entfernt.
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Es wird die Zeit genommen in der du dich im Internet befindest.
Egal, ob du etwas lädst oder dir die ganze Zeit nur eine einzige Seite anguckst.
Stell dir das wie bei einem Telefongespräch vor. Gezählt wird vom Anfang bis zum Ende des Gespräches. Egal ob geredet wird oder nicht 