Da es unterschiedliche Anbieter sind (Drillisch Telecom GmbH vs. b2c.de GmbH) müsste es eigentlich gehen.
Beiträge von stefanniehaus
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Eben. Die Nummer braucht nicht angegeben zu werden, sie wird automatisch übermittelt.
Hier mal eine Erklärung dazu:
http://www.pcwelt.de/ratgeber/…llen-in-Apps-1483388.html -
Zitat
Original geschrieben von TTubbie
So gesehen dient die Sperre ja der Nutzung mit dem T-Mobile Vertrag. Ist dieser beendet sollte auch die Sperre wegfallen...Mit EINEM T-Mobile Vertrag, nicht mit DEM T-Mobile Vertrag. Entsprechend kann man sich die Antwort schon denken...
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Die Preisobergrenze wurde bei 30,72€ belassen. Die hat so mit der TKG-Novelle auch nichts zu tun.
Ich würde auch nicht davon ausgehen, dass die Anbieter die Kosten senken; warum auch? -
Die Novelle gilt für den kompletten Mobilfunkbereich und steht auch über irgendwelchen AGB.
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Das TKG regelt Portierungen bei einem Anbieterwechsel.
Eine interne Portierung ist aber kein Anbieterwechsel. -
In beiden Fällen gilt: Über die Hotline versuchen das Gesprächsguthaben in Rechnungsguthaben umwandeln zu lassen. Dann sind eure Probleme gelöst
Wird aber nur selten gemacht. Also hartnäckig bleiben
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Wie kommt man denn auf 100€?
Portierungsguthaben kann man so nicht umbuchen.
Du kannst versuchen das Portierungsguthaben in Rechnungsguthaben umwandeln zu lassen.
Ist theoretisch möglich, wird aber nur in Ausnahmefällen gemacht. Dann stünde das Geld deinem Kundenkonto zur Verfügung und würde mit GG etc. aller Verträge verrechnet werden. -
Im Mobilfunkbereich ist es immer so gewesen, dass man selbst kündigen muss.
Es wird dort ja auch nicht der Anschluss übernommen, sondern nur die Nummer.Aber in diesem Fall (vorzeitige Portierung) wirst du normal keine Bestätigung brauchen.
Da war der Shop wohl noch nicht gut informiert. -
In der Kombination?
Naja könnte man mit leben. Den MyHandy-Vertrag einfach widerrufen.