Es ist doch nicht mal was beschlossen worden.
Dass solch eine Regelung bis Mai verabschiedet wird, halte ich mal für vollkommen unrealistisch.
Beiträge von stefanniehaus
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Wenn es denn mal umgesetzt wird, dann ja.
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Da du dich in der "mit Handy"-Schiene befindest, musst du auch bis Vertragsende den Hardwareanteil zahlen; da kommst du nicht drum rum.
Und die Frei-SMS sind bei einem Wechsel in den o2o auch weg.Lohnt sich für dich also nicht wirklich in den o2o zu wechseln.
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Das sind aber nur Gedankenspiele und keine Fakten.
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Zitat
Original geschrieben von phonefux
Naja, juristisch ist es schlicht so, dass die AGBs unwirksam sein können, wenn sie eine überraschende Klausel enthalten. Meiner Meinung nach ist es schon überraschend, wenn "mobile Datenkommunikationsdienste" (nicht "mobile Datenkommunikaton"!) die ganz normale Interneteinwahl sein soll, wenn diese erstens in einer Reihe mit anderen Diensten genannt wird, denen allesamt gemein ist, dass sie nicht vom Anbieter/Netzbetreiber, sondern von Drittanbietern abgerechnet werden, zweitens dann noch an letzter Stelle genannt werden, obwohl sie in dieser Reihe mit Abstand die häufigste Nutzungsart sein dürften, und drittens die Interneteinwahl an anderer Stelle in den AGB durch einen ganz anderen Begriff bezeichnet wird.Natürlich können AGB unwirksam sein.
Pseudo-Prepaid ist aber Tagesgeschäft. Sollte eine nachträgliche Berechnung (die es bei Postpaid ja eh gibt) gegen Regelungen verstoßen (Prepaid ist kein geschützter Begriff), hätte man das schon vor Jahren mitbekommen. So ein Geschäftsmodell ist ja nichts neues.
Zudem IST Internet ein Kommunikationsdienst; die Bezeichnung an sich ist also soweit korrekt.ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Verstehe ich nicht ganz. Wer soll denn hier abrechnen? Die normale Interneteinwahl wird doch genau wie Gespräche und SMS unmittelbar vom Netzbetreiber/Provider abgerechnet und nicht von einem Dritten. Warum sollte als für Interneteinwahl etwas anderes gelten als für Gespräche/SMS, die nur bei vorhandenem Guthaben möglich sind? Nach deiner Argumentation könnte Simply ja auch beispielsweise auch reguläre Festnetzgespräche nachträglich "abrechnen".Nur damit wir nicht aneinander vorbeireden: Es geht um die Nutzung von GPRS/EDGE/UMTS im Inland, oder?
Wo steht denn was, dass nur Leistungen von Fremdanbietern nachträglich berechnet werden? In den AGB nicht.
Das ist ja gerade die Eigenheit von Pseudo-Prepaid, dass die erbrachten Leistungen des Anbieters nicht in Echtzeit abgerechnet werden. Siehe Link oben.
Und wenn der Anbieter nunmal die Internetverbundungen der letzten 2 Tage noch nicht berechnet hat, dann ist halt noch Guthaben auf dem Konto; also kann auch weiter gesurft werden.Hätten wir hier echtes Prepaid, dann könnte ich das ganze durchaus verstehen. Alles wird in Echtzeit abgerechnet, irgendwann ist kein Guthaben mehr da und dann wird ein Riegel davor geschoben.
Wir haben hier aber kein echtes Prepaid. -
Was sollte sonst mobile Datenkommunikation sein?
Natürlich ist damit das Internet gemeint.Desweiteren: Dienste können nur genutzt werden, wenn Guthaben auf dem Guthabenkonto ist.
Wenn die Datenverbindungen aber noch nicht abgerechnet worden sind, befindet sich ja noch Guthaben auf dem Konto, entsprechend kann man auch noch surfen.
Erst danach wurde ja das Konto belastet.Soweit also alles ok und vertragsgemäß.
Die AGBs sind bisher nunmal eindeutig und du suchst verkrampft nach dem Haar in der Suppe, welches dein Handy rein geschmissen hat.
Letztendlich kann wie gesagt nur ein Anwalt helfen. -
Also grundsätzlich ist die spätere Berechnung nunmal erlaubt und die Kosten sind ja vermutlich auch - wenn auch unbewusst - von deinem Handy verursacht worden.
Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen und das Konto nicht ausgleichen - hier würden wir aber aussteigen, da eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist.
Ein Beratungsbespräch bei einem Fachanwalt würde sich anbieten. -
Simply ist nunmal aber nicht Prepaid, sondern sogenanntes Pseudo-Prepaid.
Das geht auch auch den Vertragsbedingungen/AGB hervor.Bei einem richtigen Prepaid-Anbieter würdest du sicherlich dagegen angehen können.
siehe auch:
http://www.prepaid-wiki.de/index.php5?title=Pseudo-Prepaid -
Warum hätte Simply das Konto sperren müssen? Auf welcher Grundlage?
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Dann buch' eben einen passenden Tarif. Bei o2 ist ab dem 1-GB-Paket Tethering erlaubt, die 5 EUR sollte dir deine Nachtruhe wert sein
Tethering ist bei o2 nur beim Internet Pack L erlaubt.
Da muss man also schoin 15€ mehr hinlegen.