da hast du mich gründlich mistverstanden ![]()
ich bezog mich nicht auf die einschaltung eines anwalts in die angelegenheit zwischen dem ehemaligen päärchen - sondern auf des fragestellers meinungseinholung hier anstatt einer rechtskundigen beratung.
Beiträge von telthies
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das ist schon klar, aber hier hat die clip ja identifizierende funktion, und nicht die, den rückruf zu erleichtern. vielleicht kommt ja über kurz oder lang mal die möglichkeit, einen von der caller-id abweichenden return path mitzusenden.
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das rechtsberatungsgesetz hat meiner ansicht nach durchaus sinn. in fragen nach einer rechtslage würde ich grundsätzlich auf meinungen nichts geben, rechtskenntnis ist in solchen fragen von wert - privater menschenverstand nicht.
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die bnetza kann nicht nur 0900er nummern abschalten, wenn damit unfug getrieben wird. call center müssen sich neuerdings (ist das gesetz schon in kraft ?) identifizieren. das sollte eigentlich mit einer klarrufnummer geschehen, die abgehende übermittlung einer 0180er nummer setzt clip_no_screening voraus.
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dazu müssen die funktionstasten neben den lcd-feldern entsprechend belegt werden. du hast zwei möglichkeiten: entweder du klappst die letzte seite der bedienungsanleitung vom 4034 aus, suchst dir den entsprechenden pfad im programmierbaum und tippst dir am apparat einen wolf, oder du läßt die gewünschten einstellungen* (geht auch per fernwartung) von einem einrichter vornehmen. diese anlagen eignen sich generell mangelhaft für die selbstadministration. da haben die hersteller eben ihre verschiedenen philosophien: die familientelefonanlagen-hersteller wollen einmal am verkauf verdienen und fertig, während die businesstelefonanlagen-hersteller in systemen denken und immer mindestens ihren support mitverkaufen wollen.
*) je mehr tastenbelegungen dabei identisch sind, desto schneller kann dies - in möglichkeit 2 - gehen, weil sich die masken dann teilweise kopieren lassen; beim selber eintippen am betroffenen apparat ist es jedesmal derselbe lange weg (am operator-apparat könnte es evtl. auch für alle gehen).
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Zitat
Original geschrieben von .me
Ganz falsch, das heisst Freiton.
Weil hörbar und eben nicht sichtbar.
telthies: Du bist doch sonst immer so präzise, wieso diesmal nicht?
es heißt zeichen, weil es als ton-pause-folge nicht einfach "ton" (singular !) heißen kann. ich bin präzise, nur eben nicht als germanist, sondern als fernmelder. wir reden hier ja nicht von linguistik, sondern von fernmeldetechnik. und da herrscht in deutschland postsprech mit all´ seinen abkürzungen und ungewöhnlichen groß-klein-schreibweisen in zusammengesetzten begriffen etc. - mögen sich den jüngern goethes und schillers auch noch so sehr die zehennägel aufrollen ...
im übrigen ist "zeichen" ein oberbegriff, der akustische zeichen ebenso einschließt wie buchstaben und zahlen, (umgangssprachlich undifferenziert auch dort, wo es zeichen sind, "signale" genannte) flaggenzeichen und noch so manches mehr - keineswegs nur lichtzeichen !
"gib´ mir ein zeichen" heißt nicht zwingend "kleine taschenlampe, brenn ...", sondern auch "hänschen, piep einmal". auch ein kopfnicken oder "daumen hoch" sind zeichen, zwar nicht hörbar - aber "optisch" ??? -
Zitat
Original geschrieben von .me
Es gibt kein Freizeichen in der Telefonie, vermutlich erwartest Du einen Wählton.
abheben, leitung frei: wählton > wählen, b-teilnehmer frei: freizeichen ! -
der fernzugriff dürfte da wohl nur per isdn möglich sein. näheres solltest du in einer schulung zur anlage und ihrer konfig-sw geübt haben, ohne schulung empfiehlt sich ein administrieren bzw. konfigurieren wollen dieser anlagen nicht (es sei denn, du könntest mit viel berufserfahrung ausgleichen, nicht speziell für dieses modell geschult zu sein).
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ich weiß jetzt nicht konkret, wo es geregelt ist ... es gibt aber eine Bestimmung, wonach eine nicht zustande gekommene Verbindung grundsätzlich nicht berechnet werden darf.
es ist ja auch so, daß die ansage betreffend des nicht erreichten teilnehmers von dem angebot gefolgt wird, die gegenseitige benachrichtigung zu veranlassen. wird dieses angebot nicht angenommen, bleibt der anruf (netzintern) kostenlos. daß es doch etwas kostet, wenn der anrufer aus einem fremdnetz hereinkommt, vermute ich in signalisierungsproblemen begründet. die für das billing der verbindung maßgeblichen signalisierungen zwischen den beteiligten netzen unterscheiden offenbar nicht zwischen der erreichten ansage mit und ohne wahrnehmung des angebotes. der ansageserver ist wohl aus sicht des gegennetzes ein teilnehmer, und dessen erreichen löst einen gebührenberechnungs-startimpuls aus. -
Zitat
Original geschrieben von Merlin
Über eine Leitung nicht, wenn aber ein weiterer Anschluss geschaltet wird, schon. An einer Leitung ist immer nur *ein* Anbieter möglich.
warum soll das nicht gehen ? m.w. sieht der regulierer dafür den "entbündelten zugang" vor.