> Die Telekom ist nur da nur bis zum APL zuständig,
> die Verkabelung danach zur 1. TAE ist Eigentümersache.
falsch: die erste TAE gehört noch zum Machtbereich des Netzbetreibers, und damit auch ihre Verlegung. Da gilt es zwei Dinge nicht miteinander zu verwechseln: die rechtliche Zuständigkeit des Netzbetreibers geht bis zur ersten TAE, auf dem Teilstück zwischen ApL und erster TAE ist der Eigentümer jedoch für die Kosten zuständig, wenn er den Leitungsverlauf und die Verlegeart (unter Putz) bestimmen will. D.h. verlegen lassen darf der Hausbesitzer diesen Abschnitt, und dies auch dem Mieter erlauben. Auflegen (vulgo: auf der Eingangsseite anschließen) darf das Kabel jedoch nur der Techniker des Netzbetreibers.
Für die Fragestellerin heißt das: kläre ersteinmal den Kabelweg, damit Du alles was Du machen darfst, schon einmal erledigen kannst. Parallelschaltungen gibt es, selten aber damit immer noch öfter als es sie geben soll. Dosenanlagen sind schon deutlich häufiger: das sind Hintereinanderschaltungen von Dosen (erkennbar daran, daß die Leitung die in 1/2 in die Dose hereinkommt, an 6/5 zur nächsten Dose weitergeht und so fort) und mit der Auswirkung, daß ein Einstöpseln in einer Dose die anderen "tot" (taub) schaltet. Ebenfalls häufig anzutreffen sind zwei Dosen mit einem automatischen Umschalter dazwischen, solche Schaltungen geben aber meist direkt nach einer Umstellung auf ISDN und/oder DSL Probleme und werden dann aufgelöst. Es kann jedoch durchaus auch sein, daß das Haus wie zwei Wohneinheiten verkabelt ist, d.h. daß in beiden Etagen eine "erste" Dose sitzt, die einen eigenen Kabelstrang zum Hausanschluß (meist im Keller) besitzt. Der besagte ApL hat häufig die Gestalt eines grauen Zigarrenkistchens mit Klemmenleisten darin (bei älteren ApL aus den 70ern auch noch die einer glockenförmigen Haube, aber es gibt unzählige weitere Varianten). Darin muß - wenn hinsichtlich der Schaltung meine letzte Vermutung mit separaten Kabelsträngen zutrifft - eigentlich nur die Leitung zur gewünschten Dose auf die gegenüberliegenden Klemmen desjenigen Paares, wo die "Amts"leitung ankommt, d.h. an den Platz der Leitung zur derzeit genutzten Dose. Diese Operation ist rechtlich dem Netzbetreiber vorbehalten. An die neue genutzte Dose kommen die Apparaturen wie gewohnt, also mit "der Splitter zuerst" liegst Du hier wie da richtig.
Wie hat denn der Vermieter früher Telefoniert - doch wohl kaum nur im Büro ? - hatte er zwei Leitungen, oder oben einen zweiten Apparat mit Schauzeichen, oder eine kleine Telefonanlage ? - da könnten sich Hinweise zur Klärung der oben erwähnten Anschlußfragen finden.
Was die "bedingte Technikbegabung" anbelangt: mir (Teleföner, wenn auch Autodidakt) haben schon zweimal die naiven Vorschläge einer Arzthelferin und einer Textilfachverkäuferin (letztere sogar blond) weitergeholfen, wenn das Ende der Fahnenstange des fachlichen Lateins erreicht war ![]()
Frauen sind garnicht dumm, Mann muß es nur zugeben können.