Beiträge von telthies

    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Mit ISDN meint 1und1 nur, dass Du mehrere Nummern bekommst und mehrere gleichzeitig nutzen kannst. Realisiert wird es dennoch über IP.

    das ist in der Telekommunikation leider nicht so streng, zwischen "Pilsener" und "nach Pilsener Art gebraut" wird hier nicht unterschieden. Andererseits: für Laien ist der Unterschied zwischen den beiden Digitälern ohnehin kaum interessant, insofern kann man sagen: ISDN als Synonym für "mehrere Kanäle und mehrere Nummern" sei etabliert und marktgängig. Unfug bleibt es trotzdem, und vor allem besonders ärgerlich für Alle, die ihre speziellen Gründe haben, gezielt nach "noch echtem ISDN" zu suchen. Aber das erledigt sich zunehmend, es wird praktisch neu nicht mehr angeboten. Selbst Vodafone sagt auf Nachfrage, die kommunizierten "bis 2022" bezögen sich nur auf Bestandsanschlüsse.


    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Wäre es denn ein Problem, wenn der 1und1 Router an der Hauptdose angeschlossen wird?

    ob "erste TAE" oder eine nachfolgende, ist nicht prinzipiell problematisch. Allerdings
    - darf nichts dazwischen (Dosenanlage geht, AWADo/AMS baut man besser aus, wird man aber schon erledigt haben wenn bisher ISDN dort lief);
    - sollte die "Verlängerung" mit Installationskabel erfolgen, nicht mit Endgeräteschnur gesteckt.
    Alles was nicht gebraucht wird, gehört lahmgelegt, ausgesteckt, weggeräumt.

    Re: ISDN zu VOIP - MSNs verwalten


    Zitat

    Original geschrieben von Vito
    Meine Sorge (aktuelles Wissen/Info):
    Bei VOIP wo die Telefon-Steuerung per DECT an der Fritzbox gemacht wird (für die Mobilteile), geht das nicht so einfach mit den MSNs,

    ich würde eher sagen, "aktuelle Fehlinfo" und dementsprechend "unnötige Sorge":


    1) ein Wechsel von ISDN auf IP zum Amt
    a) greift in die MSN-Auswahl garnicht ein
    b) erfordert auch keinen Umstieg, ob man die Mobilteile an ihrer Gewohnten Basis oder "direkt" an der Fritz anmeldet, beide Möglichkeiten bleiben nach wie vor bestehen


    2) selbst wenn man die Mobilteile von ihrer Basis direkt an die Fritz umzieht:
    auch an der Fritz ist jedes Mobilteil ein Endgerät mit eigener Identität, d.h.
    a) identifiziert sich individuell und ist individuell anwählbar
    b) kann abweichende Benutzereigenschaften gegenüber den anderen Mobilteilen behalten.


    Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix :-)

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Da hilft nur dranbleiben und zu hoffen einen kompetenten Mitarbeiter zu erreichen.

    das ist leider das einzige was hilft, auch wenn der Herr nur selten Hirn vom Himmel schmeißt. Man muß den abgebenden Provider so lange nerven, bis der die Nummer zur Portierung ab sofort bereithält. Tut er dies nicht, kann der aufnehmende Provider sie noch nicht ziehen. Es ist unglaublich, wieviele Hotliner das immer noch nicht mitgekriegt haben, daß man die Nummer jederzeit auch vor Vertragsende herausverlangen kann. Das ist Recht und kein Goodwill, aber manche Hotliner hatten wohl noch in der Kaiserzeit ihre letzte Schulung. Da war das noch anders ;-)

    VDSL und eine neue Anlage sind von heute, die Stichworte "Anlagenanschluß" und "Durchwahl" sind aber aus der zu Ende gehenden ISDN-Zeit.


    Mit VoIP ist die Zuordnung zwischen Nummern und physikalischem Trägeranschluß Geschichte, diese Bindung aneinander praktisch aufgehoben, und auch eine Mischung aus bestehenden Nummern und neuen Nummern (im Gegensatz zum ISDN mit die einen nur am Mehrgeräte- und die anderen nur am Anlagen-Anschluß) unproblematisch einzurichten.


    Erst einmal gilt es die Anschlußsituation zu klären, der Trend zu All-IP bedeutet leider nicht, daß deswegen auch immer gleich voip-fitte Anschlüsse bereitgestellt werden. Insbesondere in Gewerbegebieten sind Anschlüsse mit DSL 6000 RAM noch "aktuell" !


    Bei VoIP kann man wie gesagt Anschluß und Nummern trennen. Der weit verbreitete Anschlußanbieter DTAG versteht leider herzlich wenig von VoIP. Auch bei Kabelanbietern - die was die Internetgeschwindigkeit angeht, häufig sehr gute Alternativen sind, leider wieder: mit der Ausnahme von Gewerbegebieten - ist es ähnlich.


    Also: bei der Anschlußumstellung / dem Umzug die Nummern lieber rausportieren oder mindestens neue Nummern nicht wieder beim Anschlußanbieter anlegen. Gute Alternativen für die SIP-Accounts sind QSC, Sipgate, Placetel oder die Deutsche Telefon.


    Was die Anlagen anbelangt, werdet Ihr bei knappem Budget wohl erst im SOHO-Segment Ausschau halten (Agfeo, Auerswald etc.). Viele dieser Anlagen sind im Kern TDM-Anlagen, d.h. man tut gut daran, nebenstellenseitig dort noch nicht mit IP-Endgeräten zu arbeiten, um protokollmäßig einen "Übersetzungs-Arbeitsgang" zu vermeiden.


    Es gibt auch einige fertig konfektionierte reine IP-Telefonanlagen am Markt. Hier gilt die Vorsicht der Bauernfängerei, daß diese zwar einerseits gerne auf Open Source aufsetzen, aber dennoch Lizenzen verkaufen.

    Was heißt denn "Abo" ?


    Wenn Du eine Tarifoption buchst, wie eine Flatrate für einen Monat oder daß alle Gespräche abgerechnet werden als würden sie nur eine Minute dauern, dann endet das natürlich mit dem Vertrag der SIM.


    Wenn Du ein Klingelton-Abo kaufst und der Anbieter macht das Inkasso über die Telefonrechnung, dann endet das natürlich nicht damit, daß Du den Kartenvertrag beendest.


    Das wäre ja cool, da könnte man einfach dem Vermieter seiner Wohnung eine Einzugsermächtigung geben und dann wechselt man das Bankkonto und zahlt für den Rest seines Lebens keine Miete mehr, haha.


    Merkste selber, ne ?


    Ich stelle mal meine Gedanken als Schuldnerberater auf laut: Klingelton-Abo abgeschlossen; geärgert; gedacht macht nix, Vertrag läuft eh nicht mehr lange; zwei Jahre kam auch nix; und jetzt Mahnbescheid mit Anwaltskosten und Zinsen ...

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Sind Sonderrufnummern mit Ortsnetzvorwahlen (die gab es tatsächlich) nicht längst verboten? Und mithin eine abweichende Berechnung vom jeweiligen Ortsnetz?

    ich weiß nicht sicher, wie weit du die Frage gerade schriebst, während ich noch antwortete :-)


    Sie waren mal vom Regulierer unerwünscht, inzwischen gibt es sie wieder. Zur Verschleierung der Abrechnung genutzt werden dürfen sie allerdings nicht. Der Anschlußbetreiber des Anrufers tut für sich rechtlich gut daran, diese Ausnahmen einzeln aufzulisten und an seine Preisliste dranzutackern. Es steht ihm frei, keine Extra-Entgelte zu erheben, wenn ihm das weniger aufwendig erscheint. Mit Rechnungsreklamation dürfte da bei Kunden mit Flatrate ins nationale Festnetz wohl regelmäßig zu rechnen sein. Shared Cost ist da wohl nicht (mehr) ausdrücklich unzulässig, aber eine Ausnahme von der Ansagepflicht gibt es dafür auch nicht. Bei Premium Rate würde der Regulierer aber vermutlich die Panzer rollen lassen :-)

    Zitat

    Original geschrieben von talk2chris
    Kann es sein, daß Du damit auf das frühere Telekom-Produkt "T-Net vor Ort" (oder wie das damals genau hieß) anspielst, das vor einigen Jahren von der BNetzA untersagt wurde?

    das meinte ich nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von talk2chris
    Springender Punkt für die Nutzung von lokalen Rufnummern als Hotline-Nummer ist meines Wissens die Frage des Ortsnetzbezuges. Dieser war nach meiner Erinnerung bei dem damaligen Telekom-Produkt nicht automatisch gegeben.

    der war sogar regelmäßig nicht gegeben, das war ein "virtueller NTBA" in der Vermittlungsstelle speziell von Orten, wo die Kunden keine Adressen (mehr) hatten.


    Zitat

    Original geschrieben von talk2chris
    Wenn jemand ein Unternehmen hat und den Kunden eine Ortsrufnummer als Hotline anbieten will, kann er dies meines Wissens machen, wenn er eben einen Bezug zum betreffenden Ortsnetz hat. Mit z.B. einem Sitz in Frankfurt/Main kann man also eine 069-Rufnummer als Hotline nutzen. Hierfür kann man durchaus auch flexible Routings des Netzbetreibers nutzen, in dessen Netz die Rufnummer betrieben wird. Diverse Servicenummern-Provider haben auch entsprechende Lösungen im Angebot.

    da muß ich mich korrigieren, da hast Du Recht und mein Stand ist nicht mehr ganz frisch: ja, das gibt es wieder. Aber das ist gedacht für Unternehmen, die kein Freecall wollen, aber auch (meist weil sie in Flatrates ausgenommen sind) kein Shared Cost. Darüber dennoch Shared Cost abzuwickeln, wäre regulatorisch nicht vorgesehen und würde mindestens eine Ansage zu Beginn der Verbindung erfordern.


    Zitat

    Original geschrieben von talk2chris
    Ein anderer Punkt sind Ortsrufnummern als verkappte "Premium"-Nummern. Nach meiner Erinnerung gab es Fälle, wo z.B. eine Rufnummer 030-12345678 (fiktives Beispiel) für "Erwachsenen-Unterhaltung" mit einer bestimmten CbC-Vorwahl beworben wurde - also z.B. als 010xy-030-12345678. Für diese einzelne Rufnumer war dabei ein erhöhter Tarif festgelegt, also z.B. 99 Ct/Min statt dem normalen Ferngesprächspreis von vielleicht 1 Ct/Min für innerdeutsche Ferngespräche. Ich gehe davon aus, daß diese Praktik inzwischen verboten wurde, da ich sowas seit Jahren nicht mehr gesehen habe.

    das hat sich praktisch totgelaufen, weil Nummern auch entzogen wurden wenn derlei Unfug getrieben wurde. Es soll aber sogar mal ganze "Auskunfts"betreiber (dieselbe Masche mit 118xy) nur für solche Nepp-Verbindungen gegeben haben. Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, seit dem Umschwenken von 0190 auf 0900 werden in die Wahl eingeschobene 010xy garnicht mehr geroutet.


    Zitat

    Original geschrieben von talk2chris
    Vielleicht wurde die betreffende Rufnummer früher mal als Einwahlnummer für eine Calling-Card, einen Telefonkonferenz-Dienst oder einen Internet-Provider verwendet und steht daher noch auf eine Art "Schwarzen Liste" von Rufnummern, die aufgrund hoher Nutzung dem Mobilfunk-Anbieter ein Dorn im Auge waren und daher aus der Flatrate ausgenommen wurden.

    sowas gibt´s, heute noch, wenn Konferenzdienste & Callthrough angeboten werden. 1&1 hat hier: http://hilfe-center.1und1.de/b…_und_Konferenzdienste.pdf ganze 107 Seiten dazu. Bei Vodafone meinte meine chatpartnerin "Julia" ich soll doch mal die Zwölfzwölf anrufen, die wüßten das. Wußte der Agent aber nicht und meinte, wenn ich noch nicht Kunde sei, wolle er mit mir auch keine Zeit verschwenden. Nun denn, ich will nicht ausschließen, daß die (und ggf. andere Anschlußanbieter) auch keinen Bock haben, sich selbst das Geschäft mit so langen Flatrate-Ausnahmelisten kompliziert zu machen und er deshalb noch nie davon gehört haben könnte.


    .


    Damit hier keine Verwirrung entsteht: "Service" unter seiner Rufnummer anbieten kann und darf jeder. Auch kann jeder seine Telefonnummer "Hotline" nennen, ob er seinen Apparat rot anmalt oder nicht :-)


    Wenn ich von "Servicerufnummern" rede, meine ich damit immer den Fachbegriff aus der TK-Carrier-Szene. Da ist
    "Servicerufnummern" (SRN) ein Oberbegriff für
    - 0800 (FreeCall) = der Anrufer zahlt nichts
    - 0180 (Shared Cost)
    - 0137 (MABEZ)
    - 0900 (Premium Rate).


    0180 Shared Cost hatte den Grundgedanken, Unternehmen zum Regionaltarif erreichbar zu machen, auch wenn Sie vom Anrufer aus gesehen tatsächlich im Ferntarifbereich lagen. Shared Cost hieß dabei "der Angerufene zahlt praktisch die Differenz" (stimmte nicht exakt, meint aber das Prinzip). Dank Flatrates zahlt der Anrufer dabei heute leider praktisch nicht weniger sondern mehr, zusätzlich unbeliebt ist diese Tarifgasse wegen der angewachsenen Unübersichtlichkeit welcher Tarif wann gilt. Ursprünglich waren das immer Zeittakttarife, heute ist es Kuddelmuddel, man braucht da schon fast einen Führerschein zu. Daher kam auch der Wunsch nach Ortsrufnummern für Hotlines wieder auf (auf beiden Seiten). Dabei sind abweichende Tarife aber anzusagen, nur ins Impressum schreiben reicht nicht.


    0137 ist für Massenverkehr, meist in Verbindung mit Rundfunksendungen bzw. Glücksspielen.


    0900 bedeutet "Honorarinkasso über die Telefonrechnung", ob Technikhotline, anwaltliche Beratung, Stöhntussi oder was auch immer. Die Dienstleistung muß irgendwie wertvoll dargestellt werden können. Hier und nur hier sind Ausschüttungen an den Nummerninhaber zulässig und sogar vorgesehen. Bei 0180 würden Ausschüttungen zur Abschaltung führen können.

    Zitat

    Original geschrieben von KAL
    Alles was außerhalb des normalen Telefonieverhaltens läuft kann ich vergessen.

    mit nur einer Leitung bedient sich der Hybrid wie ein normaler Apparat


    Zitat

    Original geschrieben von KAL
    Das Haus hat aktuell genau Null PCs, kein Internet usw.

    dann verstehe ich nicht wo die Übersetzung in Text erfolgen soll (?)


    Zitat

    Original geschrieben von KAL
    Die Frau ist 80 !

    meine Tante ist 70 und erklärt mir Whatsapp und so´n Quatsch


    An so´was banales wie Hörer die mit Hörgeräten kooperieren hast Du schon gedacht ?

    Wayback Machine kennt diese Seite vom 30. April 2012 bereits mit derselben Rufnummer und ebenfalls schon mit dem in dieser Kombination merkwürdigen Tarifhinweis. Meine Vorgehensweise wäre klar:
    0) Gespräch mit dem Ladenbetreiber suchen, diesen aufmerksam machen
    1) Rechnungsbeschwerde beim Provider wg. Falschabrechnung dieser Position
    2) Benachrichtigung der BNetzA mit Screenshot und Kopie der Rechnung
    und wenn sich irgendwo herausstellt da war Absicht im Spiel:
    3) Hinweis an ZDF "WiSo" (nicht unbedingt deren Kompetenzschwerpunkt, aber eines ihrer Lieblingsthemen)


    Mit der Vorwahl 0211 darf definitiv keine Abrechnung zu Sondertarifen stattfinden.


    In der Gemengelage Netzbetreiber des Anrufers ungleich Netzbetreiber des Angerufenen, ISDN und VoIP etcetera sind falsche Billing-Informationen beim Routing zwischen den Netzbetreibern nie tausendpromillig auszuschließen, immerhin selten, und wenn dann definitiv ein Fehler: SRN mit ONRN zu betreiben ist ausnahmslos untersagt.

    Zitat

    Original geschrieben von KAL
    Das gesprochene Wort wird in Text übersetzt - so zumindest die Idee.

    das klappt mit Gegensprechen nicht so sauber wie der Erfinder sich das wünscht, desweiteren


    Zitat

    Original geschrieben von KAL
    Ich möchte einer sehr Schwerhörigen das Telefonieren wieder ermöglichen.

    sind die meisten Räder bereits erfunden. Da gäbe es zum Beispiel das "Schreibtelefon", oder zum Gebärden bzw. gebärdenunterstützten Sprechen ist Skypen ein erschwinglicher Weg. Gehörlosen-Interessenvertretungen können Dir da auch weiterhelfen, und auch bei den Lions gibt es Leute die sich damit beschäftigen. Und wie gesagt der Telefonhybrid ist für derlei Anwendung auch einsetzbar, aber leider kein verbreiteter Standardartikel.