Beiträge von telthies

    > 0162 xyzx000
    die antwort ist ganz einfach mathematisch zu geben: eine nummer dieser struktur gibt es 504mal je vorwahl, und 0162 ist eine "zweitklassige" vorwahl. die zeiten, wo mobilfunkfachhändler ihre 0171/ und 0172/ -000 nur an premium-kunden ausgegeben haben, sind schon sehr lange vorbei. heutzutage kannst nicht nur du dieses glück am wühltisch (oder der prepaid-bundle-palette) haben, sondern andere eben auch. wenn ich mich nicht verzählt habe, gibt es aktuell (0151 als eine und die 0152x jeweils einzeln gerechnet) neunzehn mobilfunk-vorwahlen exklusive der funkrufdienste. das relativiert eben auch eine -000-endung.


    eine 0162 xyxy000 (insbesondere natürlich als 6262000) würde allerdings dennoch in deutlich dreistellige preisregionen (drei bzw. fünf hunderter) vorstoßen können. aber auch das auf dem aktuell kaputten markt nur bedingt.

    1) wann ist ein nummernblock "sehr groß" (0-99, 0-299) ?
    2) was genau meint "splitten" - zieht die tochterfirma an einen anderen standort, oder ist sonst aus irgendeiner grund notwendig, die anrufe unter ihren durchwahlen einen anderen weg nehmen zu lassen (also, daß eine zweite abfragestelle nur für die tochter im selben haus wie die mutter nicht genügt) ?
    3) wie lang sind die nummern insgesamt (beispiel: 01234/5678-90 = "zehn" stellen, weil die null anfangs der vorwahl nicht zählt) ?
    4) wie viele anschlüsse (zahl der b-kanäle) bestehen insgesamt bzw. bei der tochter ?


    bedenke auch, daß sich nur ganze anfangsziffernbereiche herauslösen lassen (also z.b. 300 bis 499, nicht jedoch 320 bis 478).


    nummernblockaufteilungen insbesondere aus sogenannten alt-rnb´en (schon vor 1998 genutzt) sind immer problematisch, aus nach 1998 zugeteilten zehnstelligen rnb meist problematisch und aus elfstelligen rnb vergleichsweise unkompliziert. "fließende" anschlußinhaberwechsel (erst alt und neu gemeinsam, dann nur noch neu) entschärfen die problematik zwar bei kompletten übernahmen, aber "aufteilungen" - bei denen ja schließlich ein teil auch beim altnutzer bleiben soll - sind ja immer sonderfälle.


    es stellt sich daher grundsätzlich die frage, ob für das erreichen des eigentlich gewünschten zweckes andere mittel und wege geeignet(er) sein können und ob ein förmlicher wechsel des anschlußinhabers betreffend der tochter-durchwahlen überhaupt notwendig ist. rechnungen von der mutter an die tochter über anteilige entgelte sind ja schließlich kein problem.


    p.s.: mit einem "antrag" an die bnetza ist wohl gemeint, den bedarf nach methode 2 ermitteln zu lassen (also z.b. nach apparaten, zimmern, arbeitsplätzen o.ä. statt nach tabelle). an der "großzügigkeit" bei der gewährung eines nummernblockes ändert das nichts. kommt ein "neuer" anschlußinhaber ins spiel, werden aktuelle bemessungsrichtlinien zugrunde gelegt. stammt der nummernblock noch aus vor-elfstelligen zeiten, bedeutet dies praktisch immer einen strich durch den wunschzettel.

    Wegen mehr oder weniger regelmäßiger Rumänienreisen (etwa eine bis zwei Wochen jährlich) mit abgehenden und ankommenden Telefonkontakten ins dortige Funk- und Festnetz stellt sich mir die Frage, dort eine rumänische Prepaidkarte zu benutzen.


    Kann mir hier jemand sagen
    - ob man mit einer dort mit einer inländischen Prepaidkarte überhaupt günstiger telefoniert als mit einer deutschen Prepaidkarte
    - wie das dortige Angebot an Prepaid-Karten ist (Kartenpreis, Minutenpreise)
    - wo man dort Prepaid-Karten kauft (oder welcher deutsche Onlineshop solche führt)
    - wie / wo man dort Karten auflädt (Schecks, am Bankautomaten, an der Tankstellenkasse)
    - ob sich die dortigen Netze im Ausbau (Flächendeckung, Stadt, Land) stark unterscheiden
    - ob man sich dort auch vor solchen blöden nicht abschaltbaren Zwangsmailboxen in Acht nehmen muß wie in D bei Free&Easy
    - wie oft man diese Karte damit sie nicht beim nächsten Besuch schon deaktiviert ist zwischenzeitlich in Gebrauch nehmen muß ?


    Besten Dank im Voraus.

    zu ergänzen wäre noch: da es ja nur ein anschluß ist, klingelt natürlich umgekehrt auch das fax mit dem telefon mit. ich würde das faxgerät nur abgehend verwenden (wofür es garkeine nummer braucht, und auf "manuellen empfang" eingestellt dem telefon auch nicht in die quere kommt, außer natürlich sich die leitung mit ihm zu teilen) und für faxempfänge einen webfaxaccount (z.b. bei web.de freemail) gebrauchen.

    was soll denn das für ein historisches wohnheim sein, und wieviele jahrzehnte wurde dort schon nicht mehr modernisiert ?
    in seniorenwohnheimen die leidlich up to date sind, setzt sich in den letzten jahren immer mehr als standard durch, daß nicht nur jedes zimmer einen (meist als nebenstelle geschalteten) telefonanschluß hat, sondern auch daß über das daran eingestöpselte seniorentelefon die schwesternrufquittierung einschließlich der schwesterneinsatzquittierung abgewickelt wird. zum extern telefonieren muß man zwar meist den telefonanschluß als extraleistung (und etwas teurer als einen hauptanschluß) buchen, aber selbst das übernehmen ggf. auch die sozialämter.

    die wohl nur irgendwo versteckt - jedenfalls offenbar häufig übersehen - kommunizierten bedingungen für den eintritt in den programmiermodus sind m.w.
    1) trennen der verbindung zum isdn (stecker ziehen) UND
    2) betrieb des (mfv sprechenden) programmierenden telefons am ZWEITEN port

    selbst wenn sechzehn a/b-ports zu wenig sein sollten, muß man nicht auf sooo alte anlagen ausweichen, daß die baustufenbezeichnungen noch römische zahlen hatten. 2W30 und 2W80 wären da die passenden baustufen der nächst jüngeren varianten. aber nach baustufenbezeichnungen zu suchen, wird ohnehin nicht weit führen. in der bucht oder wo sonst otto normalverbraucher derlei besorgen könnte, ist eher von modellbezeichnungen die rede. nehmen wir mal was aus den 90er jahren, dann wären da telekom connex c oder t (elmeg tk32 bzw. telenorma integral 2 hybrid), sel 5620/25/30 oder die vorgängerserie unimat, hagenuk ics100, siemens hicom 100/200, detewe varix ab modell 32, und damit auch die marktgängigsten noch längst nicht vollzählig.

    patente gibt es für funktionsweisen von geräten. die funktionsweise (und neuartigkeit !) darzulegen, ist bestandteil der patentschrift. ein funktionsfähiges modell zur prüfung einzureichen, ist m.w. nicht erforderlich. wenn "studie" also "vorserienmodell" meint, kommt es auf die mit dem serienmodell identische funktionsweise an. wenn es nur ein "prototyp" ist, kann sich diese funktionsweise ja noch verändern / erweitern. dann rät sich an, auch den prototypen schon zum patent anzumelden. sonst sickert irgendetwas vom "erlkönig" durch und ein anderer könnte den prototypen patentieren lassen. dann könnte die schöpfungstiefe des serienmodells zu gering sein, um eigenständig patentfähig zu sein. im zweifel hat der dieb den vorrang, wenn er schneller war. patentstreitverfahren können noch erheblich ruinöser teuer sein als patentanmeldeverfahren.


    unbekannter, günstiger und insbesondere wenn es mehr das design ist, was geschützt werden soll auch sinnvoller ist der "gebrauchsmusterschutz", der ebenfalls beim patentamt zu beantragen ist.