Beiträge von MVR

    Diese Textwüsten zu zitieren ist mir zu blöd, sorry.


    Hier wird ja ständig von VVL = Vertragsverlängerung gesprochen, es gibt jedoch gar keine aktive Vertragsverlängerung eines Mobilfunkvertrages, auch wenn O2 das so nennt, aber O2 ignoriert ja auch die BGH-Rechtsprechung, von daher...


    Einen Mobilfunkvertrag kann man nur passiv verlängern, indem man auf eine Kündigung nach dem Ablauf der MVLZ (max. 24 Monate) verzichten, dann verlängert sich die Laufzeit um max. 12 Monate.


    Theoretisch wäre die Änderung eines bestehenden Vertrages während der Laufzeit möglich, allerdings macht das kein Anbieter, auch O2 nicht.


    Dass was man bei O2 als VVL versteht, ist faktisch und juristisch immer ein Neuvertrag, hier beträgt die maximale Erstlaufzeit 24 Monate, ein "Dranhängen" einer Restlaufzeit ist rechtlich unzulässig, siehe meine Antwort vom Rechtsanwalt.


    Bis vor kurzem hat es O2 wohl so gemacht, dass im Falle einer Kündigung des Kunden und der Bemühungen des Kunden einen Anschlussvertrag ("VVL") zu verhandeln, der neue Vertrag zwar sofort in Kraft trat, aber um die Restlaufzeit des alten Vertrags verlängert wurde = eindeutig rechtswidrig und daher auch rechtlich angreifbar.


    Aktuell scheint sich O2 in der Beziehung jedoch rechtskonform zu verhalten und bei VVL-Verhandlungen, die vor Auslaufen der MVLZ des Altvertrags zu einem Neuvertrags führen, auf die Restlaufzeit des Altvertrags verzichten und den Altvertrag vorzeitig aufzulösen, rechtlich ist so eine einvernehmliche Vertragsauflösung natürlich möglich.


    Hier im O2-VVL-Thread hat kürzlich jemand berichtet, dass er seinen Bestandsvertrag ganze 7 Monate vor dem Ablauf der MVLZ durch einen günstigeren Folgevertrag ersetzt hat (vorzeitige Auflösung + Neuvertrag), O2 ist also im Einzelfall durchaus kulant, vorzeitig aus einem Vertrag auszusteigen, wenn man einen neuen abschließt.

    Zitat

    Wenn ein anbieter die Restlaufzeit des alten Vertrages erlässt ist es KULANZ, ermuss es nicht.

    Das tuen sie ja gar nicht. Der neue Vertrag beginnt erst mit ABLAUF des alten Vertrages.


    Schön was du da zitierst, nur leider hat es GAR NICHTS mit einer NORMALEN Vertragsverlängerung eines Handyvertrages zu tun.


    Du verstehst es offenbar nicht, daher hat eine Diskussion keinen Sinn.

    Zitat

    Original geschrieben von AlfredENeumann
    Wie kommst du darauf?
    Der ALTE Vertrag der rechtlich 24 Monate läuft muss ja erst beendet werden.
    Wenn man einen NEUEN mit 24 Monaten DRANHÄNGT hat man logischerweise ein neues Vertragsende.


    Wenn O2 den ALTEN Vertrag aus Kulanz verkürzt ist das ein entgegenkommen seitens O2.
    Und da sind sie momentan sehr spendabel drin. Hab einen meiner Verträge vorzeitig verlängert zu günstigen Konditionen. Die restlichen 7 Monate (á 39,95) wurden gestrichen.


    Noch einmal:


    Die "Vertragsverlängerung" ist ein Neuvertrag und der darf nur max. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit haben und wenn O2 den alten Vertrag aus Kulanz vorzeitig auflöst, dann berechtigt sie das ebenfalls nicht den Neuvertrag um die alte Vertragslaufzeit zu verlängern, auch wenn du das vielleicht "logisch" oder "gerecht" findest, es ist rechtlich einfach nicht zulässig!


    Ich zitiere einen Rechtsanwalt:


    Zitat

    Gemäß § 309 Nr. 9 a BGB ist bei einem Vertrag wie diesem eine Klausel, die eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags vorsieht, unwirksam. Ein Tarifwechsel wird üblicherweise - was auch zulässig ist - als neuer Vertragsschluss behandelt, der eine neue Vertragslaufzeit auslöst. Dieses darf aber maximal nur zwei Jahre dauern. Die Hinzurechnung der alten Vertragslaufzeit ist nicht zulässig.


    Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.d…er-36-Monate--f98639.html

    Zitat

    Original geschrieben von ds2400
      MVR wenn es rechtswidrig bisher war, kann ich dann das bei meinen Vertrag korrigieren lassen?


    Läuft bis März 2018 Paket mit 100GB allerdings nur bis November.
    Verlängern möchte ich nicht. Gibt's da Chancen?


    Wenn der Vertrag länger als 24 Monate läuft, kannst du so kündigen, dass die Kündigung nach 24 Monaten wirksam wird, unter Berufung auf das Gesetz.

    Zitat

    Original geschrieben von puttfarken
    und der Vertrag nun "nur" die 24 Monate läuft und alle Rabatte für genau diese Zeit eingebucht sind.


    Alles andere wäre rechtlich auch nicht zulässig, da es sich bei der "Vertragsverlängerung" rechtlich um einen Neuvertrag handelt und die Vertragslaufzeit Kraft Gesetzes max. 24 Monate betragen darf. O2 hat da in der Vergangenheit oft rechtswidrig gehandelt und Restlaufzeit "angehangen".

    Zitat

    Original geschrieben von 3g_handy
    Ich finde es schon irgendwie witzig wie hier alle nach LTE schreien und wie toll das Telefonica LTE Netz im Vergleich zu den Discountern ohne LTE ist, dabei aber übersehen wird wird das genau dieses in Deutschlands größten Ballubgsraum dem Ruhrgebiet nur teilweise nutzbar ist mit AldiTalk :D


    Aldi Talk ist nicht Telefonica, sondern immer noch E-Plus und die Netzkonsolidierung leider noch nicht abgeschlossen, insbesondere im LTE-Netz.


    Daher haben die ehemaligen E+ Discounter noch nicht überall LTE, wo es seitens Telefonica verfügbar ist. Aber das Problem sollte in naher Zukunft nicht mehr bestehen.