ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Ich hoffe, ich darf mir kurz erlauben, an meine eingangs aufgeworfene Frage zu erinnern:
Was passiert ab dem 01.01.2011, wenn es der Regierung nicht gelingt, bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung zu verabschieden?
Das BVerfG hatte ja entschieden:
"Bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis spätestens zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, sind diese Vorschriften weiter anwendbar."
Aus der durch das BVerfG ausdrücklich bestimmten zeitlichen Befristung folgt m.E., dass die derzeit (noch) geltenden Vorschriften mitsamt ihrer Pauschale von 359,- € ab dem 01.01.2011 nicht mehr Grundlage von Bescheiden durch die ARGEn sein können.
Über Google & Co. kann ich immer noch nix finden und hier im TT sind doch stets einige Fachleute unterwegs, die ggf. im Rahmen eines laufenden Studiums in Staats- und Verfassungsrecht fit sein müssten.
Die Ulla hatte der Anne gestern in der Diskussion zwar Nachhilfestunden in Verfassungsrecht angeboten ( :p ) ... dazu kam es dann aber irgendwie nicht. Das mit der "Bildung durch Ulla" war leider wieder nur eine leere Versprechung und ich bin immer noch nicht schlauer ... :confused:
Frankie
Ich gehe davon aus, dass der Bundestag die ganze Finanzkonzeption noch verändern wird.