Beiträge von prodr



    Ich gehe davon aus, dass der Bundestag die ganze Finanzkonzeption noch verändern wird.

    Wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, wurde von der Regierung dazu die Berechnungsgrundlage von Hartz verändert. Allerdings drückt man sie mit statistischen Tricks nun noch weiter nach unten. So wurden aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes zwar die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ausgeklammert, zugleich werden statt der untersten 20 Prozent nur die untersten 15 Prozent der Einkommensbezieher herangezogen - Friseuse, Wachleute, Putzhilfen ...


    Damit dient der massive Durchbruch zu einem Niedrigstlohnsektor, der durch die Hartz-Gesetze voran getrieben wurde, nun wiederum zur Rechtfertigung, den Hartz-IV-Regelsatz niedrig zu halten. Dass es in erster Linie darum geht, noch mehr Niedriglöhne durchzusetzen, geht aus der Begründung der Regierung hervor, das "Abstandsgebot" zu den niedrigsten Löhnen müsse gewahrt werden. Vom wachsenden Abstand der Hartz-IV-Leistungen und sinkenden Reallöhne zu den Millionären und Milliardären in Deutschland ist dabei allerdings keine Rede.


    - Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) weist nach: In Deutschland vertieft sich die Kluft zwischen Arm und Reich. Eine Langzeitbefragung von rund 11.000 Haushalten in Deutschland ergab, dass die Gruppe der Menschen mit hohem Einkommen von 16 Prozent im Jahr 2000 auf 19 Prozent im Jahr 2008 gewachsen ist. Der Anteil der mittleren Verdiener (die vom DIW so genannte „Mittelschicht“) hat sich dagegen seit dem Jahr 2000 von 64 bis auf 60 Prozent der Bevölkerung verringert. Zugleich ist der Anteil der Bezieher geringer Einkommen von 18 auf 22 Prozent gestiegen. Außerdem werden die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher.

    [QUOTE] Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hast Du eine Quelle?


    M.E. tritt bei fehlender Zustimmung durch den Bundesrat genau dieser gesetzlose Zustand ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig und damit nicht anwendbar ist. Allerdings hatte es gestattet, die Regelung trotz ihrer Verfassungswidrigkeit (die eine Anwendung eigentlich per sofort und absolut verbietet) noch übergangsweise allerhöchstens bis zum Ablauf des 31.12.2010 anzuwenden.


    Am 01.01.2011 gibt es dieses Gesetz damit nicht mehr. Das ist Fakt ... und ein Problem.


    ]. frank_aus_wedau Am 20. Oktober will das Kabinett dann das Gesamtpaket verabschieden, bevor es in die parlamentarische Beratung geht.


    Für die Neuerungen ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Dort hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr, sie ist also auf die Zustimmung der SPD angewiesen.
    Klar ist: Die Reform ist noch lange keine beschlossene Sache. :flop:

    Zitat

    Original geschrieben von meisterroerig
    Gehe mal in die Firmen wo die Menschen arbeiten.
    Und dann höre mal Menschen zu die jeden Tag ihren Akkord nach MTM oder Refa machen.


    Der Grundsatz Gleiche Arbeit - gleiches Entgelt und Arbeitsbedingungen ist zwingend vom Gesetzgeber zu regeln."

    Für die Neuerungen ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Dort hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr, sie ist also auf die Zustimmung der SPD angewiesen. Von der Leyen warnte die SPD-geführten Bundesländer bereits davor, die Reform in der Länderkammer zu stoppen.

    Zusammen mit der von Gerhard Schröder verantworteten Agenda 2010 und den Hartz-Gesetzen hat die "Rente mit 67" zur Krise der SPD maßgeblich beigetragen. Offensichtlich versucht die SPD-Spitze, mit der Rentenalter-Debatte jetzt von der Abwendung breiter Wählerschichten von der CDU/FDP-Koalition zu profitieren und der massiven Kritik in der Mitgliedschaft und in den Gewerkschaften scheinbar Rechnung zu tragen.