[QUOTE] Original geschrieben von tupperdose
Hoffentlich hast du folgenden Satz auch fett unterstrichen aus den AGB:
Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Wenn ich einen Vertrag mit einer 1-jährigen MVLZ abschließe, etwa am 01.01. eines Jahres, dann gilt der Vertrag bis zum 31.12. Zum 01.01. des Folgejahres kann man, laut meinem Verständnis,
dein verständnis reicht leider nicht weit genug! denn die kündigung wird erst zum 1.1. wieder wirksam! das 1. belieferungsjahr ist bezahlt und basta! du kündigst nicht innerhalb des ersten jahres, sondern NACH ablauf der MVLZ!!!
Anders lässt sich dieser Absatz doch auch gar nicht auslegen?! Die Tarife bei Flexstrom haben doch alle eine MVLZ von 12 oder gar 24 Monaten, oder nicht?
wieder falsch! es gibt durchaus auch quartalstarife! bitte erst informieren, dann posten!
Ferner solltest du wissen, dass das (ungefragte) Mitschneiden von Telefonaten, so zumindest meines Wissens nach, strafbar ist. Außerdem, und dabei bin ich mir ziemlich sicher, ist die Aufnahme für weitere Zwecke, um etwa Forderungen von dir durchzusetzen, wertlos.
und ein letztes mal für heute abend: hör bitte auf mit ungesundem halbwissen rumzublubbern. natürlich ist das gerichtlich nicht durchsetzbar, aber soweit hat es noch KEIN anbieter kommen lassen, weil sie wissen, dass sie da hinten runterfallen. neulich hab ich "versehentlich" mitgefilmt wie jemand vor meiner haustür einen anderen wagen angeditsch hat und dann abgehauen ist. was denkst du, wie schnell die bullen den dank videoaufnahme ausfindig gemacht hatten?!?! niemand sagt bei solch erdrückendem beweismaterial:"ups, das darf ich leider nicht verwenden!" also: theorie und praxis sind 2 verschiedene dinge!