Beiträge von Maarthok

    Meine persönlichen Erfahrungen:


    April 2008, Online-Kundenchat bei o2: DSL Gutschrift 60 Euro


    Juli 2008, normale Kundenbetreuung o2: 50 Euro Gesprächsguthaben, weil Portierung einer VF Nummer sich um 2 Wochen verzögerte.


    August 2007, Kündigungshotline o2: Wechsel von o2Genion mit Handy in o2 Genion ohne Handy mit sofortiger Wirkung 6 Monate vor Ablauf der MVLZ + 15% Rabatt (= Umstellung auf OnlineVertrag)

    Re: Re: TT Premium per PayPal zahlen


    Zitat

    Original geschrieben von mangeder
    So ein Käse! Auf die Erklärung warum GayPal angeblich "komfortabler" sein soll, bin ich ja gespannt. Wenn du ehrlich wärst, würdest du uns den wahren Grund angeben, warum du damit zahlen willst: Weil du die ganzen kostenlosen PayPal-Gutscheine loswerden willst!


    Auch dank solch willigen Gefährten wie SynTom, denen der kurze Gewinn von ein paar lumpigen Euro-Gutscheinen wichtiger ist, als langfristiges Denken.


    OMG Leute gibts


    Wäre das so schlimm wenn man die Paypal Gutscheine dem Forum hier zukommen lassen würde (abgesehen davon daß es nicht geht)


    PS. Ich wähle bei Ebay auch fast nur noch Auktionen mit PP Zahlmöglichkeit, weils einfach komfortabel ist. Aber wer Spaß dran hat, erst 3 Emails an den Verkäufer zu schreiben, dann endlich nach ein paar Tagen diese zu bekommen und dann noch den ganzen Kram bei seiner Bank abtippen will, TAN raussuchen etc. und dann nach einer Banklaufzeit von ca. 2 bis 4 Werktagen und einer weiteren Versanddauer von 2 bis 4 Werktage die Ware zu bekommen bitteschön. Dies ist dann ja "angeblich" genau so komfortabel wir die paar Mausklicks die ich bei PP brauche.

    Zitat

    Original geschrieben von petersandi
    Falls es rückwirkend gelten wird, werden sämtliche Verträge außerordentlich kündbar sein. Also nein, es wird nur für Neuverträge gelten. (Vermute ich jedenfalls ;))


    Das was Du da schreibst ist aus juristischer Sicht "Unsinn".


    Bei einem Tarifwechsel handelt es sich (im Regelfall) um eine freiwillige Leistung des Vertragspartners. Von daher kann der Vertragspartner (T-Mobile) da im Grunde machen was er will. Natürlich wäre es beispielsweise auch möglich, Tarifwechsel komplett zu streichen (machen ja eínige Serviceprovider).


    Schließlich hat der Kunde ja einen Vertrag mit Tarif über 24 Monate Laufzeit abgeschlossen und an diesen Vertrag sind beide Seiten gebunden.


    Solange die Tarifwechselmöglichkeit nicht ausdrücklich im Vertrag aufgenommen ist, hast Du da als Kunde schlechte Karten.

    Ich gehe davon aus daß der Laden NACH ZUSTELLUNG des Mahnbescheids zurückgezahlt hat ?


    Für diesen Fall mußt du nun die 52 Euro Gerichtskosten vorstrecken, die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen und dann (schriftlich alles) die Hauptsache für erledigt erklären.


    Das Gericht entscheidet dann nur noch über die Kosten des Verfahrens durch Beschluß (also ohne mdl. Verhandlung). Aufgrund der Zahlung durch den Gegner ist das nahezu kein Risiko für dich.