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Original geschrieben von sinus
Hehlerei hat der Käufer hier auch gemacht in dem Moment wo er geklaute Ware gekauft hat! Dabei spielt es keine Rolle ob er ahnen konnte das die Ware geklaut war oder nicht!!
War das Handy verdächtig günstig da konnte er schon selbst davon ausgehen das es sich um eine "dunkle" Herkunft der Ware handelt.
Natürlich heißt "günstig" nicht gleich geklaut aber man sollte dann schon etwas vorsichtiger sein und den Verkäufer zumindest nach einen Kaufbeleg fragen!
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Öhm, Heherei kann nur VORSÄTZLICH begangen werden.
Und der Kaufpreis war nach Aussage des Käufers im normalen Bereich.
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Und in so einem Fall würde ich auch eine Strafanzeige machen. Das sieht schon verdächtig danach aus, als ob der Verkäufer da selbst mit an der Straftat beteiligt war (Label rausgerissen !). Wäre dann entweder Diebstahl oder Hehlerei.
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Also 2 Sachen zum Rechtlichen:
1. Das Gerät bekommst du nicht mehr zurück, da bei gestohlenen Sachen du kein Eigentum erwerben kannst. § 935 BGB
2. Dein Geld bekommst du aber natürlich vom Verkäufer zurück (rein rechtlich gesehen), da dieser seine Pflicht aus dem Kaufvertrag, dir das Eigentum an dem Handy zu verschaffen nicht erfüllt hat und nicht erfüllen kann.
Also wenn RS vorhanden., würde ich sofort zum Anwalt. Wenn nicht dem Verkäufer Frist zur Rückzahlung setzen und dann halt zur Not selbst klagen.
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Original geschrieben von MilleMa
Nein, die kostet immer noch 0,62 €, nur die Erweiterte technische Hotline für DSL kostet 0,89€: http://www.o2online.de/nw/supp…hotline/kunden/index.html
Und an die erweiterte technische Hotline kommt man auch kostenlos ..... einfach über die normale Kundenbetreuung weiterverbinden lassen.
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Inwiefern ?
An dem Zeugnis ist nichts auszusetzen, ist imho ne glatte 1
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Die Änderungen hören sich für mich sehr vernünftig an.
Endlich wird es ein differenzierteres Bild von den Verkäufern geben, weil bisher sich viele (ich auch) wegen der Rachebewertungen nicht getraut haben, neutral oder negativ zu bewerten.
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Debitel ist bei paytip leider nicht gelistet (außer ich habs übersehen). Von daher bleibt nur der Shop@
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Original geschrieben von pflaumeberlin
und inwiefern ist das jetzt etwas anderes? 
Das eine ist Prozeßrecht, das andere ist materielles Recht, aber ich denke das führt nun ein bischen OT.
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Original geschrieben von shuya410
mir aber zu unterstellen ich würde lügen und wollen das er eine hohe rechnung bekommt ist echt ne frechheit und mehr als inkompetent.
aber naja das hier nicht immer kompetente leut unterwegs sind hab ich schon gemerkt.
In der Tat !
Das Abrechnungssystem von o2 ist, um es mal vorsichtig auszudrücken, gefürchtet.
Warum sollte er also nicht auf Nummer Sicher gehen und den Proxy mit eintragen. Das kostet ihn 10 Sekunden und es kann dann nichts mehr passieren.
Du gibst hier gefährliche Ratschläge, und heulst dann rum ?
Wünsche dir weiterhin viel Erfolg mit deinen o2 Abrechnungen :>
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Original geschrieben von pflaumeberlin
hm? ist mir da etwas entgangen? die schweigepflicht begründet doch ein zeugnisverweigerungsrecht!
Das ist juristisch gesehen etwas anderes.
Das Zeugnisverweigerungsrecht besagt nur das du bei Gericht als Zeuge schweigen DARFST (also wenn du willst). Juristisch gesehen kannst du aber einer verwertbare Zeugenaussage machen, indem du dich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufst. Die Aussage ist auch dann verwertbar, wenn du dabei deine Schweigepflicht verletzt.
Etwas anderes ist die Schweigepflicht. Die gilt natürlich auch außerhalb einer Zeugenvernehmung und besagt, daß du halt schweigen MUSST.