Vielen Dank für die Arbeit die ihr da reinsteckt :> :top:
Beiträge von Maarthok
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Original geschrieben von Norki
Heute kam die erste Rechnung von T-Mobile und als besonderes Bonbon wurden irgendwelche Abodienste (MindMatic) berechnet. Hatte wohl mein Nummernvorgänger vergessen zu kündigen. Durfte ich gerade telefonisch nachholen
Werden die Nummern so schnell wieder vergeben ??
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Ja gut wenn das Gericht deinen Wohnsitz als Erfüllungsort akzeptiert gibt es auch keine Probleme. Der Richter ist allerdings insoweit nicht an das Urteil des AG Charlottenburg gebunden, aber kannst ja mal berichten wie es weitergeht ....
Auf der 100% sicheren Seite ist man im Zweifel halt immer mit dem allgemeinen Gerichtsstand, weil wenn dein Gericht den Gerichtsstand nicht akzeptiert sind schonmal 1 - x Monate vergangen bis der Rechtsstreit dann an das zuständige Gericht verwiesen wird ....
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Gibts dann Alternativen zum Kombicomfort ?
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geht -- geht nicht -- geht -- geht ein bischen -- geht nicht -- geht -- geht ein bischen nicht -- geht usw.
So läuft das doch irgendwie schon seit Monaten
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Original geschrieben von dudrack
laut meinem Anwalt ist das so nicht richtig.§ 12 ZPO
Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
§ 17 I ZPO
Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird.
Das ist nunmal der sog. allgemeine Gerichtsstand, inwiefern das dein Anwalt nicht akzeptieren will ......
Ansonsten käme allenfalls noch § 29 ZPO (Erfüllungsort) in Betracht, damit macht ihr aber dann ein weiteres Problemfeld auf, daß letztlich nicht ausreichend entschieden ist.
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Original geschrieben von Royal Flush
Mein Gericht sieht sich als unzuständig und will nach München verweisen :flop:Kompetente Anwälte hier, die mir mit einer ZPO-Frage weiterhelfen können? -> PN
zuständig ist das Gericht am Sitz der Beklagten (München) (gibt diverse Ausnahmen hiervon in der ZPO, kommt aber auf den Einzelfall an)
daher besser sich von o2 verklagen lassen (dann zuständig das Gericht an Deinem Wohnsitz)
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Original geschrieben von wakeasgun
Geht das mit jeder Payback-Karte? Es gibt ja auch eine von Vodafone.Ja mit Jeder (ist immer Payback ^^, nur anders bedruckt)
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Original geschrieben von wakeasgun
Sorry für OT...-> Also melde ich mich bei Payback an und bekomme die Stars dann darüber auf mein Konto ausgezahlt?
Ja (wenn du Bares sehen willst)
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Original geschrieben von wakeasgun
Würde mich auch interessieren.1 VF-Stars Punkt => 1 Payback Punkt => 1 Cent (aufs Bankkonto)