Beiträge von Maarthok

    Ja gut wenn das Gericht deinen Wohnsitz als Erfüllungsort akzeptiert gibt es auch keine Probleme. Der Richter ist allerdings insoweit nicht an das Urteil des AG Charlottenburg gebunden, aber kannst ja mal berichten wie es weitergeht ....


    Auf der 100% sicheren Seite ist man im Zweifel halt immer mit dem allgemeinen Gerichtsstand, weil wenn dein Gericht den Gerichtsstand nicht akzeptiert sind schonmal 1 - x Monate vergangen bis der Rechtsstreit dann an das zuständige Gericht verwiesen wird ....

    Zitat

    Original geschrieben von dudrack
    laut meinem Anwalt ist das so nicht richtig.


    § 12 ZPO


    Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.


    § 17 I ZPO


    Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird.


    Das ist nunmal der sog. allgemeine Gerichtsstand, inwiefern das dein Anwalt nicht akzeptieren will ......




    Ansonsten käme allenfalls noch § 29 ZPO (Erfüllungsort) in Betracht, damit macht ihr aber dann ein weiteres Problemfeld auf, daß letztlich nicht ausreichend entschieden ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Mein Gericht sieht sich als unzuständig und will nach München verweisen :flop:


    Kompetente Anwälte hier, die mir mit einer ZPO-Frage weiterhelfen können? -> PN


    zuständig ist das Gericht am Sitz der Beklagten (München) (gibt diverse Ausnahmen hiervon in der ZPO, kommt aber auf den Einzelfall an)


    daher besser sich von o2 verklagen lassen (dann zuständig das Gericht an Deinem Wohnsitz)