Du mußt einen Ehevetrag abschließen, geht nur beim Notar und der berät euch dann. was geht und was nicht (sollte er zumindest ^^)
Beiträge von Maarthok
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Ja hier :>
Werden nur 100 Euro gutgeschrieben (und dann wieder auf 0 gesetzt)
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Viele dieser Maßnahmen müssen ja richterlich genehmigt werden, und das geht aktentechnisch nur mit einem JS Aktenzeichen (im Gegensatz zu Vorermittlungen, die im sog. "Allgemeinen Register", AR geführt werden). Sobald aber ein JS Aktenzeichen vergeben wird, wird die Akte auch statistisch erfasst und der Staatsanwalt muß die Akte irgendwie erledigen, was aber (zumindest in Bayern) nur mit entsprechender Mitteilung geht

Was hingegen die Polizei so treibt, entzieht sich manchmal auch dem Einblick der Staatsanwaltschaft

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Sofern es eine förmliche Maßnahme gibt, wie zB. TKÜ oder Durchsuchung oä., kann es keine Vorermittlung mehr sein, dann (sollte) es auch eine Einstellungsmitteilung geben, ggf. auch Entschädigung (bspw. bei Durchsuchungen)
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Nope, wenn Maßnahmen nach der StPO ergriffen wurden, und sich der Verdacht nicht bewahrheitet, hat der sog. "Beschuldigte" Anspruch auf eine Einstellung des Strafverfahrens (§170II StPO) und Mitteilung der Einstellung.
Anders nur bei sog. Vorermittlungen, aber keinesfalls dürfen Maßnahmen ergriffen worden sein.
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Oder wird evtl im Dorf auf einer Frequenz gesendet, die dein Handy nicht kann ?
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Meine Frau und ich haben ja 2 fast gleiche Verträge, aber 2 unterschiedliche Antworten bekommen (habs weiter oben gepostet).
Auf die nochmalige Reklamation hinsichtlich des Vertrags meiner Frau habe ich nun kommentarlos eine Kulanzgutschrift bekommen.
Also kA wies nun weitergeht

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Drachentöter, das könnte interessant für dich sein
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von geos
Für alle, die mit Freenet/Mobilcom/Debitel Stress wegen Rufumleitungen bei Debitel Altverträgen haben, mag folgende Information in der Kommunikation mit dem Unternehmen hilfreich sein:http://web.archive.org/web/200…gment/umleitung/index.php
Es handelt sich um ein archiviertes Abbild der Seite zum Zeitpunkt 26.02.2009.
Auf die Originalseite auf http://www.debitel.de gelangte man damals (wie auch im Archiv) ganz normal über
Kundencenter -Kundenangebote - Info-Center - Mobilfunk mit Vertrag - Anleitungen - O2-Netz - Gesprächsmanagement: RufumleitungenAlternativ ist auch ein Einstieg direkt über Sitemap - Info-Center möglich.
M.W. gibt es ein Gesetz oder Urteil, dass zugesicherte Angaben in Werbe- und Infobroschüren Vertragsbestandteil sind (Juristen nach vorne, bitte :-)).
Auf der genannten Infoseite zum Thema RUL stand bis mindestens 26.02.2009 wörtlich
"Rufumleitung im O2-Netz" ... "zu einem Anschluss im O2-Netz kostenfrei"
(zitiert mit Copy&Paste)Was mit Rufumleitungen gemeint ist, dürfte Dank der Anleitungsbeispiele dort auch unstrittig sein.
Zu irgend einem Zeitpunkt nach dem 26.02.2009 wurden diese Infoseiten dann entfernt oder geändert und es wurde eine Bepreisung von RUL in der Preisliste ausgewiesen. Für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, ist eine Berechnung von netzinternen RUL natürlich vollkommen korrekt.
Hat jemand noch alte Preislisten und könnte mal nachsehen? In der Preisliste preisliste_credit.pdf (d.h. Preisliste für Laufzeitverträge), die zumindest am 01.11.2008 von Debitel zum Download angeboten wurde und laut Angabe darin ab 01.09.2008 gültig war, wird keine Aussage zur Bepreisung von RUL im O2-Netz gemacht.
M.W. kann Freenet/Mobilcom/Debitel übrigens die Konditionen auch nicht einfach so ändern oder die Verträge fristlos beenden, da es sich soweit ich weiss um Verträge mit zwei Jahren Mindestlaufzeit und anschließender automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten handelt (YMMV).
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Die neue Preisliste, in der die Kostenfreiheit nicht mehr ausdrücklich drinstand kam ca. November 2008, könnte also eng werden.