Beiträge von Maarthok

    Es kann aber gut sein, daß diese Umleitung dann was kostet. Dies kommt auf die Tarifgestaltung an bei Alice.


    Bei o2 (DSL) kann man trotz Festnetz und o2 Flat auch nicht kostenlos umleiten (steht ausdrücklich in der Preisliste). Nur der Weg direkt über den Router im Sinne einer Anrufweiterleitung über einen 2. Kanal geht wohl.

    Meine Frau und ich haben beide den gleichen Tarif (also den alten Genion S ohne GG und mit kostenloser RUL gem. Preisliste). Wurde natürlich wie bei allen anderen berechnet (Anmerkung: Ankerhandy ist bei mir immer eingebucht und wird auch "gepflegt").


    Also habe ich 2 gleichlautetende recht kurze Mails geschrieben, mit dem Üblichen halt (Preisliste, kostnix, bitte Gutschrift, bitte wieder kostenlos).


    Folgende 2 Mails erhielt ich innerhalb kurzer Zeit (wohlgemerkt exakt gleicher Sachverhalt und exakt gleiche Beschwerdemail):



    Sehr geehrter Herr Maarthok,


    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.06.2011.


    Zunächst bitten wir um Nachsicht für unsere verspätete Antwort.


    Sie beanstanden die Berechnung der Rufumleitung zu O².


    Aufgrund der Fusion von mobilcom und debitel kommt es vereinzelt vor, dass Rufumleitungen im Genion S – Tarif berechnet werden. Unsere Fachabteilung arbeitet bereits mit Hochdruck an einer Lösung für Sie.


    Selbstverständlich haben wir Ihnen die Mehrkosten bezüglich der Rufumleitung gutgeschrieben. Die Gutschrift in Höhe von x,xx Euro brutto wird mit Ihrer aktuellen Mobilfunk-Rechnung verrechnet.


    Insofern wird zu unserer aktuellen Mobilfunk-Rechnung lediglich noch eine Abbuchung in Höhe von x,xx € brutto erfolgen.


    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


    Freundliche Grüße aus Erfurt


    Ihr mobilcom-debitel Kundenservice


    und an meine Frau:


    Sehr geehrte Frau Maarthok,


    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.06.2011.


    Sie wünschen Informationen zur Berechnung von Rufumleitungen.


    Gern bestätigen wir Ihnen, dass diese bisher aufgrund eines Systemfehlers nicht berechnet wurden. Nach unserer gegenwärtigen Systemumstellung ist dieser nun behoben und die Rufumleitung werden nun berechnet. Aus Kulanz sehen wir von einer Nachberechnung ab.


    Freundliche Grüße aus Erfurt


    Ihr mobilcom-debitel Kundenservice


    Die spinnen doch.

    Fall 1 wäre ja im Ausgangsfall kein Problem, da würde der Brief ja immerhin als unzustellbar zurückkommen.


    Fall 2 ist leider durchaus realitätsnah, aber dafür kann man ja anrufen. Oftmals handelt es sich ja dann immerhin um gerichtsbekannte Adressen, weil dies dann ja auch häufiger vorkommt.


    Meine Einschätzung ist allerdings auch, daß nicht immer freundlich mit Zeugen umgegangen wird, was allerdings oftmals nicht an der Perspn des Richters liegen dürfte, sondern eher am System/Recht an sich. Dieses ist gerade im
    Strafrecht, wo im Vergleich zum Zivilrecht ungleich mehr Zeugen auftreten müssen (Arbeitsrecht/Verwaltungsrecht habe ich nicht so den Einblick) leider sehr auf die Rechte des Angeklagten und fast gar nicht auf die der Opfer bzw. sonstigen Zeugen fixiert (siehe zB. Kachelmann, wo sich reihenweise Zeugen bloßstellen lassen mußten, vor allem von diesem
    arroganten Verteitiger, wobei allerdings imho auch Gericht und vor allem StA ein extrem schlechtes Bild abgegeben haben, aber das ist ein anderes Thema).


    Nicht vergessen darf man auch, daß die Justiz vor allem aufgrund unzähliger Rechtsmittel (Ich bezeichne unseren Staat auch nicht mehr als Rechtsstaat, sondern als Rechtsmittelstaat ^^), aufgrund des Umstandes daß der "Gesetzgeber" seit längerem geneigt ist unsinnige und schlecht ausgearbeitete Gesetze zu schaffen, die noch dazu jeden nur erdenklichen Einzelfall regeln sollen (und natürlich wieder inkl. zahlreicher Rechtsmittel), völlig überlastet ist, so daß leider für den Einzelfall nicht mehr die erforderliche Zeit bleibt, womit solche Entscheidungen wie hier natürlich auch häufiger werden und möglicherweise dem Bürger nicht gerecht. Das was der Gesetzgeber eigentlich verhindern will wird hierdurch letztlich sogar noch gefördert.


    Womit wir wieder am Anfang wären. --> Wer dies höher bewertet als für jemand Unbekannten als Zeuge zur Verfügung zu stehen .....

    Sowohl Du als auch das Gericht verhalten sich aus meiner Sicht rechtmäßig, richtig ist es imho in beiden Fällen nicht.


    Hierzu noch einige Anmerkungen (persönliche Meinung):


    Ich möchte zunächst mal das Geschehen aufteilen.


    Die erste Frage ist doch, ob ich, wenn ich etwas Unrechtes sehe (oder sonst etwas relevantes beobachte) mich zur Verfügung stelle, um den unrechten Zustand zu beseitigen oder abzumildern. Dies muß nach deutscher Rechtsordnung jeder selbst entscheiden, mit Ausnahme einiger sehr schwerwiegenden Straftaten, die man
    anzeigen muß. Dennoch meine ich daß auch Du Frankie froh wärst, wenn sich jemand meldet der gesehen hat, wie Dein Auto angefahren wurdest oder der den identifizieren kann, der Dich grundlos an der UBahn vermöbelt hat. Ob man selbst bereit ist, dies für einen Anderen möglicherweise Unbekannten zu machen, muß man
    aber letztlich mit dem was wir Gewissen nennen ausmachen und nicht mit dem Gesetz. Insoweit sind wir also einer Meinung ;)


    Wenn man dazu aber nun bereit ist, und als Zeuge auftaucht, sei es freiwillig, oder weil man von jemanden benannt wurde, dann wandelt sich das ganze zur Pflicht, der geladene Zeuge hat nämlich zu erscheinen, dies im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz und im Interesse der übrigen Verfahrensbeteiligten. Aus diesem Grund wird der grundlos nicht erschienene Zeuge auch geahndet. Nun ist es hier wohl so, daß eine Ladung, die beim "unauffälligen" Zeugen formlos erfolgt (oftmals sieht man schon, wenn der Zeuge "komisch" ist, da wird gleich zugestellt). Selbst Posthasser werden zugestehen müssen, daß die Quote nicht ankommender Briefe im Promillebereich liegt. Was also soll an der Entscheidung dem Zeugen, der mit 99,99% die Ladung bekommen hat und nur kein Bock hat zu kommen, falsch sein ? Noch dazu wo das Ordnungsgeld nach Aufklärung der wahren Sachlage völlig unbürokratisch wieder aufgehoben werden kann.


    Die Leute die hier davon sprechen, daß sich mal wieder die völlig machtbesessene Justiz gezeigt hat, um dem Großteil des unterdrückten Volks aufzuzeigen zu welcher Willkür der Staat fähig ist, die sollten sich mal länger wie 2 Sekunden hinsetzen und darüber nachdenken.


    Und wer sagt, daß er sich deswegen nicht mehr als Zeuge zur Verfügung stellt, naja ........


    Frankie: Zeugen werden durchaus auch (unbürokratisch) angerufen, schon aus Eigeninteresse des Richters, den Zeugen doch noch vernehmen zu können und so die Sache von Tisch zu bringen. Nicht immer ist aber eine Telefonnummer ermittelbar bzw. der Zeuge erreichbar .....

    "MD hat erkannt daß da ein Fehler war"


    Es war aber kein Fehler, da gem. S. 118 der für mich gültigen Preisliste von Feb. 2008 netzinterne Rufumleitungen eben gerade kostenlos sind.


    Dies gilt also für alle die im Bereich dieser Liste abgeschlossen haben. Erst bei Abschlüssen nach der nächsten Liste (imho irgendwann Ende 2008) kann MD so argumentieren.

    Imho ist das schon eindeutig.


    Die Preisliste (0,19 €) gilt ja ausdrücklich für " außerhalb" der Homezone.


    Und innerhalb der Homezone ist es ja gerade der Sinn und Zweck kostenlos erreichbar zu sein, sonst wäre die Festnetznummer ja komplett sinnlos. Das genau war ja die Neuheit des Genion Tarifs und wurde so bis der Tarif abgeschafft wurfe, kommuniziert.

    Ich möchte euch mal sehen, wenn ihr vor Gericht, sei es Straf oder Zivil, auf einen Zeugen angewiesen seit und der dann einfach nicht kommt und der Richter dann nichts macht.


    Im übrigen ist das ganze auch nicht Ausdruck einer "selbstgefälligen Willkürjustiz", sondern steht exakt so im Gesetz (auch die Vorführung). Es ist schon irgendwie typisch für die deutsche Rechtsmittelmentalität, daß sogar bei einer solchen Nebenentscheidung Anhörungen etc. verlangt werden. Außerdem wurde der TE ja nun angehört und die Richterin trifft eine sog. Abhilfeentscheidung und ich bin mir zu 99% sicher daß sämtliche Maßnahmen gegeb den TE aufgehoben werden.


    Und daß die Justiz nicht budgetiert ist, ist Ausdruck der Unabhängigkeit der Richter (die Justiz hängt aber durchaus andersweitig am Tropf der Exekutive). Oder wie würdet ihr es finden wenn dann zB. im September wenn das Budget aufgebraucht ist, nichts mehr geht ? Soll man dann die Verbrecher die bis dahin nicht "fertig" sind rauslassen ? Und die Zivilverfahren bis zum
    nächsten Haushaltsjahr einstellen ?


    Das ist doch Unsinn.


    Es muß auch mal erlaubt sein, zügige Entscheidungen, gerade in so einer Angelegenheit, zu treffen, oder wielange soll man warten
    bis sich der Zeuge bequemt zu kommen.


    Daß es dabei einmal einen falschen trifft muß man ex ante in Kauf nehmen, sofern es wie hier ja problemlos und mit einem "Einzeiler" korrigiert werden kann.


    Es gibt keine 100% ige Gerechtigkeit, es ist immer ein Abwägen von Wahrscheinlichkeiten.

    Und nochmal zur Klarstellung, weil da immer wieder was durcheinander kommt:


    Solange das "Ankerhandy" in der Homezone eingebucht ist, sind sowohl die Rufweiterleitung auf die Genion-Nummer als auch die Rufumleitung ins o2 Netz gem. Preisliste vom 28.02.2008 kostenlos.


    Die ominösen 0,19 Cent die bisher nicht berechnet wurden gelten gem. Preisliste nur außerhalb der Homezone.