Beiträge von Maarthok


    Und ab wann wird dann eingegriffen ?


    Wenn jemand eine Faust bekommt oder wenn er ein paar Tausend Euro selber bezahlen darf, nur weil der Unfallverursacher abgehauen ist ?


    Nur weil man dann mit einer Wahrscheinlichkeit von geschätzten 0,1% Schwierigkeiten bekommt, die man mit einem Anruf aus der Welt schaffen kann.


    Wenn man deine Beiträge so liest, bin ich schon irgendwie der Meinung, daß deine Negativerfahrungen mit der staatlichen Wilkür zumindest ein bischen auch von dir mitverursacht werden. Am örtlichen Gericht hab ich jedenfalls noch keinen Richter kennengelernt, der sich einer sachlichen Argumentation entzogen hätte.


    Gerade bei vernüftigen Zeugen wie anscheinend dem TE wird es da sicher keinerlei Probleme geben.


    Aber das passt doch nicht bei eingeschalteten Ankerhandy. Da schauts doch so aus:


    Anrufer --> Festnetznummer --> Mobilnummer --> o2 Netz


    Und alles ist doch dann kostenlos lt. der Preisliste.

    Zitat

    Original geschrieben von jimeatsworld


    Wie war das gleich nochmal....Der Staat dient dem Volk?


    Dazu muß der "Staat" aber sein Volk kennen.


    Und da die Fragen absolut harmlos (zB. Hat Ihre Wohnung ein Bad/Toilette ?) sind, finde ich diese Diskussion, nun irgendwie .... typisch deutsch.

    Dann geh arbeiten :>


    Dann hast du vielleicht nicht mehr soviel Zeit, dir Gedanken darüber zu machen, was der Staat mit dem Wissen, ob deine Wohnung eine Toilette hat oder nicht, anstellen kann.

    Ja ist so :> (also ganz genaugenommen kommt es auf das Datum der Anordnung der Anhörung an, und nicht auf den Zugang, das unterbricht die Verjährung)


    Und die Taxi Kosten kannst du (im Falle des Fahrverbots) schon geltend machen, wenn du selbstständig bist, sind ja ganz normale Betriebsausgaben.