Ich glaube die kommen nie mehr zurück :>
Beiträge von Maarthok
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Ja so 12 waren das schon ...
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Boa, geht nun fast jedes WE so -.-
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Im Prinzip trägt er das Risiko des Verlustes.
Allerdings mußt du das Absenden des Päckchens beweisen können, weil erst mit der Übergabe an den sog. Frachtführer geht die "Gefahr" auf den Käufer über (beim Privatverkauf, gewerblich trägt das Risiko immer der Verkäufer). Wenn du den Versand also nicht nachweisen kannst siehts schlecht aus .....
Edit: Grml Dauerposter war schneller

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DKB = Tocher der Bayerischen Landesbank = ans Buchungssystem der Sparkassen angeschlossen
Daher geht der Informationsaustausch mit den Sparkassen quasi in Echtzeit :>
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Ist das erst seit 4.2 so ?
Ich hab 4.1 und finde unter einschränkungen dazu nichts.
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Ich hab mir vor 1 Jahr den Zeppelin geholt, und bin damit sehr zufrieden. Ich muß aber dazu sagen, daß ich in dem Sinn keine HIFI Erfahrung habe, also von daher nicht unbedingt viel Vergleichsmöglichkeiten. Laut Anleitung geht auch der Betrieb mit einem TV, hab ich aber noch nicht probiert.
Es kommt nun aber gerade ein neues Modell des Zeppelin raus (Zeppelin Air inkl. AirTunes), von daher würde ich darauf warten, wenn du dir den zulegen willst.
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Also bei der Super Mastercard von Santander wird der Tankrabatt gleich von der Tankstellenbuchung abgezogen
Sieht so aus
01.01. Benzin 100 Euro
01.01. Gutschrift 5 Euro(also sinngemäß ^^)
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Lediglich die Gewährleistung wurde verweigert, und das ist natürlich auch per AGB wirksam.Nur wenn die von Brainstorm schon angesprochenen Ausnahmen explizit wieder einbezogen werden, da Gewährleistung eine Form der Haftung ist
Auszug aus dem ebay Rechtsportal:
ZitatAlles anzeigenWie sollte ein zur wiederholten Verwendung vorgesehener Gewährleistungsausschluss formuliert werden?
Wenn ein Gewährleistungsausschluss mehrfach verwendet wird (es genügt bereits eine zwei- oder dreimalige Anwendung) handelt es sich um eine sog. Allgemeine Geschäftsbedingung. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie als privater Verkäufer auftreten. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden allgemein definiert als vorformulierte Regelungen, welche für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden (§ 305 BGB).
AGB unterliegen einer besonders strengen Inhaltskontrolle. Bestimmte Regelungen sind in AGB unzulässig. Im Bereich des Gewährleistungsrechts sind dabei die folgenden wichtigen Einschränkungen eines Gewährleistungsausschlusses zu beachten:
Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden können in AGB nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, wenn dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann (§ 309 Nr. 7 a) BGB).
Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden können in AGB nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, wenn dem Verkäufer ein besonders grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann (§ 309 Nr. 7 b) BGB).
Ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung für neu hergestellte Sachen ist unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB).
Ein in AGB geregelter Gewährleistungsausschluss, der diese Regelungen nicht beachtet ist insgesamt unwirksam, mit der Folge dass dann wieder die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt! -
Zitat
Original geschrieben von TonyLuka
In dem Fall hat der jenige das Gerät ja abgeholt und hätte es testen können. Er hat sich auch nicht erst nach 2 Wochen gemeldet, sondern 'schon' nach einer. Von daher ist der Sachverhalt doch etwas anders. Und auf ne neg. Bewertung habe ich nicht wirklich Lust.Also meist ist der Gewährleistungsausschluß den viele Verkäufer bei Ebay nehmen rechtlich unwirksam, so daß oft tatsächlich Gewährleistungsansprüche bestehen. Das kommt aber auf den Text an, den du verwendet hast.
Beweisen im rechtlichen Sinne muß den Defekt aber der Käufer.
Imho ist halt die Frage wie "seriös" der Käufer hier auftritt. Ist es völlig ausgeschlossen, daß der Defekt schon vorlag bzw. angelegt war ?