Beiträge von Maarthok

    Im Prinzip trägt er das Risiko des Verlustes.


    Allerdings mußt du das Absenden des Päckchens beweisen können, weil erst mit der Übergabe an den sog. Frachtführer geht die "Gefahr" auf den Käufer über (beim Privatverkauf, gewerblich trägt das Risiko immer der Verkäufer). Wenn du den Versand also nicht nachweisen kannst siehts schlecht aus .....


    Edit: Grml Dauerposter war schneller ;)

    Ich hab mir vor 1 Jahr den Zeppelin geholt, und bin damit sehr zufrieden. Ich muß aber dazu sagen, daß ich in dem Sinn keine HIFI Erfahrung habe, also von daher nicht unbedingt viel Vergleichsmöglichkeiten. Laut Anleitung geht auch der Betrieb mit einem TV, hab ich aber noch nicht probiert.


    Es kommt nun aber gerade ein neues Modell des Zeppelin raus (Zeppelin Air inkl. AirTunes), von daher würde ich darauf warten, wenn du dir den zulegen willst.

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Lediglich die Gewährleistung wurde verweigert, und das ist natürlich auch per AGB wirksam.


    Nur wenn die von Brainstorm schon angesprochenen Ausnahmen explizit wieder einbezogen werden, da Gewährleistung eine Form der Haftung ist


    Auszug aus dem ebay Rechtsportal:


    Zitat

    Original geschrieben von TonyLuka
    In dem Fall hat der jenige das Gerät ja abgeholt und hätte es testen können. Er hat sich auch nicht erst nach 2 Wochen gemeldet, sondern 'schon' nach einer. Von daher ist der Sachverhalt doch etwas anders. Und auf ne neg. Bewertung habe ich nicht wirklich Lust.


    Also meist ist der Gewährleistungsausschluß den viele Verkäufer bei Ebay nehmen rechtlich unwirksam, so daß oft tatsächlich Gewährleistungsansprüche bestehen. Das kommt aber auf den Text an, den du verwendet hast.


    Beweisen im rechtlichen Sinne muß den Defekt aber der Käufer.


    Imho ist halt die Frage wie "seriös" der Käufer hier auftritt. Ist es völlig ausgeschlossen, daß der Defekt schon vorlag bzw. angelegt war ?