Beiträge von Maarthok

    Der Kunde als Verbraucher ist allerdings im Gegensatz zum "Kaufmann") nicht verpflichtet, die Ware bei Erhalt auf Fehler zu prüfen.


    Von daher tue ich mich auch etwas schwer, zu sagen, es wäre ein "Fehler" gewesen, die Ware zu verwenden.


    Ganau wie du beim iPhone nicht verpflichtet bist, direkt nach Erhalt auf Haarrisse zu überprüfen. Wenn du das erst nach 1 Monat reklamierst, kann Apple bzw. der Verkäufer auch nichts dagegen machen und ist trotzdem verpflichtet, dir entsprechende Mängelgewährleistung (bzw. Garantie) einzuräumen.


    Von daher sehe ich persönlich nicht den großen Unterschied.


    Wobei ich vermutlich die Kleidung nicht zurückgeschickt, sondern wohl einfach behalten hätte, und schwamm drüber.


    Aber rechtlich gesehen ist das Vorgehen der TE aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Stopfst Du denn dann auch 3 kg Dreckwäsche in den Wellensittich und wunderst Dich, dass dieser danach "defekt" ist? ;)


    Es geht ja nur ums Prinzip der Sachmängelgewährleistung nach neuem Schuldrecht.


    Falsche Größe geliefert -> Sachmangel -> Käufer hat die Gewährleistungsrechte


    Und einen Wertersatz fürs Tragen sieht der Gesetzgeber in der Regel nicht vor.


    Es handelt sich ja gerade nicht um einen Umtausch (Widerruf)


    Also muß der Verkäufer eben ran, hat er halt Pech gehabt. Wobei richtig Pech auch nicht, er hat ja schließlich das Falsche geliefert.

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Kürzlich hat offenbar deren Buchungssystem schlappgemacht. Es ist unklar, ob das ohne Kundenbeschwerden wegen ausbleibender Überweisungen überhaupt bemerkt worden wäre. Die nicht durchgeführten Überweisungen wurden nach knapp einer Woche erneut angewiesen, die ursprüngliche Wertstellung blieb aber bestehen. Für den Aufwand seitens des Kunden gab es auf Anfrage eine Kulanzgutschrift in Höhe von 5 Euro, ansonsten forderten sie Belege für entgangene Zinsen oder entstandene Dispokosten. Auch auf Anfrage wurde die Wertstellung nicht korrigiert.


    Die Wertstellung wurde zwar nicht korrigiert, auf formlose Anfrage wurden aber die dadurch entgangenen Zínsen sofort nachberechnet und gutgeschrieben. Also kein Problem.

    Das war nach "altem" Schuldrecht so (sog. "Aliud"). wobei man da sogar hätte streiten können.


    Nach (nicht mehr ganz so) neuem Schuldrecht handelt es sich aber zweifellos um einen Fall der Sachmängelgewährleistung.


    Oder wie der Prof. im Rahmen einer Fortbildung zum neuen Schuldrecht sagte: "Nach neuem Schuldrecht ist ein Wellensittich eine fehlerhafte Waschmaschine" <sofern die Waschmaschine bestellt und der Wellensittich geliefert wurde :P>)


    Und an alle die "Mitleid" mit dem Verkäufer haben: Der hat nunmal das falsche geliefert, also hat er dafür auch geradezustehen. So ist halt nunmal die Gesetzeslage.

    Ich verkaufe


    - eine Windows XP Home Lizenz


    Diese kommt inkl. Lizenzaufkleber, Seriennummer und Windows XP SP2 CD (portugisisch), kann aber natürlich auch für ein deutsches Windows verwendet werden. SP3 lege ich auf Wunsch bei.
    Ich habe es übers Telefon aktiviert, ob Internetaktivierung noch geht, kann ich nicht sagen, aber übers Telefon gehts ja problemlos.
    Bei mir ist es natürlich bereits deinstalliert.


    Preisvorstellung: 25 Euro inkl. Versand


    - Reste aus dem aktuellen MacUpdate Promo Spring Bundle


    und zwar folgendes:


    Timeline 3D
    Spell Catcher X
    Back-In-Time
    ForeverSave
    MacScan
    Mac DVDRipper Pro
    Hyperspaces
    Web Snapper
    DVDRemaster Pro


    Die Lizenzkeys sind sämtlich unbenutzt.


    Preisvorstellung: 10 Euro inkl. Versand als Email für alles zusammen.


    Bezahlung bevorzugt per Paypal, ansonsten auch Überweisung. Näheres per PM

    Das geht irgendwie nach Zonen.


    Aber im Grunde ist es ja egal, weil man schon mit 2-3 Fahrten am Tag den Maximalpreis erreicht, danach kostet es nichts mehr.


    PS. Ich hab noch 2 Oystercards hier rumliegen, falls du (gg. einen geringen Unkostenbeitrag) Interesse hast.