Danke, wobei ich bisher vom o2 Branding, außer das es im Namen steht und daß die DSL/VoIP Einstellungen automatisch geholt werden, noch nichts weiter gemerkt hab.
Beiträge von Maarthok
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Was meinst du mit Recovery ?
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Nuja das ist schon richtig so. Eine "klassische" Falschaussage (bzw. Meineid) kann man bei der StA nicht machen.
Zum einen kann aber sein, daß wenn der StA das was man sagt nicht glaubt, eine Aussage beim Ermittlungsrichter veranlaßt. Und irgendwie kommt das dann nicht so gut wenn man dann eingestehen muß: "Naja bisher hab ich halt gelogen" ^^. Also ich persönlich wäre da jedenfalls nicht scharf drauf.
Zum anderen KANN man natürlich auch andere Straftaten als ein Aussagedelikt bei nicht wahrheitsgemäßer Aussage begehen, wie zB. Strafvereitelung (allerdings nicht bei OWIs) oder falsche Verdächtigung.
Und da bei Gericht, StA und Polizei falsch aussagende Zeugen höchst ungern gesehen sind, muß man damit rechnen, daß auch mit einigem über das Normale hinausgehenden Eifer ermittelt wird, wenn ein entsprechender Verdacht besteht.
Von daher würde ich mir gerade da es eh nur um eine OWI geht schon genau überlegen, ob mir hier der ganze Aufwand tatsächlich wert wäre.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ... ich habe nämlich nicht geschrieben, dass man einer Ladung der StA keine Folge leisten muss.Hin muss man schon - das ist dann aber auch alles. Zur einer Aussage ist man jedenfalls nicht verpflichtet.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil .......
§161a
Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen
UND ist das Zauberwort -.-
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
So "kulant" wie sich das Möbelhaus bisher gezeigt hat behaupte ich mal die haben dem Kunden weder über AGB noch einzelvertragliche Absprache ein 14tägiges Rückgaberecht eingeräumt (sonst hätten die die Ware ja auch schon bei der ersten Reklamation zurückgenommen), von daher passt diese Bemerkung nicht zum vorliegenden Sachverhalt.Scheint aber vereinbart worden zu sein (wenn man von einer wirksamen Einbeziehung der AGB ausgeht):
Zitat: würde so auf der Rückseite des Kaufvertrages in der AGB stehen
also passt die Bemerkung irgendwie schon.
Aber gut, tut natürlich nichts mehr zu Sache, da wir uns ja schon bei der Mängelgewährleistung befinden :>
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Und noch etwas:
Kein Zeuge hat die Pflicht, im Vorverfahren bei Polizei oder StA auszusagen.Klar MUß man zur StA kommen, das wird auch in OWI Verfahren praktiziert und aufgrund der Verjährung sogar verschärft. (§161a StPO)
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Beim Offlinekauf gibt es kein 14tägiges Rückgabe oder Umtauschrecht!Wenns vereinbart ist, schon .......
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Zitat
Original geschrieben von DieterP
ob man denen trauen kann bei zanox? hab mal gehört, dass die auch gerne mal sales unter den tisch fallen lassen. ist da was drann?Man muß bestimmte Tipps beachten, dann klappt es eigentlich zu 99% (eigene Erfahrung):
1. Cookies und sonstige Browserdaten löschen
2. AdBlocker deaktivieren
3. Für den Einkauf den IE benutzen. Auf den Adlink gehen und dann gleich bestellenMit dieser Methode ist es bei mir äußerst selten, daß etwas nicht getrackt wird. Ich persönlich nutze hierfür den IE, so daß Cookies löschen etc. kein Problem ist, weil ich für alles andere FF benutze.
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Zitat
Original geschrieben von reblaus99
Paytip: nicht zu empfehlen, :o ging mir genauso.
3x benutzt, nie wurde was geloggt.Bei Zanox klappt es deutlich besser !!
Das kann nicht sein, da Paytip und Zanox exakt dieselbe "Buchungsplatform" benutzen.
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