Beiträge von Maarthok

    Nuja das ist schon richtig so. Eine "klassische" Falschaussage (bzw. Meineid) kann man bei der StA nicht machen.


    Zum einen kann aber sein, daß wenn der StA das was man sagt nicht glaubt, eine Aussage beim Ermittlungsrichter veranlaßt. Und irgendwie kommt das dann nicht so gut wenn man dann eingestehen muß: "Naja bisher hab ich halt gelogen" ^^. Also ich persönlich wäre da jedenfalls nicht scharf drauf.


    Zum anderen KANN man natürlich auch andere Straftaten als ein Aussagedelikt bei nicht wahrheitsgemäßer Aussage begehen, wie zB. Strafvereitelung (allerdings nicht bei OWIs) oder falsche Verdächtigung.


    Und da bei Gericht, StA und Polizei falsch aussagende Zeugen höchst ungern gesehen sind, muß man damit rechnen, daß auch mit einigem über das Normale hinausgehenden Eifer ermittelt wird, wenn ein entsprechender Verdacht besteht.


    Von daher würde ich mir gerade da es eh nur um eine OWI geht schon genau überlegen, ob mir hier der ganze Aufwand tatsächlich wert wäre.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil ... ich habe nämlich nicht geschrieben, dass man einer Ladung der StA keine Folge leisten muss.


    Hin muss man schon - das ist dann aber auch alles. Zur einer Aussage ist man jedenfalls nicht verpflichtet.


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil .......


    §161a


    Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen




    UND ist das Zauberwort -.-

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    So "kulant" wie sich das Möbelhaus bisher gezeigt hat behaupte ich mal die haben dem Kunden weder über AGB noch einzelvertragliche Absprache ein 14tägiges Rückgaberecht eingeräumt (sonst hätten die die Ware ja auch schon bei der ersten Reklamation zurückgenommen), von daher passt diese Bemerkung nicht zum vorliegenden Sachverhalt.


    Scheint aber vereinbart worden zu sein (wenn man von einer wirksamen Einbeziehung der AGB ausgeht):


    Zitat: würde so auf der Rückseite des Kaufvertrages in der AGB stehen



    also passt die Bemerkung irgendwie schon.


    Aber gut, tut natürlich nichts mehr zu Sache, da wir uns ja schon bei der Mängelgewährleistung befinden :>

    Zitat

    Original geschrieben von DieterP
    ob man denen trauen kann bei zanox? hab mal gehört, dass die auch gerne mal sales unter den tisch fallen lassen. ist da was drann?


    Man muß bestimmte Tipps beachten, dann klappt es eigentlich zu 99% (eigene Erfahrung):


    1. Cookies und sonstige Browserdaten löschen
    2. AdBlocker deaktivieren
    3. Für den Einkauf den IE benutzen. Auf den Adlink gehen und dann gleich bestellen


    Mit dieser Methode ist es bei mir äußerst selten, daß etwas nicht getrackt wird. Ich persönlich nutze hierfür den IE, so daß Cookies löschen etc. kein Problem ist, weil ich für alles andere FF benutze.

    Zitat

    Original geschrieben von reblaus99
    Paytip: nicht zu empfehlen, :o ging mir genauso.
    3x benutzt, nie wurde was geloggt.


    Bei Zanox klappt es deutlich besser !!


    Das kann nicht sein, da Paytip und Zanox exakt dieselbe "Buchungsplatform" benutzen.