Beiträge von Maarthok

    Die shop@ Provisionen entsprechen normalerweise denen bei direkter Bewerbung. Also einfach beim jeweiligen Partner nachschauen, daß passt so gut wie immer.

    Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Dann täuscht Dich Deine Erinnerung. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur bei Online- und Haustürgeschäften. Alles andere läuft auf freiwilliger Basis des Anbieters. Kaufhof scheint dies allerdings genauso wie Mediamarkt und viele andere anzubieten. Da hier schon die 14-tägige Frist genannt wurde, sollte das Thema durch sein.


    Das ist natürlich auch Quatsch.


    Wenn ein Rückgaberecht vereinbart ist, gibt es das natürlich auch. Und dann ist es weder eine freiwillige Leistung noch Kulanz, sondern ein vertraglicher Anspruch.


    Gibt diverse Geschäfte, die dir ein Rückgaberecht einräumen, teilweise sogar deutlich länger als 14 Tage (Bsp. IKEA 3 Monate).

    Ich hab es mal (Version 0.3.2) mit dem Nokia 6230i meiner Frau getestet.


    Die gute Nachricht ^^: Man kann es installieren und es läuft.


    Die schlechte: Fehlermeldung: Zugangsdaten falsch, SMS nicht gesendet (trotz 100% korrekter Zugangsdaten)


    Auf meinem N95 läuft es nach wie vor gut :>

    Original o2 ?


    Kann dir eigentlich nix passieren (außer halt daß du übers Volumen kommst). Wenn du "absolut" sicher gehen willst, dann stell in deiner Modem Software als APN (= Zugangspunkt) "surfo2" oder "internet" ein.

    Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Gibts das nun nur bei Geräten die gejailbreaked sind oder auch bei den "normalen"?


    Also wenn du JB hast (und SBSettings) kannst du manuell in den "Safe Mode" wechseln. Ansonsten halt nur bei einem Springboard Crash.


    Also ich meine das es mit dem JB nichts zu tun hat, kann mich aber da auch täuschen.


    Auf jeden Fall ist aber eine Wiederherstellung nicht erforderlich, einfach Springboard neu starten und gut ists (normalerweise).

    Das gilt auch nur bei Geldforderungen. Bei anders gearteten Ansprüchen (hab was mit einer Räumungsklage gefunden) können auch titulierte Ansprüche weit vor Ablauf der Verjährung (natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen) verwirkt werden.